Größter Betriebsübergang des Landes


Aus Deutsche Post (Mutter) wird die Deutsche Post (Tochter). Die angekündigte Neuorganisation der Deutsche Post DHL sorgt für Unruhe: Viele Kolleginnen und Kollegen blicken mit Sorge auf ihre Arbeitsbedingungen und die berufliche Zukunft. Für ver.di ist jedoch klar: Wir lassen euch in diesem Prozess nicht allein. Wir begleiten die Umstrukturierung kritisch und mit einer unmissverständlichen Position. Unser Ziel ist der Schutz eurer Interessen und der Erhalt von Post & Paket Deutschland als unverzichtbare Säule innerhalb des Konzerns.
Das Wichtigste zuerst: Es wird keine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen geben! ver.di hat als Bedingung für die Zustimmung durchgesetzt, dass alle Tarifverträge, Betriebs- und Konzernvereinbarungen 1:1 übergeleitet werden. Da alles kollektivrechtlich übergeleitet wird, gilt die sonst übliche, nur einjährige Sperrfrist nach § 613a BGB nicht. Also geht es auch ab dem Startdatum 01.09.2026, aber auch ein Jahr später ab 01.09.2027 einfach unverändert nahtlos mit allen Tarifverträgen weiter. Das ist ein riesiger Erfolg für unsere Gewerkschaft beim größten Betriebsübergang des Landes!

Widerspruch? Auf gar keinen Fall! Im Mai 2026 (nach Beschluss des Betriebsüberganges auf der Jahreshauptversammlung der Aktionäre am 05.05.26) geht ein ausführliches, rechtliches Informationsschreiben (ca. 15 Seiten) an alle Beschäftigten raus, die voraussichtlich am 01.09.2026 noch im Unternehmen beschäftigt sein werden (geht man vorher in Rente, dann bekommt man dieses Schreiben bspw. nicht). Gem. §613a BGB hat man dann 4 Wochen Zeit, um dem Betriebsübergang zu widersprechen, aber: ver.di rät dringend davon ab! Warum? Wer widersprechen würde, bleibt in der alten DP AG (die künftig DHL AG heißt). Dort existieren unsere bisherigen Arbeitsplätze dann aber gar nicht mehr, da diese ja übergeleitet worden sind. Da es in dieser alten AG bzw. DHL AG dann auch keinen betriebsbedingten Kündigungsschutz gibt (der Tarifvertrag ist dann ja ebenfalls in die DP AG neu übergeleitet worden), wäre das Arbeitsverhältnis also in großer Gefahr.
Die Devise lautet also: Einfach nichts tun. Wer nicht widerspricht, geht ganz automatisch mit demselben Arbeitsplatz und denselben Bedingungen in die neue Gesellschaft über!
Warum macht der Arbeitgeber das dann überhaupt? Aus Investorensicht und für die Bilanzierung lässt sich der Bereich Post & Paket Deutschland als eigene „Tochter“ besser steuern und mit Gewinn/Verlust ausweisen als im bisherigen großen Konglomerat. Laut Arbeitgeber ist dies aktuell keine Vorbereitung für einen Verkauf der Sparte, denn dieses Ergebnis hätte er auch deutlich einfacher haben können, als mit diesem komplizierten Betriebsübergang (der Übergangstarifvertrag umfasst z.B. ganz wenige 3000 Seiten).
Wie geht es weiter?
Arbeitgeber und Gewerkschaft werden eine große Kommunikationswelle starten. Ab der Woche vom 23.03.2026 wird ver.di FAQs, Newsletter und Social-Media-Beiträge veröffentlichen. Auch in der Zeitschrift bewegen wird es viele Informationen zum Betriebsübergang geben.