Erste Hilfe bei Regress

Wurde dir ein Regress wegen eines Unfalls oder eines Sendungsverlustes angekündigt? Keine Panik!
Als Zustellerin oder Zusteller bei der Deutschen Post AG bist du durch den ver.di-Manteltarifvertrag (MTV-DP AG) und gesetzliche Vorgaben stark vor finanziellen Rückforderungen geschützt. Hier sind die wichtigsten Regeln und Schritte, die du kennen musst.

  1. Die Grundregel: Wann haftest du überhaupt?
    Viele denken, sie müssten jeden Kratzer am Auto oder jedes verlorene Paket aus eigener Tasche zahlen. Das stimmt nicht! Nach § 12 Abs. 1 des Manteltarifvertrages (MTV-DP AG) haftest du für Schäden, die bei deiner betrieblichen Arbeit entstehen, ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  2. Wer muss das beweisen?
    Der Arbeitgeber! Nach § 619a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss der Arbeitgeber dir nachweisen, dass du die Pflichtverletzung zu vertreten hast (also vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hast).

  3. Der finanzielle Schutzschirm: Die Deckelung
    Sollte dir tatsächlich einmal grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden (z. B. Schlüssel stecken gelassen und Auto wurde gestohlen), gibt es eine harte Obergrenze für deine Haftung.

    Maximalbetrag: Deine Haftung im Innenverhältnis zum Arbeitgeber ist bei grober Fahrlässigkeit auf maximal drei Bruttomonatsentgelte begrenzt (§ 12 Abs. 2 MTV-DP AG). Für Azubis gilt die gleiche Regelung, hier ist die Haftung jedoch auf maximal drei Monate der Ausbildungsvergütung begrenzt (§ 6 Abs. 2 TV Azubi).
    Ratenzahlung: Niemand darf dich zwingen, diese Summe auf einmal zu zahlen. Der Arbeitgeber muss dir eine Ratenzahlung einräumen, die an deine wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst und angemessen ist (§ 12 Abs. 2 MTV-DP AG).

  4. Was ist, wenn Dritte (z. B. Unfallgegner) Forderungen stellen?
    Wenn du bei der Arbeit (ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) einen Schaden bei einem Dritten verursachst und dieser Geld von dir fordert, hast du gegenüber der Post einen sogenannten Freistellungsanspruch (§ 12 Abs. 3 MTV-DP AG). Das bedeutet: Die Post muss sich vor dich stellen und den Schaden übernehmen bzw. abwickeln.

 

Deine Checkliste: Erste Hilfe im Regress-Fall

Wenn der Arbeitgeber an dich herantritt und Geld fordert, gehe wie folgt vor:

  1. Nichts sofort unterschreiben!
    Unterschreibe niemals vorschnell ein Schuldanerkenntnis, eine Einverständniserklärung zu einem Lohnabzug oder einen Ratenplan. Lass dich nicht unter Druck setzen!
  2. Fordere Nachweise!
    Verweise darauf, dass der Arbeitgeber nach § 619a BGB in der Beweispflicht ist. Er muss dir genau darlegen, warum dein Handeln als „grob fahrlässig“ eingestuft wird.
  3. Schalte den Betriebsrat ein!
    Jeder Arbeitnehmer hat nach § 84 BetrVG das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt. Zur Unterstützung oder Vermittlung kannst und solltest du immer ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Der Betriebsrat kann beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinwirken (§ 85 BetrVG).
  4. Gewerkschaftlichen Rechtsschutz nutzen!
    Bist du Mitglied bei ver.di? Dann hast du nach § 19 der ver.di-Satzung Anspruch auf kostenlosen gewerkschaftlichen Rechtsschutz (Rechtsberatung und rechtliche Vertretung) in Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Zusätzlich kann dich auch die GUV-Fakulta bei Belangen im rollenden Straßenverkehr unterstützen. Wende dich an deinen zuständigen Bezirk, bevor du dem Arbeitgeber antwortest.

Wichtige Tipps:

  • Betriebsrat prüfen lassen: Bevor der Text abgeschickt wird, sollte immer ein Mitglied des Betriebsrats kurz über die Sachverhaltsschilderung schauen. Manchmal schreibt man in der Aufregung Dinge wie „Ich war total unkonzentriert und habe blind Gas gegeben“, was die Post sofort als grobe Fahrlässigkeit auslegen würde.
  • Fristen wahren: Fristen aus dem Anhörungsschreiben des Arbeitgebers müssen eingehalten werden.
  • Keine Dokumente blanko unterschreiben: Das Schreiben ersetzt keine Unterschrift unter eine Ratenzahlungsvereinbarung! Werden solche Dokumente mitgeschickt, dürfen diese auf keinen Fall unterschrieben beigelegt werden. 

Für eure Unterstützung findet ihr hier auch ein Musterstellungnahme, solltet ihr dazu von der Regressstelle aufgefordert werden:

Musterstellungnahme