Derzeitiger Tarifstreit 2019

Von den großen Sprüchen einer kleinen Gewerkschaft die gar nicht mit verhandelt

Antworten auf ein Zeitungsartikel des DPVKOM zum Tarifabschluß. Hierzu hat Stephan Teuscher ein Schreiben verfasst, um die Dinge einmal klarzustellen.  

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

der DPVKOM hat in seinem Magazin einen Artikel zur Überleitung der Beschäftigten der DHL Delivery in die DP AG unter der Überschrift „Licht, aber auch viel Schatten“ veröffentlicht.

Ungeachtet des Umstandes, dass der DPVKOM keine Tarifverhandlungen geführt hat, also kein Handschlag zur Verhinderung eines Gemeinschaftsbetriebes aus DHL Delivery und DP AG und zur Überleitung der DHL Delivery in die DP AG getan hat und dem DPVKOM noch nicht einmal ein Tarifangebot zur Nachzeichnung vorliegt, wird hier in einer Art und Weise über die Überleitung der DHL Delivery zur DP AG geschrieben, die jede realistische Sicht auf die Tatsachen und Fakten vermissen lässt.

So wird in dem besagten Artikel ausgeführt: „Dessen ungeachtet wird die Unterschrift unserer Gewerkschaft, so sie überhaupt erfolgt, noch auf sich warten lassen müssen“.

Bemerkenswert ist, dass der DPVKOM selbst im Artikel ausführt: „Schließlich handelt es sich bei den vorgelegten Vertragsinhalten einmal mehr nicht um unser Verhandlungsergebnis, sondern um das des gewerkschaftlichen Mitbewerbers“. Das entspricht der Realität der letzten Jahrzehnte und wir bestätigen diese Tatsache ausdrücklich.

Wenn dann aber weiter ausgeführt wird, dass ja Forderungen vom DPVKOM in einem Gespräch erhoben wurden und – „Diese wurden beim vorliegenden Tarifabschluss jedoch nur teilweise umgesetzt. In einigen Punkten wurden unsere tariflichen Forderungen leider nicht berücksichtigt“ – dann muss man feststellen, dass hier doch ein erheblicher Realitätsverlust vorliegt. Wer, wie der DPVKOM nicht verhandelt, wird nie Forderungen durchsetzen können.

Doch damit nicht genug. Es geht weiter: „Vor diesem Hintergrund werden wir in den nächsten Wochen basisdemokratisch unsere bei der Deutschen Post AG und DHL Delivery tariflich beschäftigten Mitglieder abstimmen lassen, ob sie die Tarifvereinbarung mittragen oder ablehnen. Letzteres hätte allerdings nur symbolische Konsequenzen, und zwar in der Form, dass wir die Vereinbarungen nicht unterzeichnen, die ausgehandelten Inhalte jedoch für unsere Mitglieder gelten“.

Spätestens jetzt wird deutlich, wer einer Gewerkschaft angehören möchte, die Einfluss hat und etwas gestaltet, die Entscheidungen trifft und die Verantwortung für ihre Entscheidungen übernimmt, der sollte Mitglied bei ver.di werden. Niemand muss sich mit „symbolischen Konsequenzen“ zufrieden-geben.

Es ist Ausdruck von Orientierungslosigkeit und Beleg für die eigene Bedeutungslosigkeit, dass wenige Tage vor dem 01.07.2019 – also dem Überleitungsdatum der DHL-Delivery in die DP AG und Inkrafttreten der Schutzverträge – noch beim DPVKOM darüber Unklarheit herrscht, was zu tun ist, welche Haltung eingenommen wird. Wenn dann aber darauf hingewiesen wird, dass die eigene Haltung egal sei, da hiervon unabhängig die von ver.di ausgehandelten Inhalte gelten würden, dann wird dokumentiert, wie wenig Einfluss diese Organisation tatsächlich hat, eine Steigerung ist kaum möglich!

Zu den Fakten:

Tatsache ist, dass ohne Überleitung der DHL Delivery in die DP AG spätestens ab dem 01.07.19 der Gemeinschaftsbetrieb aus DHL Delivery und DP AG Realität geworden wäre. Damit wären die Tarifverträge der DP AG nur noch Auslaufmodelle und die Einstellung von Brief- oder Verbundzustellern bei der DHL Delivery wären nur eine Frage der Zeit gewesen. Damit hätte die DP AG auch zwei Paketzustellsysteme vereinheitlicht, alle hätten unter dem Dach der DP AG gearbeitet und wären im Zweifel nach dem schlechteren Tarifvertrag behandelt worden. Das wurde durch unsere Tarifabschlüsse verhindert.

Tatsache ist, dass die Tariflöhne bei der DHL Delivery bis auf Bayern und Baden-Württemberg deutlich unterhalb der DP AG liegen! Damit liegen die Tariflöhne (ohne Bayern und Baden-Württemberg) im Oktober 2019 um bis zu 360 € monatlich über dem Tarifniveau der DHL Delivery!

Tatsache ist, dass für Beschäftigte der DHL Delivery, die eine übertarifliche Lohnausgleichszulage erhalten, diese Zulage nach Überleitung zur DP AG tariflich gesichert ist. Eine Gegenrechnung gegen Tariferhöhung oder Kündigung dieser Zulage – die bei der DHL Delivery jederzeit möglich gewesen wäre – ist bei der DP AG für die Zukunft ausgeschlossen!

Tatsache ist, dass bis auf Nordrhein-Westfahlen (ab 2021), in keinem Tarifvertrag ein 13. Monatsentgelt gezahlt wird. Ein volles Weihnachtsgeld in 2019 und 2020 war auch ver.di-Forderung, aber ein Weihnachtsgeld von 50% in 2020 liegt über den Sonderzahlungen der bei den DHL Delivery Regionalgesellschaften angewandten Tarifverträge (mit Ausnahme NRW, daher werden in 2020 ggf. 450 € zusätzlich gezahlt).

Tatsache ist, dass der Demografiefonds nur die einkommensabhängige Aufstockung in der Altersteilzeit der Arbeitnehmer finanziert (nicht der Beamten wie vom DPVKOM behauptet) und dieser ungeachtet der vertraglich vereinbarten Reduzierung der Beiträge ausreicht, um die ATZ der Zukunft zu finanzieren. Ferner wird zukünftig auch für die aus der DHL Delivery in die DP AG übergeleiteten Beschäftigten eine jährliche Einzahlung in diesen Demografiefonds geleistet. Tatsache ist, dass ver.di mit den Tarifabschlüssen zum Kündigungsschutz, Ratio-Schutz, Fremdvergabeschutz und zur Überleitung der 13.000 Beschäftigten der DHL Delivery in die DP AG allen Beschäftigten Sicherheit und Perspektive in einem Betrieb der DP AG mit einem Tarifvertrag für alle Arbeitnehmer*innen geschaffen hat. Daher hat die ver.di-Tarifkommission diesem von ver.di verhandelten Ergebnis auch zugestimmt.

Mit kollegialen Grüßen

Stephan Teuscher

Wieder ZUSAMMEN!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist vollbracht, der unternehmerische Irrweg von 2015 ist beendet. Die Regionalgesellschaften werden wieder mit den Niederlassungen der Deutschen Post verschmolzen. Das dieser Tarifvertrag geschlossen wurde ist großartig, denn jetzt sind wir wieder vereint. Nicht nur in der täglichen Arbeit, sondern auch im Tarifvertrag. Kein Ausspielen mehr in zukünftigen Tarifauseinandersetzungen beider Betriebsgruppen, sondern wir können wieder an einem Tauende ziehen – in Tarifzielen wie Lohn oder sozialem Schutz. WIR sind wieder WIR und gemeinsam stark!
In einer Übersicht auf Seite 2 findet ihr die wichtigsten sozialen Punkte, die in den letzten Jahren, aber auch frisch erkämpft wurden. Tarifverträge die nun für alle gelten, für die KollegInnen der Post AG sowie für die Beschäftigten der DHL Delivery Dresden GmbH.  Ab 01. Juli 2019 kommen zur NL Brief Dresden zirka 300 Mitarbeiter hinzu. Damit sind wir in der Niederlassung ungefähr 4500 Beschäftigte. Des Weiteren sollen im Bundesgebiet 5000 Kolleginnen und Kollegen neu eingestellt werden und wir hoffen, dass auch bei uns in der Niederlassung viele Beschäftigte dabei sind, die wir zukünftig begrüßen dürfen und für die Gewerkschaft ver.di gewinnen können.
In den vergangenen Wochen sind viele Fragen aufgetaucht und wir haben versucht alle zu beantworten.  Dies ist nicht immer einfach, da auch immer neue Entwicklungen hinzukommen. Zum Beispiel wurden in den redaktionellen Verhandlungen zum Tarifvertrag noch viele Details geklärt. Es gab zusammen mit dem Arbeitgeber sogenannte Roadshows für die Beschäftigten der Delivery. In diesen wurden von den Betriebsräten der RG, aber auch von der AG, erklärt, wie die Verschmelzung von statten geht und welche Tarifverträge wir haben. Solche Informationsveranstaltungen müssen nun noch ausgeweitet werden. Zum Beispiel ist es auch noch mal wichtig, dass wir den Kolleginnen und Kollegen die bestehenden Betriebsvereinbarungen (BV), die in der täglichen Arbeit Anwendung finden, erklären. Denn mit der Verschmelzung werden nur noch die BV´s der Niederlassung Brief Dresden gelten. Derzeit wird noch geklärt, ob die eine oder andere BV in einem Übergangszeitraum nachwirkt.
Den Betriebsrat der DHL Delivery GmbH wird es ab 01. Juli 2019 nicht mehr geben. Es wird auch keine Neuwahlen geben, da der größere Betrieb den kleineren in sich aufnimmt. Aber zu diesem Thema werden gerade Tarifverhandlungen zum sogenannten „Zuordnungstarifvertrag“ geführt. Unter anderem auch, wegen den Neustrukturierungen der Niederlassung in Deutschland. Hier sind wir allerdings nicht betroffen. Viele Niederlassungen werden neu aufgeteilt. Aus 49 NL werden nun 40. In der vergangenen Ausgabe der INFOPOST wurde darüber berichtet.
Eine Überlegung in diesen Tarifverhandlungen ist, dass aus den untergehenden Betriebsräten, Sachverständige für den aufnehmenden Betriebsrat werden. Dies gilt dann bis zur nächsten Wahl. Das wäre auch in unserer Niederlassung die optimalste Lösung, somit könnten die Betriebsräte der Delivery ihre gute Arbeit als Sachverstand in der AG weiter fortführen und für die Kolleginnen und Kollegen weiterhin da sein.
Alle wichtigsten Neuerungen zu dem Thema Verschmelzung der DHL Delivery Dresden GmbH in die Niederlassung Brief Dresden, findet ihr zukünftig unter:
verdipostdresden.de
Das ist die Betriebsgruppenseite der verdi-BeG Niederlassung Brief Dresden. Unter Neuigkeiten werdet ihr das Wichtigste hierzu finden. Wir arbeiten eng mit dem Betriebsgruppevorstand der DHL Delivery Dresden zusammen. Nun wird auch die Frage gestellt: Werden auch beide Betriebsgruppen fusionieren? Es sollte das Ziel sein, geeint in die Zukunft zu gehen. Wir werden hierzu zeitnah eine Entscheidung fällen und dann gegebenenfalls per Jahreshauptversammlung eine Neuwahl eines gemeinsamen ver.di Betriebsgruppenvorstands vornehmen, die für alle ver.di-Mitglieder der neuen Niederlassung Betrieb Dresden da sind.

Stefan Dehmel

>>> Infopost Sonderausgabe Juni 2019

 

WIR WERDEN WIEDER EIN BETRIEB MIT EINEM TARIFVERTRAG

ver.di und Deutsche Post AG einigen sich auf Überleitung der Beschäftigten der Regionalgesellschaften in die Tarifverträge der Deutschen Post AG – Kündigungsschutz bis 2022 verlängert
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Deutsche Post AG haben eine Tarifeinigung zur Überleitung der rund 13.000 Beschäftigten der im Jahre 2015 gegründeten Regionalgesellschaften (DHL Delivery GmbHs) in die Haustarifverträge der Deutschen Post AG erzielt. Die Überleitung soll zum 1. Juli 2019 erfolgen. Überdies wurden die Schutzverträge bei der Deutschen Post AG zum Ausschluss vor betriebsbedingten Kündigungen bis Ende 2022 und der Schutz vor Fremdvergabe bis Ende 2020 verlängert. „Jetzt gibt es wieder eine Belegschaft bei der Deutschen Post AG. Der Irrweg zweier Gesellschaften ist damit beendet. Darüber sind wir sehr froh“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. „Künftig gilt wieder: ein Betrieb, ein Tarifvertrag.“
Da sich die für die Regionalgesellschaften geltenden Flächentarifverträge strukturell unterscheiden und zum Teil deutlich unter den Entgelten der Deutschen Post AG liegen, wurden spezielle Überleitungsregelungen vereinbart. Die Überleitung führt in der Regel unmittelbar zu einem Plus im Tarifentgelt. Für die Beschäftigten aus Baden-Württemberg und Bayern wird durch die Überleitungsregelungen sichergestellt, dass kein Beschäftigter weniger Tarifentgelt als bisher erhält. Der bestehende Entgelttarifvertrag der Deutschen Post AG wird zum 1. Juli für alle über-geleiten Beschäftigten und für neue Arbeitsverhältnisse verändert; künftig werden die Zeiten zum Aufstieg in die nächste Erfahrungsstufe, die mit einem monatlichen Entgeltzuwachs von in der Regel 75 Euro verbunden ist, von derzeit 24 auf 36 bis 48 Monate verlängert. Die Tarifverträge zum Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen und Änderungskündigungen werden um 36 Monate bis 31. Dezember 2022 verlängert. Der Schutz vor der Fremdvergabe von Bezirken in der Brief- und Verbundzustellung sowie die Regelungen zum Erhalt des posteigenen Fahrdienstes werden um 21 Monate bis 31. Dezember 2020 verlängert.
„Wir sind der festen Überzeugung, dass die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten am besten gestaltet werden können, wenn es einen Tarifvertrag und eine geschlossene Belegschaft unter dem Dach der Deutschen Post AG gibt. Wir waren zu moderaten Veränderungen im Tarifvertrag für neue Arbeitsverhältnisse bereit. Die ehemaligen Delivery-Beschäftigten erhalten künftig ein 13. Monatsentgelt, eine betriebliche Altersversorgung, Kündigungsschutz und eine deutlich bessere Entgeltperspektive. Die Rückführung der Delivery-Gesellschaften in die Deutsche Post AG ist ein riesiger gewerkschaftlicher Erfolg“, sagte Kocsis.
Die Tarifvertragsparteien hatten sich im Dezember 2018 verständigt, Tarifverhandlungen zur Überleitung der Beschäftigten der 46 DHL Delivery GmbHs und zur Verlängerung der bestehenden Schutzverträge bei der Deutschen Post AG aufzunehmen. Die nun erzielte Einigung konnte in der 5. Verhandlungsrunde am 21./22. März erzielt werden. Die Tarifkommission hat dem Ergebnis am gestrigen Dienstag (26. März) zugestimmt.

Gemeinsamer Betrieb und Tarifverhandlungen

Seit Mai letzten Jahres plant die Deutsche Post AG die Einführung der sogenannten „Gemeinsamen Betriebe“. Der Zweck soll sein die 2015 gegründeten Regionalgesellschaften (Delivery´s) wieder in die Niederlassungen der DP AG zurückzuführen. Dies dient dazu, einen doppelten Kostenfaktur zu minimieren, weil diese sich nicht rechnen. Denn geplant war ja 2015, dass alle Mitarbeiter der Post auch in die Delivery´s eingestellt werden sollten. Nun wird ein neuer Versuch unternommen die Löhne bei der Post AG zu senken. Mit der Gründung der „Gemeinsamen Betriebe“ sollen innerhalb der Niederlassung die Mitarbeiter zwar zurückgeführt werden, aber für den schlechteren Lohn des Speditions- und Logistiktarifvertrag (SpedLogTV). Der Overheadbereich (Leitung) soll aber in Zukunft in die Hände der AG wieder zurückgeholt werden. Kurzgefasst, schlechte Bezahlung unter eigener Kontrolle. Dies ist von den Betriebsräten und auch von ver.di so nicht gewollt. Warum nicht?

Die Deutsche Post führt eine Zweiklassenbezahlung ein, mit zwei Tarifvertragen in der DP AG. Dies hätte neben der Schlechterbezahlung für alle Neueinstellungen, auch zur Folge, dass in Zukunft immer der Betriebsteil der nicht im Arbeitskampf ist, um für Lohn und Schutz für die Beschäftigen zu kämpfen, der andere Teil mit dem anderen Tarifvertrag als Streikbrecher eingesetzt werden kann. Im Klartext: Streiken die Mitarbeiter mit dem Haustarifvertrag der DP AG, können die Mitarbeiter mit dem SpedlogTV nicht streiken und fungieren gezwungener Maßen als Helfer für den Arbeitgeber, streiken die Kolleginnen und Kollegen mit dem SpedlogTV, können die DP AG Mitarbeiter im Haustarifvertrag als Streikbrecher eingesetzt werden. Nun könnte man sagen, dass man dies jetzt schon hat, aber es ist zu berücksichtigen das im „Gemeinsamen Betrieb“ auch die Kolleginnen und Kollegen in der Brief- und Verbundzustellung im SpedlogTV eingestellt werden sollen und es ist keine Fremdvergabe, denn es ist ein Betrieb! Die Folge, unser Haustarifvertrag blutet irgendwann aus, weil wir in diesem immer weniger Kolleginnen und Kollegen haben, da ja alle neueingestellten Beschäftigen, im SpedlogTV eingestellt werden. Folge wäre dann, dass unsere Löhne in den Tarifverhandlungen irgendwann nicht mehr steigen und unser Kündigungsschutz und Änderungskündigungsschutz nicht mehr in einem Tarifvertrag mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden kann, weil wir zu schwach sind. Die Konsequenz kann dann sein, dass die Beschäftigten eine Änderungskündigung bekommen und dann unter dem schlechter bezahlten SpedlogTV eingestellt werden. Auch ein Betriebsübergang droht. Dies bedeutet dann der Wegfall des Besitzstandes. Es ist davon auszugehen, dass eine Tarifkraft der DP AG mit Besitzstand, bis zu 36 % weniger Lohn hätte.

Im Streit um den „Gemeinsamen Betrieb“ wurde im vergangenen Jahr eine Einigungsstelle durch den Konzernbetriebsrat (KBR) angerufen. In dieser Einigungsstelle verhandelten der Arbeitgeber (Deutsche Post AG) und der KBR unter dem Vorsitz des Einigungsstellenvorsitzenden einen Interessensausgleich zur Bildung „Gemeinsamer Betriebe“ zwischen den Regionalgesellschaften (Delivery´s) und den jeweiligen Niederlassungen BRIEF (Berlin auch NL Paket) der Deutschen Post AG. Diese Einigungsstelle ist nun am 11.02.2019 gescheitert, weil der Arbeitgeber kein wahres Interesse an einer Einigung hatte.

Nun könnte der Arbeitgeber den „Gemeinsamen Betrieb“ umsetzen. Der „Gemeinsame Betrieb“ wird derzeit noch nicht in unserer Niederlassung umgesetzt, dies erklärte die Niederlassungsleitung auf Anfrage des Betriebsrates. Angedacht von der DP AG war der 01.04.2019.

Parallel zur Einigungsstelle liefen und laufen derzeit Tarifverhandlungen zwischen der DP AG und ver.di. In diesen geht es unter anderem um den Auslauf des Ausschlusses der Fremdvergabe in der Brief- und Verbundzustellung (lief am 31.12.18 aus und wurde noch mal um drei Monate wegen der Tarifverhandlungen bis 31.03.19 verlängert), um den Kündigungsschutz/Änderungskündigungsschutz (läuft am 31.12.19 aus) und um die Rückführung der Regionalgesellschaften (Delivery´s) in den DP AG Haustarifvertrag. Über den Stand der Verhandlungen sind derzeit keine Details bekannt, außer dass diese sehr schwierig sind, da die Post kein Geld in die Hand nehmen möchte und die Kosten des „Gemeinsamen Betriebes“ auf die Beschäftigten umlegen will. Wenn es nach den Vorstellungen der Post geht, möchte dieser zudem noch gerne regionale Löhne und Lohnstufen die noch unter der Null liegen, bei den Neueinstellungen.

Derzeit befinden wir uns bis 31.12.19 in der Friedenspflicht. Das heißt wir können nicht per Streik den Druck auf den Arbeitgeber erhöhen. Außerdem ist die Einführung des „Gemeinsamen Betriebs“ als solches nicht bestreikbar, denn es ist eine unternehmerische Freiheit.  Ein Druckmittel haben wir! Der Ausschluss der Fremdvergabe in der Brief- und Verbundzustellung ist gekoppelt seit 11/2011 mit der Lohnstufe 0, Diese wurde für das Ziel, das nichts bei Brief ausgesourct wird, eingeführt. Der Arbeitgeber konnte im Gegenzug für den Schutz der Beschäftigten, die Löhne für Neueinstellung senken. Dies würde aber auslaufen, wenn der Schutz nicht mehr besteht. Somit würden alle Beschäftigten die in den letzten 8 Jahren eingestellt wurden, alle um eine Lohnstufe nach oben springen (0 auf die 1, 1 auf die 2, 2 auf die 3 usw. bis zur 6 auf die 7). Diese Besserbezahlung würde die Post zirka 80 Millionen Euro kosten. Dies möchte der Vorstand nicht ausgeben, so dass sich hier der Arbeitgeber bewegen muss.

Das oberste Ziel für uns als Beschäftigte sollte ein gemeinsamer Tarifvertrag für alle sein, damit es kein Ausbluten unseres Haustarifvertrages gibt und damit wir auch noch in Zukunft stark sind für unseren Schutz und unser Entgelt zu kämpfen. Außerdem könnten hier auch die Beschäftigten der Regionalgesellschaften davon profitieren die dann einen ordentlichen Lohn bekommen würden. Deswegen kann man bloß hoffen, dass die Tarifverhandlungen zum Erfolg führen.

 

Tarifverhandlungen beginnen

Schutzverträge bis Ende März verlängert – jetzt wird verhandelt!

12.12.2018 +++  ver.di und die Deutsche Post AG haben den Ausschluss der Fremdvergabe in der Brief- und Verbundzustellung und die Regelung zum Schutz des Fahrdienstes für drei Monate bis 31. März 2019 verlängert.

In dem Zeitraum bis Ende März wollen ver.di und die Deutsche Post AG Tarifverhandlungen führen zu

  • den ursprünglich bis 31. Dezember 2018 befristeten Schutzregelungen vor Fremdvergabe und für den Fahrdienst,
  • den bis 31. Dezember 2019 geltenden Regelungen zum Schutz vor betriebsbedingten Kündigung und vor Änderungskündigungen,
  • Überleitungsregelungen für die Beschäftigten der DHL Delivery GmbHs in die Tarifverträge der Deutschen Post AG und zu Änderungen der Entgelttabelle im Entgelttarifvertrag und der betrieblichen Altersversorgung für neue Arbeitsverhältnisse bei der Deutschen Post AG.

Nach Abschluss dieser Tarifverhandlungen wollen ver.di und die Deutsche Post AG ergebnisoffene Verhandlungen zu einem Tarifvertrag zur Arbeitszeit in der Zustellung aufnehmen.

>> Beitrag in der Zeitschrift BEWEGEN

Erkämpftes und was erkämpft werden muss

Gefahren drohen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen seit 2005 sind die Löhne bei der Deutschen Post AG um 36 Prozent gestiegen, Ausbildungsvergütungen sogar um 40 Prozent. Das sollte Grund genug sein, sich in ver.di zu organisieren und für einen gerechten Lohn für die schwere Arbeit zu kämpfen. Ebenso wurde in den letzten Jahrzehnten immer wieder mit dem Arbeitgeber ausgehandelt, dass es einen Schutz für betriebsbedingte Kündigungen und Änderungskündigungen gibt, und dass die Fremdvergabe in der Brief- und Verbundzustellung ausgeschlossen ist. Das ist sehr wichtig, denn es ist ein Trugschluss zu glauben, nur weil genügend Arbeit da ist, dass man gebraucht wird. Mit der Gründung der Regionalgesellschaften (DHL Delivery GmbH) 2015 haben wir gemerkt, wie schnell man Jobs outsourcen kann, um sie für weniger Lohn machen zu lassen. Das wurde für die Stammbelegschaft der Deutschen Post AG in den vergangen Jahren immer wieder verhindert, weil ihr euch bei Wind und Wetter auf die Straße gestellt habt um den nötigen Druck auszuüben, damit der Tarifabschluss für uns zum Positiven gekommen ist.

 Das alles ist kein Selbstläufer und muss immer wieder neu verhandelt werden. Im kommenden Jahr ist es wieder so weit. Am 31.12.2018 (dies wurde nun verlängert auf den 31.03.2019) endet der Ausschluss der Fremdvergabe in der Brief- und Paketzustellung. Dieser ist aber gekoppelt mit der Einführung der Lohnstufe 0 aus dem Jahr 2013. Da heißt es, wenn die Fremdvergabe nicht mehr ausgeschlossen ist, werden schlagartig alle Beschäftigten, die seit 2013 eingestellt wurden, um eine Gruppenstufe nach oben gesetzt. Das sind Kosten in Höhe von ca. 80 Millionen Euro. Hierbei ergibt sich ein Druckpotential auf den Arbeitgeber, um die Fremdvergabe in der Brief- und Verbundzustellung weiterhin auszuschließen.  Das ist wichtig, denn wir sind 2019 noch in der Friedenspflicht mit dem Arbeitgeber und können dieses Ziel nicht erstreiken.

 Am 31.12.2019 endet dann auch der Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen und Änderungskündigungen und wir werden dann im Jahr 2020 arbeitskampfbereit sein, um dieses Ziel weiterhin in einem Tarifvertrag fortzusetzen. Hierbei benötigen wir alle ver.di-Mitglieder, um diesem Ziel Nachdruck zu verleihen. Ansonsten steht auch unser Besitzstand auf dem Spiel. Denn wer betriebsbedingt änderungsgekündigt wird und in einer Regionalgesellschaft wieder eine Einstellung findet, verliert seinen Anspruch darauf. Das bedeutet für jeden Einzelnen bis zu 36 Prozent weniger Lohn. Aus diesem Grund sollte es keine Ausreden geben, warum man sich einem Arbeitskampf nicht beteiligt. Alles andere wäre das Sägen am Ast, auf dem man sitzt.

 Die Deutsche Post AG plant nun seit Anfang 2018 den >Gemeinsamen Betrieb<. Dies ist kein später gewerkschaftlicher Sieg, weil man denkt, dass alles wieder so wird wie es vor 2015 war. Nein die Gefahr besteht, dass alle Neueinstellungen nur noch über den schlechter bezahlten >Speditions- und Logistik-Tarifvertrag< (SpedlogTV) vorgenommen werden. Derzeit wird in einer Einigungsstelle in Bonn versucht eine Lösung zu finden. Wenn hierzu Neuigkeiten gibt werdet ihr darüber informiert.