Tarifvertrag Zeitwertkonto & Altersteilzeit
Die tarifvertraglichen Regelungen zum altersgerechten Arbeiten sollen dazu beitragen, die Arbeitsbelastung älterer Arbeitnehmer spürbar zu reduzieren und somit den älteren Arbeitnehmern die aktive Teilnahme am Arbeitsleben in der Regel bis zur Erreichung der gesetzlichen Rente ermöglichen. Jedoch bietet ein Zeitwertkonto auch noch viele andere Möglichkeiten!
Tarifvertrag Zeitwertkonto: Dein Sparschwein für mehr Freizeit
Dieser Tarifvertrag ermöglicht es dir, heute Geld und Zeit anzusparen, um später bei vollem Gehalt freizumachen. Du baust dir ein sogenanntes Wertguthaben in Form von Punkten auf.
Wie füllst du das Konto?
- Du kannst monatlich zwischen 2 % und 30 % deines Bruttogehalts einzahlen.
- Du kannst auch Sonderzahlungen reinstecken: z.B. 100 % deines Urlaubsgelds, Teile deines 13. Monatsentgelts (Weihnachtsgeld) oder deines variablen Entgelts.
- Auch ausbezahlte Überstunden, Freischichten oder Entlastungszeit können in voller Höhe auf das Konto fließen.
- Der clevere Steuertrick: Die Beiträge fließen brutto aufs Konto: Du zahlst also in dem Moment keine Steuern und Sozialabgaben darauf („nachgelagerte Besteuerung“). Erst wenn du die Freizeit nimmst und das Geld ausgezahlt wird, fallen die Abzüge an.
Wofür kannst du das Guthaben nutzen?
- Altersteilzeit (siehe unten).
- Früher in Rente (Rentennahe Freistellung): Du hörst einfach Monate oder Jahre vor deinem offiziellen Rentenbeginn auf zu arbeiten und bekommst dein Gehalt aus dem Zeitwertkonto weitergezahlt.
- Sabbatical: Einfach mal 6 bis 12 Monate komplett aussteigen, reisen oder durchatmen.
- Pflege von Angehörigen: Wenn du Zeit für die Familie brauchst (ab 1 Monat Dauer).
- Elternzeit: Zur Verlängerung, wenn das normale Elterngeld ausgeschöpft ist.
Keine Sorge ums Geld: Dein angespartes Guthaben ist durch den Arbeitgeber gegen Insolvenz geschützt und wird sicher angelegt.

Tarifvertrag Altersgerechtes Arbeiten (Altersteilzeit)
Das ist das Programm für alle, die das Ende des Arbeitslebens in Sichtweite haben und die körperliche Belastung drastisch reduzieren wollen, ohne finanziell abzustürzen.
Wer darf in Altersteilzeit (ATZ)?
- Du musst mindestens 55 Jahre alt sein.
- Du brauchst auf deinem Zeitwertkonto (siehe oben) mindestens 55 Wertguthabenpunkte.
- Du musst dich vorab zwingend über deine Rente beraten lassen und eine qualifizierte Rentenauskunft einholen. Für die Beratung wirst du freigestellt.
Wie lange geht das?
Die Altersteilzeit muss mindestens 2 Jahre und darf maximal 10 Jahre (120 Monate) dauern. Sie muss exakt einen Tag vor dem Zeitpunkt enden, ab dem Du (notfalls mit Abschlägen) in Rente gehen kannst.
Wie wird gearbeitet? (Das Kontinuitäts- / Wechselmodell)
- Der Regelfall (Kontinuitätsmodell): Deine Arbeitszeit wird auf die Hälfte deiner bisherigen Wochenarbeitszeit reduziert. Diese halbe Arbeitszeit verteilst du gleichmäßig über die gesamte Dauer der Altersteilzeit.
- Jobsharing/Wechselmodell: Wenn es betrieblich notwendig ist, kann diese Arbeitszeit auch ungleichmäßig im Jobsharing verteilt werden (z. B. eine Woche arbeiten, eine Woche frei oder ähnliche Wechselmodelle). Dein Einsatzbereich (z.B. in der Zustellung oder Bearbeitung) bleibt dabei garantiert erhalten!
- Ausnahme (Blockmodell): Nur in „besonders gelagerten Einzelfällen“ und wenn beide Seiten einverstanden sind, kann das alte Blockmodell (erst voll arbeiten, dann komplett freigestellt werden) genutzt werden. Dies ist aber nicht der Standard!
Das Wichtigste: Das Geld! (Aufstockung)
Obwohl du insgesamt nur noch die Hälfte arbeitest, fällst du nicht auf das halbe Gehalt zurück!
- Dein Gehalt: Der Arbeitgeber stockt dein Teilzeit-Nettoentgelt massiv auf, je nach Dauer der ATZ und Entgeltgruppe landest du bei 79 % bis zu 90% deines vorherigen Nettoeinkommens.
- Deine Rente wird geschützt: Die Post zahlt zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein (aufgestockt auf 80 % deines normalen Bruttos). So bleibt deine spätere Rente trotz Altersteilzeit stabil und sinkt nicht dramatisch ab.
Gut zu wissen: Während der Altersteilzeit darfst du keine versicherungspflichtigen Nebenjobs annehmen – Minijobs gehen allerdings! Dein Arbeitsplatz und Einsatzbereich ist beim Wechsel in die ATZ sicher.
Zusammenfassend: Nutze das Zeitwertkonto frühzeitig, um dir die magischen 55 Punkte anzusparen! Wenn du die hast und 55 Jahre alt bist, öffnet dir der Tarifvertrag Altersgerechtes Arbeiten die Tür, um den harten Post-Alltag früher und bei richtig gutem Geld hinter dir zu lassen.
Möchtest Du noch weitere Informationen haben oder hast Du Fragen zu diesem Thema, dann melde dich bei deinem zuständigen ver.di-Sekretär beim örtlichen Betriebsrat oder bei der Personalstelle der Deutsche Post, Niederlassung Betrieb Dresden.