TV 37b und Betriebsvereinbarung
Deine Arbeitszeit, deine Rechte:
So funktioniert der TV 37b bei uns in Dresden!
Egal ob im Briefzentrum, Paketzentrum, der Briefverteilung oder in der nzPZA: Vom Arbeitgeber wird viel Flexibilität von dir hinsichtlich der Arbeitszeit verlangt. Aber du bist dem nicht schutzlos ausgeliefert! Hier sind deine wichtigsten Rechte aus dem Tarifvertrag 37b und unserer örtlichen Betriebsvereinbarung zum TV 37b kompakt zusammengefasst:

Das Grundprinzip: Festes Gehalt und das Ampelkonto
- Immer gleiches Geld: Du erhältst jeden Monat ein festes Monatsentgelt, unabhängig davon, ob Du in einem Monat mehr oder weniger als deine vertragliche Arbeitszeit gearbeitet hast. Klassische Überstundenzuschläge entfallen dadurch jedoch.
- Das Arbeitszeitkonto (AZK): Jede Minute, die Du abweichend vom Dienstplan länger oder kürzer arbeitest, fließt in ein Arbeitszeitkonto. Spätestens alle 18 Monate muss dieses Konto mindestens einmal auf Null ausgeglichen sein, Minusstunden verfallen zu diesem Zeitpunkt gänzlich. Die Daten des Kontos dürfen niemals für arbeitsrechtliche Maßnahmen (wie Abmahnungen) oder zur Leistungskontrolle genutzt werden.
- Das Ampelsystem: Das Arbeitskonto kann sich dadurch sowohl mit Plusstunden, aber auch mit Minusstunden füllen. In beiden Fällen gilt:
- Grüner Bereich (bis zur 1-fachen Wochenarbeitszeit): Alles im Normalbereich.
- Gelber Bereich (1- bis 2-fache Wochenarbeitszeit): Der Arbeitgeber muss versuchen, das Konto wieder in den grünen Bereich zurückzuführen. Deine persönlichen Interessen müssen dabei jedoch gleichwertig berücksichtigt werden.
- Roter Bereich (2- bis maximal 3-fache Wochenarbeitszeit): Absolute Alarmstufe. Der Arbeitgeber muss sofort Maßnahmen ergreifen, um die Stunden abzubauen. Jede Dienstplanabweichung, die den roten Bereich berührt, erfordert zwingend die vorherige Zustimmung des Betriebsrates. Bei über 3-fach ist eine absolute Grenze erreicht.
Regeln bei Dienstplanänderungen (Mehr- oder Minderarbeit)
Wenn der Arbeitgeber Dich abweichend vom Dienstplan einsetzen will (z.B. länger bleiben oder früher gehen), gelten in Dresden klare Schutzregeln:
- Ankündigungsfrist: Abweichungen müssen Dir in der Regel 3 Tage vorher angekündigt werden. Nur bei unvorhersehbaren Ereignissen (bspw. Havarien oder höhere Gewalt) darf dies kurzfristiger geschehen.
- Freiwilligkeit hat Vorrang: Abweichungen sollen grundsätzlich auf freiwilliger Basis erfolgen.
- Mindestschichtlänge: Wenn Du an einem freien Tag geholt wirst oder eine Schicht verkürzt wird, müssen Vollzeitkräfte für mindestens 3 Stunden und Teilzeitkräfte für mindestens 2 Stunden bezahlt bzw. eingesetzt werden.
- Kurzfristig früher nach Hause? Eine kurzfristige Verkürzung der Schicht (am selben oder bis zu 2 Tage vorher) darf nur im Einvernehmen (also mit deiner Zustimmung) erfolgen! Ohne deine Zustimmung, darf dich der Arbeitgeber nicht früher nach Hause schicken!
- Bei größeren Abweichungen vom Dienstplan (mehr als 1 Stunde täglich im grünen/gelben Bereich) muss der Arbeitgeber sich vorher die Zustimmung des Betriebsrates einholen.
Wer wird ausgewählt? (Die Reihenfolge in Dresden)
Wenn nicht genügend Freiwillige da sind, darf der Arbeitgeber nicht wahllos bestimmen, wer länger bleiben oder früher gehen muss. Die Betriebsvereinbarung schreibt hier folgende Kriterien vor:
- Wer muss/darf länger bleiben (Mehrleistung)? Zuerst Mitarbeiter im „Grünen“ Bereich, dann „Gelb„, zuletzt „Rot„. Zudem muss Rücksicht genommen werden auf: Gesundheitszustand, Betreuung von Kindern/Pflegebedürftigen und die Nutzbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel.
- Wer muss/darf früher gehen (Minderleistung)? Hier gilt die umgekehrte Reihenfolge: Zuerst Mitarbeiter im „Roten“ Bereich, dann „Gelb„, dann „Grün„.
Dein Recht auf Freizeitausgleich (Zeitausgleich nehmen)
Du hast das Recht, angesammelte Plusstunden (stunden- oder tageweise) abzubauen. Hierbei gilt folgende Verfahrensweise:
- Beantragung: Spätestens 4 Tage vor dem gewünschten Termin. Kurzfristige Anträge sind bei „dringenden persönlichen Gründen“ möglich.
- Genehmigungspflicht & Begründung: Dem Antrag ist stattzugeben, es sei denn, es liegen höherwertige betriebliche Interessen vor. Damit abgewogen werden kann, ob in diesen Fällen dein Interesse oder das des Betriebs höher wiegt, musst Du bei kurzfristigen Wünschen ggf. den Grund für deinen Freizeitantrag benennen.
- Kollision von Urlaubswünschen: Wollen mehrere Kollegen gleichzeitig Zeitausgleich nehmen, entscheidet folgende Priorität: 1. Gesundheitszustand, 2. Kinder-/Angehörigenbetreuung, 3. Arbeitszeitkontostand (Rot vor Gelb vor Grün).
- Ablehnung: Muss Dir spätestens 2 Tage vorher schriftlich mit Begründung mitgeteilt werden. Wenn Du damit nicht einverstanden bist, kannst Du direkt den Betriebsrat mit ins Boot holen.
Die genauen Texte des Tarifvertrages 37b und der Betriebsvereinbarung zum Tarifvertrag 37b können jederzeit gerne beim örtlichen Betriebsrat oder auf Anfrage bei der Betriebsgruppe eingesehen werden!