TV Arbeitszeit in der Zustellung

Deine Arbeitszeit in der Zustellung: Kenne deine Rechte!
Die Betriebsvereinbarung Arbeitszeit in der Zustellung wurde dem neuen Tarifvertrag Arbeitszeit (gültig seit 01.03.2024) in der Deutsche Post AG, Niederlassung Betrieb Dresden (ver.di-Betriebsgruppenbereich Post Dresden) angepasst. Diese tritt ab 01. Juli 2024 in Kraft. Hierzu eine Übersicht zu euren Rechten und Pflichten.
Jede Minute zählt: Die Ist-Zeit-Erfassung
- Minutengenaue Erfassung: Deine Arbeitszeit wird elektronisch (gewöhnlich über den Handscanner) genau erfasst. Gemessen werden 4 Punkte: Arbeitsbeginn, Beginn Zustellung, Ende Zustellung, Arbeitsende.
- Keine Leistungskontrolle: Ganz wichtig! Deine erfassten Scanner-Zeiten dürfen vom Arbeitgeber nicht zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle missbraucht werden.
Der Dienstplan und der 30-Minuten-Korridor
Dein Dienstplan gibt vor, wann du anfängst und wann du aufhörst (die sogenannte „Bezugsarbeitszeit“).
- Jeder Mitarbeiter bekommt einen Dienstplan (auch Vertreter), in dem auch die freien Tage aufgeführt sein müssen.
- Der +/- 30 Minuten Korridor: In der Zustellung ist nicht jeder Tag gleich. Daher hat der Betriebsrat zugestimmt, dass du bis zu 30 Minuten länger oder kürzer arbeiten darfst.
- Die absolute Grenze: Du darfst diese 30 Minuten Plus nicht überschreiten! Ausnahmen gelten nur, wenn dir auf der Tour etwas Unvorhersehbares passiert (z. B. Stau, Autopanne) oder wenn echte Überstunden (Überzeitarbeit) vorher vom Betriebsrat genehmigt wurden.
- Dein Recht auf Feierabend: Weist dein Arbeitszeitkonto ein positives Saldo auf (Plusstunden), hast du das absolute Recht, pünktlich zum im Dienstplan vorgesehenen Arbeitsende Feierabend zu machen (Abbruchsrecht!).
- Weist dein Arbeitszeitkonto ein negatives Saldo auf (Minusstunden), darf dich der Standortleiter dazu auffordern, maximal noch bis 30min nach deinem Arbeitsende (Korridor) noch sinnvolle Tätigkeiten zu erledigen, um aus dem Minusbereich wieder herauszukommen.
Das Arbeitszeitkonto: Stichtag 31. März
- Jede Abweichung vom Dienstplan landet auf deinem persönlichen Arbeitszeitkonto. Das Ausgleichsjahr läuft immer vom 01. April bis zum 31. März.
- Was passiert am 31. März? Das Konto wird abgerechnet.
- Hast du Plusstunden? Diese werden in Überzeitarbeit auf das ÜzA-Konto umgebucht und bleiben 12 Monate zur Abwicklung dort stehen, bevor sie automatisch ausbezahlt werden.
- Hast du Minusstunden?Diese verfallen einfach! Du startest wieder bei Null. Der Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko, nicht du!
Du willst Freizeitausgleich nehmen?
Du kannst angesammelte Plusstunden und Überzeit für freie Tage nutzen!
Chef sagt Nein? Der Arbeitgeber muss innerhalb einer Woche über deinen Antrag entscheiden. Lehnt er ab, muss er den Betriebsrat zeitgleich informieren. Der Betriebsrat kann dann versuchen, deinen Freizeitwunsch in einem Ausschuss doch noch durchzusetzen.
Achtung:Auch, wenn Papierkrieg nervig ist, macht es Sinn, den eigenen Freizeitantrag immer schriftlich zu stellen, denn so hat man einen Nachweis, um den Vorgesetzten auch auf die Wochenfrist festnageln zu können!
Rufbereitschaft? 100 % Freiwillig!
Manchmal fragt der Arbeitgeber an, ob du dich für einen Ausfall bereithalten kannst (Rufbereitschaft). Hier gilt:
- Absolut freiwillig: Du darfst Nein sagen! Es dürfen dir daraus keine Nachteile entstehen.
- Gutes Geld für wenig Aufwand: Wenn du zusagst, dauert die Rufbereitschaft 2 Stunden: Eine Stunde vor deinem regulären Dienstbeginn bis eine Stunde nach deinem regulären Dienstbeginn. Allein für das Bereithalten bekommst du 1 Stunde deines Bruttostundenlohns direkt ausbezahlt.
- Wenn das Telefon klingelt: Wirst du tatsächlich zur Arbeit gerufen, zählt die gearbeitete Zeit als Überzeit. Obendrauf bekommst du einen Zuschlag in Höhe von 2 Stunden deines Bruttostundenlohns direkt ausbezahlt.
Deine Pausen
Du hast ein Recht auf Erholung! Die gesetzlichen Pausen und Kurzpausen sind im Dienstplan ausgewiesen! Wichtig: Es wird grundsätzlich empfohlen, eine Pause von mindestens 15 Minuten einlegen, bevor du auf die Zustelltour fährst (also nach Abschluss der Vorbereitungsarbeiten im Stützpunkt).

