MTV / ETV / Schutzpaket
Unabdingbar: Verlängerung der Schutzverträge
Die Verlängerung der Schutzverträge war fester Bestandteil der Verhandlungen zum Tarifvertrag „Arbeitszeit Zustellung“. Die Verhandlungskommission hat dabei unmissverständlich klargestellt, dass eine Einigung zur Arbeitszeit ausschließlich in Verbindung mit der Fortschreibung der bestehenden Schutzverträge in Betracht kommt.
In diesem Zusammenhang konnten die Schutzverträge „Ausschluss der Fremdvergabe von Zustellbezirken“ sowie „Eigenbeschäftigung der Lkw-Fahrer“ erfolgreich bis Ende Juni 2026 verlängert werden. Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem neuen Postgesetz bestanden die Arbeitgeber jedoch auf einem vorzeitigen Kündigungsrecht. Eine solche Kündigung hätte allerdings die Auflösung der tariflichen Gegenleistung zur Folge und wäre für die Arbeitgeber mit erheblichen Kosten verbunden.
Darüber hinaus wurden auch der Tarifvertrag „Ausschluss der betriebsbedingten Änderungs- und Beendigungskündigung“ sowie der erweiterte Rationalisierungsschutz bis Ende März 2027 verlängert.
Diese Vertragsverlängerungen sorgen für ein hohes Maß an Sicherheit für unsere Mitglieder bei der Deutschen Post AG. Betriebsbedingte Kündigungen bleiben damit langfristig ausgeschlossen – ein entscheidender Faktor, insbesondere vor dem Hintergrund der verlängerten Laufzeiten im Referentenentwurf zum neuen Postgesetz.
