Postgesetz

Besuch mit MdBs der CDU für ein gutes Postgesetz

Am 26. März 2024 trafen sich auf Einladung der ver.di Betriebsgruppe Post Dresden, die Bundestagsabgeordneten (MdB) der CDU Dr. Markus Reichel und Lars Rohwer, der Betriebsrat (ver.di Fraktion Ulf Süßmann und Mike Bitter) und die Leiterin der DP AG Niederlassung Betrieb Dresden, Frau Oppermann, zu einer Gesprächsrunde zum Thema Postgesetz in Ottendorf-Okrilla. Es fand ein reger Austausch statt, über Bedenken und Chancen der Novellierung des Postgesetzes. Bei der Unterhaltung wurden die guten tarifierten Arbeitsplätze bei der DP AG angesprochen, genauso wie das ökologischen Handeln bei der Post.

Die gewerkschaftlichen Forderungen, wie Gewichtsobergrenze von 20 kg oder das Verbot von Subunternehmen in der Brief- und Paket-Branche waren auch ein wichtiges Thema.

Übergabe der Petition

In Berlin fand am Donnerstag den 22. Februar 2024 die Übergabe der Petition zur Novellierung des Postgesetz an Sebastian Roloff (SPD) und Frank Bsirske (B90/Die Grünen und ehem. ver.di-Vorsitzender) statt. 85 362 Unterschriften kamen zusammen, von Menschen in Deutschland die ein gutes Postgesetz in Deutschland haben wollen. Sei es die Laufzeit, sei es der Gesundheitsschutz oder der Schutz für die tarifierten Arbeitsplätze, das ist den Menschen wichtig.

Zu der Übergabe waren neben Rolf Büttner (Initiator der Petition) etliche Betriebsratsvorsitzenden aus dem Bereich DP AG RGB Ost anwesend. Aus unserem Niederlassungsbereich war bei der Übergabe Mike Bitter (BR-Vorsitzender) dabei.

 

Erste Lesung im Bundestag

Letzte Woche fand im Bundestag die erste Lesung und damit der Auftakt zur Beratung des neuen Postgesetzes statt. Es gibt viel an dem Gesetzesentwurf zu kritisieren! Unsere Argumente kommen aber an! Abgeordnete der SPD, der Linken und der Grünen haben die Regelungen zu den Arbeitsbedingungen im Gesetz kritisiert.

  • Sebastian Roloff (SPD) findet die Forderung des Bundesrats nach einem Subunternehmerverbot im Bereich der Zustellung richtig!
  • Frank Bsirske (Bündnis 90/Die Grünen) forderte, dass Pakete über 20 kg nur von zwei Personen zugestellt werden dürfen.
  • Pascal Meiser (Die Linke) wies darauf hin, dass eine Verlängerung der Brieflaufzeiten nichts zur Verbesserung der Postzustellung beiträgt!
  • Die CDU/CSU und die FDP lehnen unsere Forderungen nach einem Subunternehmerverbot und einer echten 20-kg-Grenze ab!

Alle Reden können hier angesehen werden: https://wapo.do/pP1928

Besuch Rasha Nasr (MdB SPD)

Mike Bitter (Betriebsratsvorsitzender DP AG NL Betrieb Dresden) und Stefan Dehmel (Vorsitzender der Betriebsgruppe Post Dresden) besuchten am 06.02.24 Rasha Nasr (Bundestagsabgeordnete SPD) in Dresden-Striesen und sprachen über das Postgesetz. Sie war gut vorinformiert, was die Aktivitäten von ver.di zu dem Thema betrifft. Wir hatten ein angenehmes Gespräch. Wir sprachen folgende Themen an:
  • Gewichtsbegrenzung und Arbeitsschutz
  • Verbot von Subunternehmen und die Arbeitsbedingungen in der Branche
  • Laufzeit und Regulierung
  • den Geltungsbereich des Postgesetz und Amazon
  • Infrastrukturauftrag und tarifierte Arbeitsplätze
Sie bedankte sich für unsere Engagement und möchte sich für ein gutes Postgesetz einsetzen.
 

Postgesetz im Bundesrat

📣 Bundesrat beschließt Stellungnahme zum neuen Postgesetz – Verbot von Subunternehmen und 20-kg-Grenze 📣

📯Heute hat der Bundesrat wichtige Änderungen am Postgesetz gefordert!

1️ Nach dem Willen des Bundesrats soll „das Verbot von Werkverträgen und Nachunternehmerketten“ in das Postgesetz aufgenommen werden!

2️ Er fordert auch eine echte 20-kg-Grenze. Technische Hilfsmittel reichen nicht – Pakete über 20 kg müssen im Zwei-Personen-Handling zugestellt werden!

🚚 „Ein Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche ist das Gebot der Stunde,“ betont Andrea Kocsis, Bundesfachbereichsleiterin Postdienste, Speditionen, Logistik.

📑Der Bundestag ist am Zug! Als nächstes geht der Gesetzesentwurf und die Stellungnahme in den Bundestag, wo das Gesetz beraten und verabschiedet wird.

💪 ver.di bleibt am Ball, um diese Änderungen im Bundestag weiter voranzutreiben.

Im Einzelnen:

Die Bundesländer haben sich in Sachen Postgesetz auf die Seite der Beschäftigten gestellt. Am Freitag (2. Februar 2024) beschloss der Bundesrat ihre Stellungnahme zum Gesetz, die viele zentrale ver.di-Forderungen aufgreifen – vor allem das Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche und eine echte 20-Kilo-Grenze in der Ein-Personen-Zustellung. „Die Bundesländer senden mit ihrer Stellungnahme ein ganz klares Signal an Bundesregierung und Bundestag, dass sie die unübersehbaren Missstände in der Paketbranche nicht länger hinnehmen wollen“, kommentierte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. „Ein Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche ist das Gebot der Stunde.“

Die Länderkammer hat zunächst zwar nur eine „Stellungnahme“ für die Gesetzesnovelle formuliert, doch dies ist mehr als ein folgenloser Appell. Da das Postgesetz zustimmungspflichtig ist, wird es dem Bundesrat nach Verabschiedung durch den Bundestag erneut vorgelegt. Mit ihrem Votum haben die Länder deutlichen Änderungsbedarf am bisherigen Entwurf angemeldet. So bittet der Bundesrat „im weiteren Gesetzgebungsverfahren ein Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal im Kernbereich der Zustellung auf der sogenannten letzten Meile (…) und somit das Verbot von Werkverträgen und Nachunternehmerketten aufzunehmen“.

Bislang geplante Regelungen unzureichend

Zur Begründung heißt es, der Einsatz von Fremdpersonal diene „überwiegend dazu, die Kosten niedrig zu halten und sich der Verantwortung für die Einhaltung von arbeitsrechtlichen Vorgaben zu entziehen“. Die Folgen seien ein „Unterbietungswettbewerb“ in der Paketbranche, die Ausweitung „prekärer beziehungsweise ausbeuterischer Beschäftigungsverhältnisse in Form von Lohn- und Sozialdumping“ sowie „ein nicht unerheblicher Ausfall an Steuereinnahmen und Beiträgen zu den Sozialversicherungskassen und damit ein entsprechender volkswirtschaftlicher Schaden“. Die bislang geplanten Regelungen zum Marktzugang von Anbietern halten die Länder für nicht ausreichend, um Missstände wie die Umgehung des Mindestlohns und von Arbeitsschutzgesetzen zu beseitigen. Sie verweisen auf Erfahrungen in der Fleischbranche, in der „ein Direkteinstellungsgebot, mit dem Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung im Kernbereich unterbunden werden“, zu einem deutlichen Rückgang bei den Verstößen geführt habe.

Eine weitere zentrale Forderung der Länderkammer ist, dass Paketdienste „verpflichtet werden, Pakete, deren Einzelgewicht 20 Kilogramm übersteigt, durch zwei Personen zustellen zu lassen“. Auch das geht über den Gesetzentwurf der Bundesregierung hinaus. Laut diesem sollen Pakete mit über 20 Kilogramm weiter von nur einer Person zugestellt werden können, wenn technische Hilfsmittel wie Sackkarren zur Verfügung stehen, was ver.di als unzureichend kritisiert. Desweiteren empfiehlt der Bundesrat, Tariferhöhungen bei der Festlegung der Portokosten angemessen zu berücksichtigen und die Attraktivität der Briefzustellung dadurch zu erhalten, dass eine zweite, schnellere und kostenpflichtige Zustellung angeboten wird. Auch diese Positionen werden von ver.di ausdrücklich begrüßt.

 

Direkteinstellungsgebot rechtlich möglich

Nun seien Bundesregierung und Bundestag gefordert, die Positionen der Länderkammer im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufzugreifen, erklärte Kocsis. Dass dies auch beim Verbot von Werkverträgen rechtlich möglich ist, belegt ein aktuelles Gutachten von Rechtswissenschaftler*innen der Hochschule Mainz, das das Hugo-Sinzheimer-Institut in der Hans-Böckler-Stiftung in Auftrag gegeben hat. Der Professor Manfred Walser und die Wissenschaftliche Mitarbeiterin Anneliese Kärcher zeigen darin, dass das Direktanstellungsgebot zwar einen Eingriff in die Berufsfreiheit darstellt, dieser aber im Sinne des Gemeinwohls gerechtfertigt, geeignet und erforderlich sein kann. „Es würde zwar nicht automatisch zu besseren Arbeitsbedingungen führen, aber Transparenz schaffen und klare rechtliche Verantwortlichkeiten herstellen.“

Zudem schaffe ein Verbot von Werkverträgen die Voraussetzungen für mehr betriebliche Mitbestimmung und Tarifverträge, was ebenso in gesellschaftlichem Interesse liege wie die korrekte Abführung von Steuern und Sozialabgaben. Allein über die bislang geplante Lizenzpflicht für Paketdienste seien diese Ziele nicht zu erreichen, betonen die beiden Jurist*innen. In einer Gesamtabwägung kommen sie deshalb zu dem Schluss, dass das Direktanstellungsgebot „zumutbar und damit verfassungsrechtlich gerechtfertigt“ wäre. Sie plädieren zudem dafür, neben Werkverträgen auch Leiharbeit in der Paketzustellung zu verbieten, damit Unternehmen nicht auf diese ausweichen, um das Lohn- und Sozialdumping fortzusetzen.

Briefe an die Bundestagsabgeordneten

In dieser Woche hat die ver.di – Betriebsgruppe Post Dresden Briefe an die Bundestagsabgeordneten (MdB) im Betriebsgruppenbereich gesendet.  In diesen Schreiben brachten wir noch mal den MdBs die aktuelle Situation zum Ausdruck, wie wichtig ein gutes Postgesetz für die Arbeitsplätze bei der Deutschen Post AG und in der ganzen Branche ist. Auch enthalten waren Infos über die Großdemonstration der Postler*innen in Berlin und den Aktionen in den Betriebsstätten, wo Beschäftigte mit Schildern ihre Wünsche und Ängste mitgeteilt haben. 

Am 20. Dezember 2023 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf für das neue Postgesetz beschlossen. Leider entspricht der Gesetzesentwurf unseren Anforderungen an einem neuen Postgesetz nicht und wurde in einigen Punkten gegenüber dem Referentenentwurf vom Anfang Dezember noch verschlechtert. Die Bundesregierung hat das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet und den Gesetzesentwurf an den Bundesrat weitergeleitet. Der Bundesrat wird nach aktuellem Stand am 02. Februar seine Gegenäußerung beschließen. Die erste Lesung des Gesetzes im Bundestag soll dann am 22. Februar 2024 stattfinden.
Unsere Hauptkritikpunkte am Gesetz, bei denen wir noch die Möglichkeit auf Nachbesserung sehen,
sind:

  • Es fehlt eine 20-kg-Grenze für Pakete. Im Gesetzesentwurf heißt es, dass Pakete mit einem Gewicht von mehr als 20 kg immer noch von einer Person zugestellt werden können, wenn der Arbeitgeber technische Hilfsmittel wie etwa eine Sackkarre zur Verfügung stellt. Diese Regelung ist bei Weitem nicht ausreichend, da mit den beschriebenen Arbeitsmitteln längst gearbeitet wird. Das hohe Gewicht wird beim Be- und Entladen sowie beim Kommissionieren zu einer großen Belastung für uns Zusteller*innen und für die Beschäftigten in den Paketzentren. Wir brauchen eine echte 20-kg-Gewichtsgrenze für Pakete!
  • Besonders stört uns, dass in dem Referentenentwurf kein Verbot von Subunternehmen in der Post- und Logistikbranche zu finden ist. Wir wollen verhindern, dass auch die Post sich irgendwann mit den Arbeitsbedingungen an dem „Wettbewerb nach unten“ orientiert und selbst auf Subunternehmen setzt und nicht mehr auf tarifierte und mitbestimmte Arbeitsplätze. Wir wollen, dass alle Unternehmen Verantwortung für ihre Belegschaften übernehmen und dass die Beschäftigten nicht schlechten Arbeitsbedingungen bei Subunternehmen ausgesetzt sind.
  • Mit den neuen Laufzeitvorgaben für Briefe – 95 % der Briefe müssen nach dem neuen Gesetz innerhalb von vier Werktagen zugestellt werden, statt wie bisher innerhalb eines Werktages – werden nicht nur die Postdienstleistungen für alle Bürger*innen erheblich verschlechtert. Dies beschleunigt zusätzlich den Rückgang von Briefsendungen durch die Digitalisierung und den damit einhergehenden Arbeitsplatzabbau. Arbeitgeber werden auf die längeren Laufzeiten mit der Umorganisation der betrieblichen Abläufe reagieren. Damit geraten weitere Tausende sozialversicherungspflichtige und mitbestimmte Arbeitsplätze in Gefahr.

 

Gespräche mit Bundestagsabgeordneten

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird das neue Postgesetz im zweiten Quartal dieses Jahres verabschiedet werden. Derzeit finden die Lesungen zu diesem Gesetzesvorhaben statt. Daher nutzen wir die Zeit in der Betriebsgruppe Post Dresden, um mit den Bundestagsabgeordneten ins Gespräch zu kommen. So hatten wir Gespräche mit Clara Bünger (Die Linke / Bild links), Merle Spellerberg (B90/Die Grünen  / Bild rechts) und Torsten Herbst (FDP). Wir sprachen die oben genannten Themen an und diskutierten die Sichtweisen. Insgesamt folgte man unseren Argumenten, dass es wichtig ist, sich für gute Arbeitsbedingungen und tarifierte Arbeitsplätze einzusetzen. Diese Gespräche wollen wir fortsetzen, da es den Hebel aus unserer Sicht, an der richtigen Stelle ansetzt.

Aktion zur Novellierung des Postgesetz

Die Kolleginnen und Kollegen in den verschiedenen Betriebsstätten im Betriebsgruppenbereich Post Dresden haben Vorstellungen, aber auch Sorgen, wenn das neue Postgesetz kommt.

An die Ampelkoalition: NEHMT DIESE AUSSAGEN DER BESCHÄFTIGTEN ERNST!

Postgesetz – der Referentenentwurf ist da!

Wir begrüßen:
 
✅ Lizenzpflicht wird auf den Paketbereich ausgeweitet. Wer gegen Arbeitsrecht verstößt, bekommt Bußgelder und darf bei schweren Verstößen/Wiederholung keine Postdienstleistungen mehr erbringen
✅ Gilt auch für Subunternehmer! Große Dienstleister müssen Subunternehmen prüfen und Bußgelder sollen verhängt werden, wenn die Subunternehmen gegen Arbeitsrecht verstoßen und nicht geprüft wurde
✅ Kennzeichnungspflicht für Pakete über 10 kg
 
Was muss sich noch ändern?
 
❌ 20 kg-Grenze für Pakete: 20 kg-Grenze ist im Entwurf, aber mit Ausnahme, wenn „technische Hilfsmittel“ vorhanden sind. Ergebnis = wirkungslos! Wir brauchen eine echte 20 kg Grenze.
❌ Laufzeitvorgaben flexibilisiert: E+3 (95% der Briefe) und E+4 (99%). Das kostet Arbeitsplätze und muss korrigiert werden!
❌ Kein Verbot von Subunternehmern: Nur Lizenzentzug für „schwarze Schafe“!
 
Unterschreibe die Petition heute: psl.verdi.de/fair-zugestellt

Online-Petition zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Paketzusteller*innen – „FAIR zugestellt statt ausgeliefert“

Die Arbeitsbedingungen in der Kurier-, Express-, Paketbranche (KEP-Branche) sind oft miserabel, prekäre Beschäftigungsverhältnisse und Ausbeutung haben ein inakzeptables Maß erreicht. Jetzt in der Vorweihnachtszeit steigen die Sendungsmengen und die Probleme verschärfen sich.
Die Beschäftigten stellen bis zu 300 Pakete pro Tag zu. Sie tragen schwere Pakete (bis zu 70 kg) alleine und ohne Kennzeichnung, selten mit Sackkarre oder anderen Hilfsmitteln. Die Beschäftigten arbeiten häufig ohne die vorgeschriebene Arbeitskleidung oder Arbeitsschuhe. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das Muskel-Skelett-System und macht krank (vgl. Institut für Betriebliche Gesundheitsförderung BGF GmbH, 2021).
Um möglichst wenig für die geleistete Arbeit zu bezahlen, nutzen Subunternehmer eine Vielzahl von legalen und illegalen Möglichkeiten, um die geltenden Arbeitsschutzgesetze zu umgehen.
Beratungsstellen für Beschäftigte in der Branche berichten von Problemen bei der Entlohnung, ungerechtfertigten Kündigungen, fehlender Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Verstößen gegen
Arbeitsverträge. Die Beschäftigten werden strukturell daran gehindert, ihr Grundrecht auf gewerkschaftliche Organisierung wahrzunehmen. Das muss sich ändern!

Hier die entsprechenden Links:

>>> Kampagne und Petition: Fair zugestellt

>>> Openpetition.de

Mit der Petition setzen wir uns für ein Gesetz zur Sicherung der Arbeitnehmer*innenrechte in der Paketbranche ein. Dieses soll folgende Punkte regeln:

1. Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche
Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal für Transport und Zustellung bei Paketdienstleistern, einschließlich des Verbots von Subunternehmen und Werkverträgen.

2. 20 kg Gewichtsgrenze für Pakete sowie Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete
Die Festlegung einer Gewichtsgrenze von 20 kg für Paketsendungen im Ein-Personen-Handling sowie die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete.

3. Wirksame Kontrollen durch Stärkung des Zolls
Verstärkung der Zollkontrollen, um die Einhaltung des neuen Gesetzes besser
gewährleisten zu können.

Für unsere Petition brauchen wir jede Stimme. 

GEMEINSAM STARK die Betriebsgruppen aus SAT in Berlin

In einem Plakat, welches auch aus Flyer ausgelegt werden kann, wird noch mal der gute Zusammenhalt der Betriebsgruppen in Sachen, Sachen-Anhalt und Thüringen präsentiert. GEMEINSAM STARK!

 

Die Jugend sehr aktiv, bei der Postdemonstration in Berlin

Die ver.di Jugend aus Dresden war in den Vorbereitungen für die Demo in Berlin sehr stark aktiv. Auch vor Ort wurden die angefertigten Banner und der gestaltet Sarg in vorderster Reihe gezeigt und für die Sache demonstriert. Gerade die Jugend, wären die Leidtragenden, wenn das neue Postgesetz zum Abbau von Arbeitsplätzen führen würde. Deswegen fordert auch die Jugend ein gutes Postgesetz. 

Gemeinsam Stärke gezeigt

Ein kleines Video entstanden anlässlich der Großdemonstration in Berlin am 9. Oktober. Unsere Betriebsgruppe und hier vorangehend die Jugend, gestalteten den gelben Sarg und die Transparente. Der gelbe Sarg war dann zur Demo eines der Höhepunkte. Symbolisch trugen Kollegen 50 000 Arbeitsplätze zu Grabe, denn diese stehen auf dem Spiel, wenn das Postgesetz nach dem derzeitigen Kenntnisstand geändert wird.

Ein klares Zeichen gesetzt

In Berlin kamen am 9. Oktober über 30 000 Postler*innen zu einer Großdemo zusammen um für ein gutes Postgesetz zu kämpfen. Keine Verringerung der Zustelltage, keine Verschlechterung der Laufzeit, Lizenzpflicht in der Postbranche, sind ein Teil der Forderungen, die die Arbeitsplätze bei der Deutschen Post AG sichern würden. Durch die Reform des Postgesetzes sind bis 50 000 Arbeitsplätze in Gefahr. Die Kolleginnen und Kollegen aus ganz Deutschland haben ein klares Zeichen in Richtung Ampelkoalition gesendet:

NICHT MIT UNS!

Die ver.di Betriebsgruppe Post Dresden war stark vertreten!

Das neue Postgesetz

Am 09. Oktober am Brandenburger Tor. Für die Zukunft unserer Arbeitsplätze

Das neue Postgesetz

Das Postgesetz regelt, wer wie und zu welchen Bedingungen Postdienstleistungen in Deutschland anbieten darf. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist vereinbart, „das Postgesetz wollen wir novellieren und dabei sozial-ökologische Standards weiterentwickeln sowie den fairen Wettbewerb stärken“. Eine Veränderung des Gesetzes hat eine Wirkung auf die langfristige Sicherheit und die Qualität deines Arbeitsplatzes!

Was hat die Koalition vor?

Ein Referentenentwurf für das neue Postgesetz wird in den nächsten Wochen erwartet und es ist weiterhin offen, wie das Gesetz aussehen soll. Es gibt in der Wirtschaft, aber auch in der Politik, Kräfte, die sich für eine Stärkung des Wettbewerbs im schrumpfenden Briefmarkt stark machen. Mehr Wettbewerb, Reduzierung der Zustelltage sowie Einschränkungen des Universaldienstes sind Ideen für das neue Postgesetz, die unsere Arbeit gefährden.

Katastrophale Folgen

Es wäre katastrophal für die Arbeitnehmer*innen bei der Deutschen Post AG, aber auch bei den weiteren tarifgebundenen Postdienstleistern, wenn Postdienstleistungen, ein wichtiger Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, allein dem Markt überlassen würden. Das würde zehntausende Arbeitsplätze kosten. Der Wettbewerb würde auf unseren Arbeitsbedingungen ausgetragen. Wir müssen der Politik ein Signal senden: Wir brauchen ein Postgesetz, welches die Arbeitsbedingungen schützt und unsere Arbeitsplätze sichert.

Was kannst du machen?

Wir gehen auf die Straße, um der Politik klarzumachen, dass unsere Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen. Am 09. Oktober 2023 werden wir in Berlin für die Zukunft unserer Arbeitsplätze demonstrieren! Nimm an der Demo für die Zukunft deines Jobs teil!

Solidarischer Gruß

WIR sind bereit – Vorbereitung für die DEMO in Berlin

Die Kolleginnen und Kollegen der ver.di Betriebsgruppe Post Dresden wollen ein starkes Zeichen setzen in Berlin, so wie auch die anderen Betriebsgruppen im Bereich SAT. Aus diesem Grund bereiten wir schon seit Tagen die Großkundgebung am 09. Oktober vor.

> WIR WOLLEN UNSERE JOBS BEHALTEN <

Durch die Reform des Postgesetzes stehen bis zu 50 000 Arbeitsplätze in Gefahr abgebaut zu werden.

Komm auch DU mit nach Berlin – Es geht um UNSERE Arbeitsplätze

Komm mit, wir fahren nach Berlin – ES GEHT UM DEINEN JOB!

Neuigkeiten um das Postgesetz – DEIN ARBEITSPLATZ IST IN GEFAHR!

Wir haben bereits ausführlich über die anstehende Novelle des Postgesetzes informiert. Im Januar dieses Jahres wurden die ersten Eckpunkte für ein neues Postgesetz vorgestellt. In der weiteren politischen Diskussion haben wir uns als ver.di eindeutig für ein Postgesetz positioniert, welches die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten bei den Postdienstleistern (Brief und Paket) besser schützt. Die Zeit für die Umsetzung der Novelle drängt. Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde ein neues Postgesetz angekündigt und rausgekommen ist nur ein Reförmchen. Vor den sich verändernden Rahmenbedingungen und der fortschreitenden Digitalisierung kann eine weitere Verzögerung Auswirkungen, auch auf die Arbeitsbedingungen in der Branche, haben. Der Universaldienst muss abgesichert werde. Leider werden nicht nur unsere Forderungen Eingang in die laufende Gesetzesnovelle haben. Wir haben genau im Blick, welche Forderungen von Verbänden, Unternehmen und wirtschaftsliberalen Kräften gestellt werden. Die Folgen einer wirtschaftsliberalen Novelle des Postgesetzes wären für unsere Mitglieder bei der Deutschen Post AG, sowie bei anderen Postdienstleistern, katastrophal. Eine Ausweitung des Wettbewerbs im schrumpfenden Briefmarkt würde über die Arbeitsbedingungen der Kolleg*innen ausgetragen. Es würde die Grundlage für gute Löhne und Arbeitsbedingungen entzogen werden, zehntausende Arbeitsplätze wären in Gefahr. Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass das neue Postgesetz die Arbeitsplätze und -bedingungen langfristig schützt. Für die Zukunft der Arbeitsplätze – Demo in Berlin am 09. Oktober 2023 Die schwierige Gemengelage um das neue Postgesetz erfordert, dass wir ein deutliches Zeichen an die Politik senden. Wir müssen öffentlichkeitswirksam Druck für unsere Forderungen an das neue Gesetz erzeugen. Das erreichen wir durch eine große zentrale Demo mit der Teilnahme von mehreren zehntausenden Kolleg*innen, damit die Politik und die breite Öffentlichkeit die Bedeutung dieses Gesetzes für zehntausende Arbeitsplätze nicht übersehen kann. Die Demo wird in Berlin, am Brandenburger Tor, am 09. Oktober 2023, stattfinden. Dieses Datum ergibt sich aus der Erwartung, dass der Referentenentwurf zum neuen Gesetz Ende September erscheinen könnte und dass der Entwurf dann in der politischen Öffentlichkeit diskutiert wird. Damit liegt unsere Demo mitten im politischen Prozess. Ablauf der Kundgebung Die Planungen für die Kundgebung laufen auf Hochtouren. Damit ist auch klar, dass noch nicht alle Details abgestimmt sind.