Arbeitszeit

Die neue BV Arbeitszeit in der Zustellung

Die Betriebsvereinbarung Arbeitszeit in der Zustellung wurde dem neuen Tarifvertrag Arbeitszeit (gültig seit 01.03.20024) in der Deutschen Post AG Niederlassung Betrieb Dresden (ver.di-Betriebsgruppenbereich Post Dresden) angepasst. Diese tritt ab 01. Juli 2024 in Kraft. Hierzu eine Übersicht zu euren Rechten und Pflichten.

Hier die wichtigsten Inhalte des „Tarifvertrages und der Betriebsvereinbarung Arbeitszeit in der Zustellung“:

  • Es findet das Arbeitszeitmodell Ist-Zeit-Erfassung Anwendung.
  • Arbeitszeitkonten werden jeweils für den Zeitraum vom 01. April bis zum 31. März eines Jahres („Ausgleichszeitraum“) geführt. Danach werden Plusstunden in das Überzeitkonto (ÜZA) umgeklappt—Minusstunden verfallen.
  • Jeder Mitarbeiter bekommt einen Dienstplan (auch Vertreter), inkl. der freien Tage.
  • Gemäß Arbeits- und Gesundheitsschutz ist grundsätzlich eine Pause von mindestens 15 Minuten vor Zustellbeginn einzulegen.
  • Recht auf Beendigung der Arbeit zum dienstplanmäßigen Arbeitsende bei positiven Saldo (ABBRUCHRECHT).
  • Der Über– und Unterschreitungskorridor beträgt 30 Minuten. Eine Überschreitung des vereinbarten Abweichungskorridors ist nicht zulässig (ABBRUCHPFLICHT) . Ausgenommen ist die beim Betriebsrat beantragte und zugestimmte Überzeit (ÜZA).
  • Bei Verzicht Planfrei erhalten die Beschäftigten einen Zuschlag von zwei Stunden des jeweiligen Bruttostundenentgelts für diesen Tag*.
  • Bei freiwilliger Rufbereitschaft erfolgt ein zusätzlicher Zuschlag von 1 Stunde des jeweiligen Bruttostundenentgelts*.
  • Überzeitarbeit wird in das ÜZA-Konto gebucht. Diese kann bezahlt, in Freizeit abgegolten oder in das Zeitwertkonto gebucht werden.

TV und BV 37b (stationäre Bearbeitung)

Hier die wichtigsten Punkte aus dem Tarifvertrag und der Betriebsvereinbarung zum TV 37 B aus der DP AG NL Betrieb Dresden – die deine Arbeitszeitrechte in der Stationären Bearbeitung regeln.

Hier die wichtigsten Inhalte der „BV zum TV 37 B“

  • Geltungsbereich: Die Stationären Bearbeitungen (Paketzentrum, Brief-zentrum, Vorbereitungszentrum, Briefeingänge)
  • Bedeutung: Steuerung eines Arbeitszeitkontos bei auftretenden Schwan-kungen der Sendungsmenge
  • Ampelregelung:

GRÜN = einfache Wochenarbeitszeitschwankung (+/-)
GELB = zweifache Wochenarbeitszeitschwankung (+/-)

    • Zustimmung des Betriebsrat gilt als erteilt, bei Abweichungen des Dienstplanes von bis zu 1 Stunde
    • Über 1 Stunde muss beim Betriebsrat beantragt werden
    • Beschäftigte müssen 3 Tage vor Dienstantritt informiert wer-den
    • Abweichung vom Dienstplan freiwillig unter Abwägung Interessen: Arbeitnehmer <-> Arbeitgeber

ROT = dreifache Wochenarbeitszeitschwankung (+/-)

    • Nur noch Arbeiten nach Dienstplan und sofortige Rückführung in den gelben Bereich