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23-kg-Grenze kommt nicht – CDU blockiert Behandlung im Wirtschaftsausschuss

Wie berichtet, hat der Bundestag am 20. Dezember 2024 den Antrag zur Anpassung des Postgesetzes zur Gewichtsbegrenzung auf 23 kg im Ein-Personen-Handling zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Nach den uns vorliegenden Informationen blockiert die CDU/CSU Fraktion die Aufnahme des Antrags auf die Tagesordnung des Ausschusses. Die Sitzung des Wirtschaftsausschusses findet am 29.01.2025 statt. Damit steht fest, dass es auch keine weitere Beratung im Bundestag zur Anpassung des Postgesetzes geben wird.
Der durch die SPD und die Grünen eingebrachte Gesetzesentwurf für eine Anpassung des Postgesetzes, wonach zukünftig Pakete mit einem Gewicht von mehr als 23 Kilogramm stets durch zwei Personen zugestellt werden müssen, war erstmalig inhaltlich auf einem richtigen Weg – zumal sich die CDU selbst für eine eindeutige Gewichtsbegrenzung von 23 kg ohne Ausnahmen ausgesprochen hatte. Dass sich die CDU jetzt gegen einen besseren Gesundheitsschutz stellt, ist vor diesem Hintergrund völlig unverständlich. Der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten duldet keinen Aufschub. Die Politik muss dafür sorgen, dass der Paketversand nicht zu Lasten der Gesundheit derjenigen geht, die die Pakete zu Haushalten und Unternehmen bringen. Dies muss auch den Abgeordneten der CDU klar sein.
Im Interesse der Beschäftigten der Branche hat ver.di die Anpassung des Postgesetzes begrüßt. Unsere Forderung nach einer echten 20-kg-Grenze erfüllt dieser Entwurf zwar nicht, würde dennoch eine deutliche Entlastung für die Beschäftigten in der Paketbranche bedeuten. Da es jetzt bis zur Bundestagswahl voraussichtlich keine Anpassung geben wird, werden wir uns auch gegenüber einer neuen Bundesregierung entsprechend positionieren.

Hintergrund:
Das novellierte Postgesetz vom Juli 2024 sieht vor, dass die Anbieter verpflichtet werden, dem einzelnen Zusteller für Pakete mit einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Andernfalls müsste die Zustellung durch zwei Personen erfolgen. Diese Vorgaben sollten erst gelten, wenn Kriterien für die Eignung technischer Hilfsmittel in einer Rechtsverordnung festgelegt sind, was bislang nicht geschehen ist.

Quelle: verdi

Mehr muss her: Jetzt braucht es dich!

In der zweiten Verhandlungsrunde mit der Deutschen Post AG am 23. und 24. Januar 2025 gab es wenig Fortschritt. Die Positionen liegen weiterhin weit auseinander. Wir haben unsere Forderungen nach einer deutlichen Lohnerhöhung und spürbarer Entlastung klar und fundiert dargelegt – doch der Arbeitgeber bleibt stur. Es gab kaum Bewegung und kein Angebot. Stattdessen heißt es vom Arbeitgeber, unsere berechtigten Forderungen seien nicht finanzierbar.

Das akzeptieren wir nicht!

Das können wir so nicht hinnehmen! Ihr leistet tagtäglich harte Arbeit, seid immer mehr Belastung ausgesetzt und habt gleichzeitig mit steigenden Preisen zu kämpfen. Es ist höchste Zeit für eine spürbare Lohnerhöhung und mehr Entlastung durch zusätzliche Freizeit.

Mehr muss her! ver.di fordert:

  • 7 % mehr Gehalt für alle Tarifbeschäftigten, Auszubildenden und dual Studierenden,
  • drei zusätzliche Urlaubstage für alle Tarifbeschäftigten und Auszubildenden,
  • einen weiteren Urlaubstag exklusiv für ver.di-Mitglieder,
  • und die Fortschreibung der Postzulage.

Gemeinsam müssen wir den Druck erhöhen, damit der Arbeitgeber bei der nächsten Verhandlungsrunde ein einigungsfähiges Angebot vorliegt.

Wie geht’s weiter?

Da es keine greifbaren Verhandlungsergebnisse gibt, bleibt uns keine andere Wahl: Vor der nächsten Verhandlungsrunde (12. bis 14. Februar 2025) werden wir Warnstreiks durchführen. Das ist unser klares Signal: Wir meinen es ernst und wir sind bereit, für unsere Forderungen zu kämpfen!

Jetzt bist du gefragt! Wenn ver.di bei dir im Betrieb zum Streik aufruft: Mach mit! Nur so können wir dem Arbeitgeber den Druck erhöhen. Überzeug auch deine Kolleg*innen, sich anzuschließen – jede*r Streikende vor dem Tor macht unsere Position stärker.

>>> psl.verdi.de/tarifrunde25

Vorbereitet sein

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

derzeit laufen die Tarifverhandlungen. Sollten diese ins Stocken geraden müssen die ver.di-Mitglieder im Betrieb ihrer Forderung per Warnstreiks Nachdruck verleihen, damit die Tarifrunde 2025 bei der Deutschen Post AG ein Erfolg wird.

Im Vorfeld sind zwei Sachen wichtig:

  • Die Anmeldung in meine.verdi.de , damit ihr euer Streikgeld schnell beantragen könnt und dieses zügig an euch gezahlt werden kann. Hierzu ist es wichtig sich schon im Vorfeld auf dieser Onlineplattform anzumelden.
  • Im Streiklokal ist es wichtig, dass ihr eure Anmeldedaten für meine.verdi.de mitbringt. Damit das einloggen reibungslos funktioniert. Außerdem bringt bitte eure Mitgliedsnummer (ver.di-Ausweis) und eure Kontodaten (IBAN-Nummer und Bank) mit, für den Fall, dass es händig erfasst werden muss.

Dies alles hilft für eine schnelle zufriedene Streikgelderfassung.

     

Nach der ersten Verhandlungsrunde

In der ersten Verhandlungsrunde am 8. Januar 2025 hat der Arbeitgeber Deutsche Post AG kein Angebot vorgelegt und unsere Forderungen als nicht finanzierbar zurückgewiesen!

Wir fordern:

  • 7 % mehr Gehalt für alle Tarifbeschäftigten, Auszubildenden und dual Studierenden
  • drei Tage mehr Urlaub, auch für Auszubildende
  • sowie einen zusätzlichen Urlaubstag für ver.di-Mitglieder
  • die Postzulage soll auch fortgeschrieben werden

Wir erwarten von der Deutschen Post AG in der zweiten Verhandlungsrunde am 23. und 24. Januar 2025 ein verhandlungsfähiges Angebot.

Die Arbeitgeber haben während der Verhandlungsrunde deutlich gemacht, dass sie die Forderung für viel zu hoch halten und sie bei der derzeitigen schlechten wirtschaftlichen Lage größte Schwierigkeiten sehen darauf einzugehen. Das gilt auch für die Forderung nach mehr Urlaub.

Dem haben wir entschieden widersprochen, denn nur mit deutlichen Lohnsteigerungen lassen sich die noch immer hohen Kosten für die unverzichtbaren Grundlagen des täglichen Lebens wie Lebensmittel, Wohnraum, Energie und Transport bewältigen. Die zusätzlichen Urlaubstage sind dringend notwendig für den Gesundheitsschutz der Kolleg*innen, der Krankenstand liegt auf Rekordhöhe! Wegen steigender Paketmengen und -gewichte brauchen unsere Mitglieder weitere Entlastung und zusätzliche Freizeit.

Klar ist, dass uns eine schwierige Tarifrunde bevorsteht. Wir bleiben aber dabei: Mehr muss her!

23-Kilo-Grenze für Pakete?

Am Freitag, den 20. Dezember 2024, hat der Deutsche Bundestag erstmals den Gesetzentwurf „zur Entlastung der Zustellerinnen und Zusteller in der Paketbranche“ diskutiert. Eingebracht wurde der Entwurf von den Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Nach einer intensiven Debatte wurde der Vorschlag zur weiteren Bearbeitung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen, wobei der Ausschuss für Arbeit und Soziales die Federführung übernimmt.

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Paketbranche zu verbessern. Konkret werden Änderungen am Postgesetz vorgeschlagen, um die Regelungen zur Zustellung von schweren Paketen zu überarbeiten. Bislang sieht das Postgesetz vor, dass Pakete mit einem Einzelgewicht von über 20 Kilogramm grundsätzlich von zwei Personen zugestellt werden müssen – es sei denn, es steht ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung. Allerdings, so schlossen sich die Abgeordneten der Kritik von ver.di an, seien die Kriterien für solche Hilfsmittel bisher nicht durch eine Rechtsverordnung präzisiert worden. Dies wahrscheinlich aus dem einfachen Grund, dass es keine geeigneten technischen Hilfsmittel gibt.

Durch den Gesetzentwurf sollen die Vorgaben zur Zustellung von schweren Paketen konkretisiert und vereinfacht werden. Die grundsätzliche Pflicht, schwere Pakete durch zwei Personen zustellen zu lassen, soll erhalten bleiben. „Sie greift ab einem Einzelgewicht von 23 Kilogramm und gilt ohne Ausnahmen. Damit wird das Maximalgewicht für Pakete in der Einzelzustellung von 31,5 Kilogramm auf 23 Kilogramm abgesenkt“, heißt es im Entwurf. Die Regelung entspricht zwar nicht der von ver.di geforderten 20-Kilo-Grenze, aber würde dennoch eine deutliche Entlastung für die Beschäftigten in der Paketbranche bedeuten.

Echte Gewichtsbegrenzung unabdingbar

In der Debatte zum Entwurf der SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat sich die CDU für die Beratung in den Ausschüssen offen gezeigt, ohne sich klar zu positionieren. Die FDP und die AfD hat die Gesetzesinitiative der Regierung abgelehnt. Die Linke hat die Debatte zum Anlass genommen, die Bedingungen in der Paketbranche samt den Zuständen bei den Subunternehmen zu kritisieren.

Andrea Kocsis, stellvertretende ver.di-Vorsitzende, erklärt dazu: „Pakete zustellen, ist und bleibt Schwerstarbeit, nicht nur in der Weihnachtszeit. Die Politik ist gefordert, dafür zu sorgen, dass dies nicht zu Lasten der Gesundheit derjenigen geht, die die Pakete sortieren und zu den Haushalten und Unternehmen bringen. Eine echte Gewichtsbegrenzung für Pakete in der Ein-Personen-Zustellung ist dafür unabdingbar. Deshalb begrüßen wir den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts ausdrücklich. Wir fordern die demokratischen Parteien im Bundestag auf, dieser Anpassung des Postgesetzes in den Ausschüssen zügig zu beraten und zuzustimmen, damit Beschäftigte in der Paketbranche schnell und effektiv entlastet werden. Der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten duldet keinen Aufschub.“

verdi.de

Weihnachtsgruß

Weihnachtsbrief

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wieder ist ein Jahr vorbei mit vielen Veränderungen in der Politik und in der Arbeitswelt, aber auch mit vielen Initiativen unserer Betriebsgruppe. So wurde ein neues Postgesetz verabschiedet, was auf der einen Seite die Finanzierung des Universaldienstes klärt und somit Arbeitsplätze sichert, auf der anderen Seite aber viele Veränderungen durch die daraus resultierende Transformation mit sich bringt. Die noch hinzukommende Neustrukturierung des Konzerns bedarf einer nachhaltigen Sicherung von Tarifverträgen. Das wird die große Herausforderung für uns Gewerkschaftsmitglieder im kommenden Jahr sein.
So wie wir uns als ver.di Betriebsgruppe Post Dresden für eure Interessen beim Postgesetz eingesetzt haben, so werden wir uns auch bei diesem und anderen zukünftigen Themen aufstellen.

Sicherheit und Schutz, aber auch Lohnwachstum sind keine Selbstläufer. Im kommenden Jahr wird eine Entgeltrunde verhandelt. Diese wurde durch euch im Vorfeld mit der Mitgliederbefragung gestaltet und muss mit eurer Kraft durchgesetzt werden. Auch die Arbeitszeit, Belastung und Fluktuation werden große Themen bleiben. Das alles werden wir nur schaffen, wenn wir zusammenstehen und gemeinsam in ver.di organisiert sind.

Dafür zählt deine Mitgliedschaft und die deiner Kolleginnen und Kollegen. Also sprich über die Wichtigkeit, den Solidargedanken und die Leistungen der Gewerkschaft ver.di.

> DU bist ver.di – Das WIR ist die Gewerkschaft! <

Wir wünschen euch eine besinnliche Weihnachtszeit und ein frohes Fest, sowie einen guten Rutsch in ein gesundes und friedliches neues Jahr 2025.

Mit gewerkschaftlichen Grüßen
Stefan Dehmel
Betriebsgruppenvorsitzender
ver.di Betriebsgruppe Post Dresden

Fotoausstellung „gemeinsam stark 2015!“

Im April 2015 begann der größte Arbeitskampf in der Geschichte der Deutschen Post AG. Eine Fotoausstellung die den Mut und Kampfeswillen der Kolleginnen und Kollegen zeigt, findet zum 10. Jahrestag, vom 15. Januar 2025 bis voraussichtlich Ende des Jahres im Foyer des Volkshauses in Dresden (Schützenplatz 14) statt.

Zur Ausstellung

Arbeitskampf
Die Fotografien in dieser Ausstellung sind 2015 beim Arbeitskampf entstanden. Am Ende des Jahres 2014 gründete die Deutsche Post AG (DP AG) 49 Regionalgesellschaften in der Bundesrepublik, in die dann im April 2015 die Arbeit in der Paketzustellung ausgegliedert werden sollte. Da dies eine Form der unternehmerischen Freiheit ist, war dies nicht bestreikbar. In der Tarifrunde 2015 forderte die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di eine Absenkung der Wochenarbeitszeit auf 36 Stunden bei vollem Lohnausgleich, dies war verhandelbar und konnte bei Nichteinigung bestreikt werden.
In endlosen Warnstreiks folgte dann ab Juni 2015 ein unbefristeter Streik der vier Wochen andauerte. Jeden Tag versammelten sich in den Streiklokalen in Dresden, Bautzen und Ottendorf-Okrilla, wie überall im Land, tausende Kolleginnen und Kollegen, um für die Tarifforderung zu streiken und um für den Erhalt ihres Arbeitsplatzes zu protestieren. Der Kampfeswillen der Kolleginnen und Kollegen richtete sich in erster Linie auf das Outsourcing ihres Arbeitsplatzes. Die Gefahr durch die Gründung der DHL Delivery GmbHs in ganz Deutschland war nicht nur in der Paketzustellung relevant, diese Regionalgesellschaften sollten auch zukünftig die Arbeit in der Brief- und Verbundzustellung übernehmen. Für die bestehenden Arbeitsplätze drohte ein Betriebsübergang.


Einigung und Erfolg
Erst nach Wochen des Streikes konnte eine Einigung erzielt werden. Es gelang zwar nicht, dass die Regionalgesellschaften wieder verschwanden, aber ihr Wirkradius wurde beschränkt, den auf Neueinstellungen von Paketzusteller*innen. Alle Altbeschäftigten in der Paketzustellung bei der DP AG bekamen eine individualrechtliche Absicherung für ihre Tätigkeit. Außerdem wurde für die Kolleg*innen der DP AG der Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen und Änderungskündigungen sowie der Ausschluss der Fremdvergabe in der Brief- und Verbundzustellung verlängert. Durch den täglichen Mut und aufopferungsvollen Einsatz, der streikenden ver.di-Mitglieder, die bei Wind und Wetter im Streiklokal ausharrten, konnte ein Ausbluten des Tarifvertrages bei der Deutschen Post AG verhinderten werden. Vier Jahre später, am 1. Juli 2019 wurden die DHL Delivery GmbHs (Regionalgesellschaften) wieder abgeschafft und mit der Deutschen Post AG verschmolzen.

Die Vernissage findet am 14. Januar 2025, 17 Uhr im Foyer des Volkshaus Dresden, Schützenplatz 14 statt.

Bei Teilnahme bitte anmelden beim DGB:

>>> Anmeldung bis 06.01.2025

Kabinettsbeschluss 23kg

EIN WICHTIGER SCHRITT BEIM THEMA GEWICHTSBEGRENZUNG – WIR BLEIBEN DRAN! 
+ Postgesetz: ver.di begrüßt Vorschlag für Gesetzanpassung durch das Bundeskabinett – Gewichtsbegrenzung für Pakete muss kommen +
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt ausdrücklich die heute vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Anpassung des Postgesetzes, mit der eine echte Gewichtsbegrenzung für Pakete in der Ein-Personen-Zustellung vorgeschrieben werden soll. Nach dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten Vorschlag für eine Anpassung des Postgesetzes sollen künftig Pakete mit einem Gewicht von mehr als 23 Kilogramm stets durch zwei Personen zugestellt werden müssen.
Andrea Kocsis, stellvertretende ver.di-Vorsitzende, erklärt dazu: „Pakete zustellen, ist und bleibt Schwerstarbeit, nicht nur in der Weihnachtszeit. Die Politik ist gefordert, dafür zu sorgen, dass dies nicht zu Lasten der Gesundheit derjenigen geht, die die Pakete sortieren und zu den Haushalten und Unternehmen bringen. Eine echte Gewichtsbegrenzung für Pakete in der Ein-Personen-Zustellung ist dafür unabdingbar. Deshalb begrüßen wir den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts ausdrücklich. Wir fordern die demokratischen Parteien im Bundestag auf, dieser Anpassung des Postgesetzes zuzustimmen, damit Beschäftigte in der Paketbranche schnell und effektiv entlastet werden. Der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten duldet keinen Aufschub.
Pressemitteilung ver.di

Die neue INFOPOST ist da

In der Dezember-Ausgabe der INFOPOST ist  die Tarifrunde 2025 das Hauptthema. Außerdem geht es um das Thema Stress, Pflege und Beruf, sowie um die JAV-Wahl.

Schau doch mal rein, es lohn sich.

>>> INFOPOST – Ausgabe Dezember 2024

D A N K E

In der vergangenen Woche, war der „Tag des Ehrenamtes“. Ein Tag den man jeden Tag feiern müsste, so wichtig wie ehrenamtliche Arbeit ist. Der Tag ist ein guter Anlass, gegenüber allen Beschäftigten, die sich für ihre Kolleginnen und Kollegen jeden Tag mit viel Herzblut und Engagement einsetzen und diese unterstützen, zu bedanken. Wir in der Gewerkschaft ver.di leben ehrenamtliche Arbeit. Seien es die vielen mutigen und engagierten Vertrauensleute in den Betriebsstätten oder die ehrenamtliche Kolleginnen und Kollegen die sich stark in der Gremienarbeit und bei der Mitbestimmung im Betriebsrat machen.
DU bist ver.di – Das WIR ist die Gewerkschaft
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Die neue „bewegen“

Hier findet ihr die neue Bundesfachbereichszeitung „bewegen“.

>>> Zeitung BEWEGEN 8/24

Tarifforderung steht

Tarifrunde Deutsche Post AG: ver.di fordert 7 Prozent mehr Lohn und
drei zusätzliche Tage Urlaub

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert für die rund 170.000 Tarifbeschäftigten und Auszubildenden sowie Studierenden eine Tarifsteigerung von linear 7 Prozent. Die geforderte Laufzeit des Tarifvertrags beträgt zwölf Monate.
Für die Tarifbeschäftigten und Auszubildenden werden drei Tage mehr Urlaub sowie ein zusätzlicher Urlaubstag für ver.di-Mitglieder gefordert. Das beschloss am heutigen Dienstag (26.11.2024) die zuständige ver.di-Tarifkommission in Berlin.
Der Beschlussfassung durch die Tarifkommission war in der Zeit vom 21. Oktober bis zum 22. November 2024 eine Befragung der ver.di-Mitglieder in den Betrieben der Deutschen Post AG vorausgegangen. An ihr hatten sich bundesweit über 45.000 Mitglieder beteiligt. Das Ergebnis hat eindeutig gezeigt, dass die Beschäftigten eine deutliche Lohnerhöhung sowie die Arbeitsverkürzung durch zusätzliche Urlaubstage erwarten. Etwa 90 Prozent der Beschäftigten arbeiten unter hoher körperlicher Belastung und müssen schwer heben und tragen. Pakete dürfen noch immer 31,5 Kilogramm wiegen.
„Durch steigende Paketmengen und -gewichte brauchen unsere Mitglieder weitere Entlastung durch zusätzliche Freizeit”, sagte die stellvertretende ver.di Vorsitzende und Verhandlungsführerin Andrea Kocsis. „Die zusätzlichen Urlaubstage sind dringend notwendig für den Gesundheitsschutz der Kolleginnen und Kollegen, der Krankenstand liegt auf Rekordhöhe.“ Mit Blick auf die Lohnforderungen sagte Kocsis: „Nur mit deutlichen Lohnsteigerungen lassen sich die noch immer hohen Kosten und Lebensmittelpreise bewältigen. Die Einkommen der großen Mehrheit der Beschäftigten bei der DP AG liegen noch immer unter dem mittleren Einkommen (Medianeinkommen) in Deutschland.”
Zudem soll für die rund 19.000 Beamtinnen und Beamten des Unternehmens die sogenannte Postzulage fortgeschrieben werden. Diese Zulage gleicht die Besoldungsdifferenz der Post-Beamtinnen und Post-Beamten zu den übrigen Bundesbeamten aus.
ver.di hat die Entgelttabellen und die Regelungen zum Urlaub zum 31. Dezember 2024 gekündigt. Hierdurch endet mit diesem Datum auch die Friedenspflicht. Die Tarifverhandlungen werden am 8. Januar 2025 aufgenommen.

Die neue JAV

Die neue JAV hat sich am 04. November 2024 konstituiert, zum Vorsitzenden wurde Kevin Szkop gewählt und Josephine Müller zu seiner Stellvertreterin. Eine neue Besonderheit ist, dass sich die Gremiumsgröße von 3 Mitglieder auf 5 Mitglieder vergrößert hat. Die Größe der JAV ist im §62 Abs. 1 BetrVG beschrieben. Da die Niederlassung Betrieb Dresden zum Zeitpunkt der Auslösung des Wahlprozesses 54 Auszubildende hatte, wurde jetzt die Gremiumsgröße wie im Gesetz beschrieben auf 5 JAV-Mitglieder festgelegt. Wir halten euch im Hinblick auf die Entgelttarifrunde 2025 stets auf dem laufenden über die INFOPOST oder Social-Media. .

Kevin Szkop JAV

Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Am 24. Oktober 2024 findet die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)  statt. Die Kandidatinnen und Kandidaten für die neuen JAV bei der Deutschen Post Niederlassung Betrieb Dresden, wollen sich zukünftig für die Interessen und Rechte der Jugendlichen und Auszubildenden einsetzen. Mehr zur Wahl unter:

>>> ver.di Jugend der Betriebsgruppe

Tarifrunde Deutsche Post AG 2025 – Mitgliederbefragung

Der Kampf um gute Tariferhöhungen, wie wir sie in der Tarifrunde 2023 bei der Deutschen Post AG durchsetzen konnten, muss gut vorbereitet werden. Wir alle wissen: Der Arbeitgeber schenkt uns nichts! Das wird 2025 nicht anders sein – voraussichtlich im Januar 2025 steigt ver.di in die Verhandlungen mit der Deutschen Post AG ein. Es geht um die Tarifentgelte der ver.di-Mitglieder – für Arbeitnehmer*innen, Auszubildende und dual Studierende.

Mitglieder gefragt!

Aber bevor verhandelt wird, muss unsere Tarifkommission ihre Forderungen festlegen. Davor kommen unsere Mitglieder schon ins Spiel, denn wir wollen von euch hören: Wie seht ihr die möglichen Forderungen für die Tarifrunde 2025? ver.di ruft deshalb alle Mitglieder bei der Deutschen Post AG dazu auf, sich an der Mitgliederbefragung zu beteiligen. Deine ver.di-Betriebsgruppe führt die Befragung, an der nur ver.di-Mitglieder teilnehmen können, vom 21. Oktober bis zum 22. November 2024 durch. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die Diskussion der Tarifkommission, die Anfang Dezember die konkreten Tarifforderungen diskutieren und beschließen wird.

„Uns als Verhandlungsführung ist es wichtig, dass unsere Mitglieder schon frühzeitig an der Forderungsfindung beteiligt sind“, sagt Stephan Teuscher, Bereichsleiter Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik im Bundesfachbereich. „Die Mitgliederbefragung hat sich in den letzten Jahren bewährt. Schließlich geht es um die Arbeitsbedingungen der Mitglieder. Am Ende müssen diese die Forderungen im Arbeitskampf durchsetzen, wenn der Arbeitgeber ihnen nicht nachkommt.“

Die Kündigung der aktuellen Entgelttabellen wird ebenfalls von der Tarifkommission beschlossen. Mit der fristgerechten Kündigung zum 31. Dezember 2024 endet die Friedenspflicht. Das bedeutet, dass ab Januar Streiks möglich sind, wenn wir unsere Forderungen durchsetzen müssen. Gute Ergebnisse können wir nur erzielen, wenn sich so viele wie möglich beteiligen! Mit deiner Teilnahme an der Befragung trägst du dazu bei, uns stark und durchsetzungsfähig zu machen.

Bleibt in der Tarifrunde auf dem Laufenden!

Wir wollen euch in der Tarifrunde bestens informieren. Wenn ihr brandaktuelle Informationen bekommen wollt:

  • Schaut regelmäßig auf unserer Website vorbei.
  • Abonniert unseren Telegram-Kanal. Ladet die Messenger-App Telegram herunter und abonniert den „Post“-Kanal für alle Neuigkeiten rund um die Tarifrunde.
  • Registriert euch für „meine.verdi“! Dort könnt ihr eure Kontaktdaten aktualisieren, um den Newsletter zu erhalten. Sollte es in der Tarifrunde zum Streik kommen, müsst ihr bei „meine.verdi“ angemeldet sein, um Streikgeld zu bekommen.

Betriebsversammlung in Hoyerswerda

Am 30.09.2024 fand die Betriebsversammlung des Betriebsrates der Deutschen Post Niederlassung Betrieb Dresden statt. In Hoyerswerda kamen zirka 500 Kolleginnen und Kollegen zu der Veranstaltung. Zu den Grußworten zählte das von der ver.di Betriebsgruppe Post Dresden, was  Stefan Dehmel ausführte. Ebenso sprach Joachim Grünbaum von der GUV/Fakulta. Beide hatten auch im Foyer ihre Stände. Hier auch noch mal einen Dank an die fleißige Unterstützung. Der Betriebsratsvorsitzende Mike Bitter gab den Rechenschaftsbericht wieder und führte die derzeitigen Probleme im Betrieb bei der DP AG an. Gastredner war Stephan Teuscher. Er gab als Leiter des Bereich Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik, einen Rückblick aus dem Fachbereich E wieder und einen Ausblick auf die Themen Umstrukturierung des Konzerns und auf die Entgelttarifrunde. Nach dem Mittag wurden die vielen Fragen, die den Kolleginnen und Kollegen unter den Nägeln gebrannt haben beantwortet.

Fotos: Denise Vetter / Stefan Dehmel

Umstrukturierung bei der Deutschen Post AG

Der Vorstand der DHL Group hat am 23. September 2024 seine „Strategie 2030“ und damit seine Pläne für den Umbau der Konzernstrukturen vorgestellt. ver.di fordert, dass die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten nach dem Umbau unverändert bleiben.

Mit der „Strategie 2030“ hat der Vorstand der DHL Group seine Planung für die nächsten Jahren vorgestellt. Der Vorstand leitet damit einen Umbau der Konzernstruktur ein, will die Struktur des Konzerns vereinfachen und die rechtliche Struktur an die divisionale Managementstruktur anpassen. Dabei sollen Doppelstrukturen aufgelöst und eine klare Zuordnung aller Gesellschaften zu ihren Unternehmensdivisionen umgesetzt werden. Die teilweise überlappende gesellschaftsrechtliche Struktur des Konzerns soll geändert werden. Dazu werden Post & Paket Deutschland und die jeweiligen DHL-Divisionen (DHL Express, DHL Supply Chain, DHL Global Forwarding/Freight, DHL eCommerce) als eigenständige Gesellschaften innerhalb des DHL-Konzerns aufgestellt.

Aus der heute börsennotierten Deutsche Post AG soll die DHL AG werden. Aus dem bisherigen Bereich Post- und Paket Deutschland soll die neue Deutsche Post AG als hundertprozentiges Tochterunternehmen im DHL-Konzern gegründet werden. Die 175.000 Beschäftigten der heutigen Deutsche Post AG sollen durch einen Betriebsübergang in eine neue Deutsche Post AG übergehen, die dann weiterhin Teil des Konzerns bleibt. Der Vorstand der DP AG hat bereits erklärt, bereit zu sein alle Tarifverträge und Schutzregelungen, wie sie stehen und liegen, mit ver.di in die „neue Deutsche Post AG“ zu übernehmen.

Damit sind nach Umstrukturierung alle 5 Divisionen Tochterunternehmen der neuen Muttergesellschaft DHL AG, die dann börsennotiert wird. Die „neue Deutsche Post AG“ ist weiterhin eine Aktiengesellschaft im Besitz der DHL AG und Teil des DHL-Konzerns. Der genaue Zeitpunkt des Betriebsübergangs ist heute noch nicht abzusehen, da erst gesetzliche und steuerrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. In rund 20 Gesetzen und Verordnungen wird der Name „Deutsche Post AG“ direkt genannt. Eine Übertragung auf eine andere Konzerngesellschaft ist nicht möglich. Die Umsetzung dieses Vorhabens setzt deshalb voraus, dass es ein beschlossenes Überleitungsgesetz gibt, in dem die rechtlichen Voraussetzungen für die neue Struktur geschaffen werden. Dieser gesamte Prozess wird nach Einschätzung des Vorstands etwa ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen und hat aus heutiger Sicht noch kein klares Enddatum.

Für ver.di ist klar: Die neue Deutsche Post AG und damit alle Beschäftigten der DP AG müssen Teil des DHL-Konzerns bleiben. Zudem dürfen die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten nicht unter dem Prozess leiden. „Wir werden dafür sorgen, dass alle ver.di-Tarifverträge weiterhin unverändert Gültigkeit behalten, und dass die Arbeitsplätze weiter abgesichert sind“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. „Bestehende Mitbestimmungsstrukturen müssen erhalten bleiben, auch wenn es zu Veränderungen der Konzern- und Unternehmensstruktur kommt. Wir erwarten, dass der Vorstand zeitnah entsprechende Vereinbarungen mit uns schließt, um den Beschäftigten die Sorge um den Erhalt ihrer Arbeitsplätze schnellstmöglich zu nehmen.“

Quelle: verdi.de

Bild: Stefan Dehmel

Aktion vor dem Paketzentrum

created: Kevin Szkop (Jugend)

Die neue INFOPOST ist da!

Quartalsweise wird die Betriebsgruppenzeitung der ver.di-Betriebsgruppe Post Dresden produziert. Hier die neuste Ausgabe der INFOPOST mit einem ausführlichen Bericht zum neuen Postgesetz, Infos zu den Vertrauensleuteschulungen und vielen anderen interessanten Beiträgen.

>>> INFOPOST August 2024 / Ausgabe 37

Betriebsversammlung

Informativ für euch! Am 30. September 2024 findet wieder unsere jährliche Betriebsversammlung in Hoyerswerda statt. Wie in jedem Jahr möchte die ver.di-Fraktion des BR-Gremiums diese sehr informativ, aber auch unterhaltsam gestalten, um so viele Kolleginnen und Kollegen wie möglich anzusprechen. Der Betriebsratsvorsitzende wird alle Neuigkeiten mitteilen und auch die Entwicklung jeder einzelnen Abteilung vorstellen. Personalentwicklung, die neue BV Arbeitszeit in der Zustellung sind genauso Thema, wie die Nennung der Problemgebiete, die sich gerade in der Niederlassung auftun. Der Betriebsgruppenvorsitzende wird in einem Grußwort die Arbeit der Betriebsgruppe vorstellen. Als Gastredner ist Stephan Teuscher eingeladen. Es wird um die vergangenen Tarifverhandlungen Arbeitszeit in der Zustellung und um die kommende Entgeltrunde gehen. Nach dem Mittag sind dann eure Fragen dran. Wir hoffen, dass wir alle beantworten und viel Aufklärung leisten können. Die Gewerkschaft ver.di wird einen Stand im Foyer des Hauses haben, wo wir uns wieder etwas einfallen lassen wollen. Organisatorisches Also liebe Kolleginnen und Kollegen, meldet euch an, nehmt euer Recht war und holt euch eure Informationen. Da dies besonders wichtig ist, sprecht eure Kolleginnen und Kollegen an und motiviert sie, daran teilzunehmen. Der Betriebsrat hat im Übrigen wieder Busse organisiert. Der Fahrplan hängt an eurer Einladung, die der BR versendet, mit dran. Meldet bitte euren passenden Bus bei der Teilnahmezusage. Fahrkosten mit dem PKW werden nur bis zur nächstgelegenen Bushaltestelle (Sonderfahrten zur Betriebsversammlung) berücksichtig. Wenn es dazu Fragen gibt, könnt ihr gerne euren BR anrufen. Es ist wieder ein Mittagsimbiss eingeplant. Beginn der Veranstaltung ist 09:30 Uhr und endet zirka 15:00 Uhr. Die Kolleginnen und Kollegen sind hierfür freizustellen. Jeder Beschäftigte hat das Recht daran teilzunehmen. Es darf von Seiten des Arbeitgebers niemand daran gehindert oder sanktioniert werden. Das ist klar rechtlich geregelt.

KOMM MIT – NEHME DEIN RECHT WAR, ES IST DEINE BETRIEBSVERSAMMLUNG!

Vertrauensleuteschulung im Oktober 2024

Im Herbst diesen Jahres finden die regionalen Vertrauensleuteschulungen statt. Wir laden die Kolleginnen und Kollegen nach Cottbus am 07.10.24 (für den PLZ-Bereich 03), nach Grünberg bei Ottendorf-Okrilla (für den PLZ-Bereich 01) am 14.10.24 und nach Bautzen (für den PLZ-Bereich 02) am 21.10.24 ein. Die Schulung ist offen für alle interessierten ver.di-Mitglieder unserer Betriebsgruppe. Bei den Veranstaltungen geht es um die kommende Entgeltrunde und um die aktuelle Lage im Betrieb. Das Kommen lohnt sich, denn die Informationen sind wichtig für euch und eure Kolleg*innen im Betrieb. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Noch mehr „bewegen“ … .. .

Hier findet ihr Zeitschrift des ver.di-Bundesfachbereich für Postdienste, Spedition und Logistik.

>>> bewegen-Zeitschrift 5/2024

Bezirksfachbereichsklausur 

Vom 09. bis zum 10. August 2024 fand im Volkshaus in Dresden die Bezirksfachbereichsklausur FB SWOS statt. Volker eröffnete als Vorsitzender die Veranstaltung. Der Landesbezirksfachbereichsleiter FB E SAT Normen Schulze ging auf die Entwicklung im Fachbereich ein. Heidi Kröll (Landesfachbereichsvorsitzende FB E SAT) erklärte den Weg der Anträge aus den Jahreshauptversammlungen der Betriebsgruppen und verschieden Konferenzen. Stefan Dehmel (Regionalbeauftragter im Bereich SAT) stellte noch mal das Thema Mapping vor, was durch Jens Göbler (Fachgruppenleiter FB SAT FG1) mit einem Vortrag zum Datenschutz erweitert wurde. In Arbeitsgruppen fand außerdem ein Austausch zu unterschiedlichen Themen der Betriebsgruppen in Sachsen West-Ost-Süd (SWOS) statt. Die Betriebsgruppe Post Dresden war stark mit dabei.

Die neue „bewegen“ ist da

Hier findet ihr Zeitschrift des ver.di-Bundesfachbereich für Postdienste, Spedition und Logistik.

>>> bewegen-Zeitschrift 4/2024

Postgesetz: Bundesrat lässt Chance auf Verbesserungen verstreichen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die Entschließungen des Bundesrates zu dem am heutigen Freitag (5. Juli 2024) von der Länderkammer gebilligten Postgesetz. „Mit seinen Entschließungen hat der Bundesrat eine Chance verstreichen lassen, für besseren Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu sorgen und die massiven Probleme mit prekärer Beschäftigung anzugehen“, sagte Andrea Kocsis, stellvertretende ver.di-Vorsitzende. „Dass der Bundesrat weder ein Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche noch die 20-Kilo-Grenze für Pakete in der Ein-Personen-Zustellung fordert, ist enttäuschend.“ Ein Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche – analog zum Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmern in der Fleischwirtschaft – sei nach wie vor der richtige Weg.

Mit Blick auf die 20-Kilo-Grenze sagte Kocsis: „Jetzt ist der Bundesarbeitsminister am Zug. Er muss in der entsprechenden Verordnung festlegen, dass beispielsweise eine Sackkarre kein geeignetes Hilfsmittel ist, um Pakete mit mehr als 20 Kilogramm Gewicht in der Ein-Personen-Zustellung zu befördern.“ Damit ließe sich die 20-Kilo-Grenze künftig de facto einführen. „Pakete zustellen ist und bleibt Schwerstarbeit. Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass die nicht zu Lasten der Gesundheit der Beschäftigten geht.“

Die geplanten Regelungen im Postgesetz zum Universaldienst begrüßte Kocsis: „Es ist wichtig, dass jetzt die Finanzierung der für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für die Wirtschaft wichtigen Dienstleistungen gesichert ist. Dadurch werden tarifierte und mitbestimmte Arbeitsplätze dauerhaft geschützt.“

Postgesetz beschlossen

Der Protest von Postbeschäftigten und Paketboten sowie die Lobbyarbeit von ver.di haben sich gelohnt: Das vom Bundestag am 13. Juni beschlossene neue Postgesetz enthält vieles, wofür sich Gewerkschafter*innen in den vergangenen Monaten eingesetzt haben. Die Regelungen zum Universaldienst sichern Dienstleistungen und Arbeitsplätze. Die Lizenzpflicht für Unternehmen in der Paketbranche ist ein Fortschritt. Allerdings: Ein Verbot von Subunternehmen wäre der unbürokratischere und wirksamere Weg gewesen, Lohndumping und miesen Arbeitsbedingungen entgegenzuwirken. Eine verpasste Chance ist auch, dass der Bundestag die Beförderung von 20-Kilo-Paketen in der Ein-Mann-Zustellung nicht grundsätzlich ausgeschlossen hat. Hier muss der Bundesarbeitsminister per Verordnung nachjustieren.

„Es ist richtig, dass die Finanzierung der für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für die Wirtschaft wichtigen Dienstleistungen gesichert ist“, kommentierte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis die Regelungen zum Universaldienst. „Dadurch werden tarifierte und mitbestimmte Arbeitsplätze dauerhaft geschützt.“ Deutliche Kritik äußerte die Gewerkschafterin hingegen daran, dass der Bundestag „eine Chance für besseren und verbindlichen Gesundheitsschutz“ in der Paketzustellung verstreichen ließ, indem er keine klare 20-Kilogramm-Grenze beschlossen hat. Die Ein-Mann-Zustellung schwerer Pakete soll weiter möglich sein, wenn »geeignete technische Hilfsmittel« zur Verfügung stehen.

„Jetzt ist der Bundesarbeitsminister gefordert“, betonte Kocsis. „Er muss in der entsprechenden bis zum Jahresende vorzulegenden Verordnung festlegen, dass beispielsweise eine Sackkarre kein geeignetes Hilfsmittel ist, um Pakete mit mehr als 20 Kilogramm Gewicht in der Ein-Personen-Zustellung zu befördern.“ Hubertus Heil (SPD) hatte beim ver.di-Bundeskongress versprochen, »dass niemand mehr alleine ein Paket schleppen muss, das schwerer als 20 Kilo ist«. Denn: „Das ist schon verdammt heftig. Da müssen dann mehrere ran, und das ist auch richtig so.“ ver.di pocht darauf, dass der Minister sein Versprechen nun umsetzt.

Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf nachgebessert hat der Bundestag bei der Lizenzpflicht für Paketdienstleister. Subunternehmen müssen ihren Auftraggebern künftig Informationen zu Bezahlung, Arbeitszeiten und Sozialabgaben übermitteln, die damit überprüfen sollen, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. ver.di befürchtet, dass diese und weitere Regelungen nicht ausreichen, um prekäre Beschäftigung in der Paketzustellung tatsächlich zu verhindern.

Denn die Branche ist für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung extrem anfällig, wie kürzlich die Generalzolldirektion in einem Brief an das Bundesfinanzministerium deutlich machte, über den der Spiegel berichtete. Demnach ermittelt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit „in erheblichem Umfang“ über Sachverhalte, „die der schweren strukturellen Kriminalität zuzuordnen sind“. Die Aufsichtsbehörden würden systematisch getäuscht, um „durch Straftaten wirtschaftliche Vorurteile zu erzielen“. ver.di plädiert vor diesem Hintergrund weiterhin dafür, Subunternehmen in der Paketbrache – wie in der Fleischwirtschaft – zu verbieten und die Unternehmen zur Direktanstellung von Arbeitnehmer*innen zu verpflichten.

verdi.de

Digitale Plattform „meine.verdi.de“ – Melde Dich an

Egal ob Änderung der Daten, Informationen, Austausch oder Beantragung des Streikgeldes – meine.verdi.de   ist für dich sehr wichtig. Es bündelt dies alles und vereinfacht dein Leben in der Gewerkschaft ver.di . In einem Film wird dies noch mal erläutert. Produziert vom ver.di Bezirksfachbereiches E SWOS.

Vertrauensleuteschulung in Dresden

Am 03. Juni fand die Vertrauensleuteschulung in Dresden statt. Im Dresdner Volkshaus in Mitte trafen sich über 70 Vertrauensleute und interessierte ver.di – Mitglieder aus dem Betriebsgruppenbereich. Der Landesfachgruppenleiter FG 1 Jens Göbler erläuterte die referierte über die kommende Tarifverhandlung Entgelt 2025, gab einen Vortrag über die Wahlen und die AfD und präsentierte die digitale Plattform meine.verdi.de . Hierzu gab es die Prämiere des neuen Filmes zu meine.verdi.de .

Stefan Dehmel gab einen Rückblick auf die abgeschlossenen Schutztarifverträge und über die Aktivitäten der Betriebsgruppe zum Thema Postgesetz. Hier wurde auch der derzeitige Stand erklärt. Außerdem wurden die Medien der Betriebsgruppe noch einmal vorgestellt und wichtige Inhalte zur Mitgliedschaft erläutert.

Mike Bitter präsentierte die neue Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und den dazugehörigen Tarifvertrag.

Zur Veranstaltung wurde auch noch mal die Wichtigkeit der Vertrauensleute hervorgehoben und ein großer Dank für ihre Arbeit übermittelt.

Die INFOPOST Ausgabe Juni 2024

Die neue INFOPOST ist da. Die 36. Ausgabe der Quartalszeitung. Produziert von der ver.di Betriebsgruppe Post Dresden für Mitglieder unserer Betriebsgruppe. Reinschauen lohnt sich.

>>> INFOPOST Ausgabe 36 / Juni 2024

Vertrauensleuteschulung

Am 03. Juni 2024 findet die diesjährige Vertrauensleuteschulung statt. Als Tagesveranstaltung laden wir die Kolleg*innen nach Dresden in das Volkshaus am Schützenplatz ein. Zuganbindung und Parkplätze sind vorhanden. Die Schulung ist offen für alle interessierten ver.di-Mitglieder unserer Betriebsgruppe. Bei der Veranstaltung geht es unter anderem um den neuen Tarifvertrag Arbeitszeit in der Zustellung und die damit in Verbindung stehende Betriebsvereinbarung. Auch die Entgeltrunde im kommenden Jahr wird Thema sein. Ein weiterer Themenkomplex ist der politische Teil, hier wird es noch mal um das Postgesetz gehen, welches die Ampelregierung erarbeitet hat und in den letztes Monaten für viel Diskussion gesorgt hat, sowie werden wir auch auf die Landtagswahlen eingehen, die im September in Sachsen und Brandenburg stattfinden.

Veranstaltungen zum 1. Mai

Am 1. Mai finden wieder viele Veranstaltungen in unserer Betriebsgruppenbereich statt.

Der DGB ruft auf:

In Sachsen gibt es Veranstaltungen in Dresden, Bautzen, Riesa und Pirna, sowie Weißwasser.

Mehr dazu hier:

1.Mai 2024 | DGB Sachsen Veranstaltungen

In Brandenburg finden 1.Mai-Veranstaltungen statt, in Cottbus, Guben, Forst und Finsterwalde – mehr dazu unter diesem Link:

>>> INFOPOST Ausgabe 36 / Juni 2024

Besuch mit MdBs der CDU für ein gutes Postgesetz

Am 26. März 2024 trafen sich auf Einladung der ver.di Betriebsgruppe Post Dresden, die Bundestagsabgeordneten (MdB) der CDU Dr. Markus Reichel und Lars Rohwer, der Betriebsrat (ver.di Fraktion Ulf Süßmann und Mike Bitter) und die Leiterin der DP AG Niederlassung Betrieb Dresden, Frau Oppermann, zu einer Gesprächsrunde zum Thema Postgesetz in Ottendorf-Okrilla. Es fand ein reger Austausch statt, über Bedenken und Chancen der Novellierung des Postgesetzes. Bei der Unterhaltung wurden die guten tarifierten Arbeitsplätze bei der DP AG angesprochen, genauso wie das ökologischen Handeln bei der Post.

Die gewerkschaftlichen Forderungen, wie Gewichtsobergrenze von 20 kg oder das Verbot von Subunternehmen in der Brief- und Paket-Branche waren auch ein wichtiges Thema.

Die neue Infopost ist da

Mit vielen Seiten zum Postgesetz, so präsentiert sich die Infopost. Ebenfalls sind Themen, der Tarifvertrag Arbeitszeit in der Zustellung, die KI und alles was sich in 2024 verändert. Reinschauen lohnt sich!

Klicke die Zeitung an und lade sie runter:

1.Mai 2024 | DGB Region Südbrandenburg-Lausitz

Aktionen zum Frauentag

Ein Glückwunsch zum Frauentag in den Betrieben der Deutschen Post AG, so wie hier in Cottbus, Hoyerswerda und Ottendorf-Okrilla. Mit kleinen Aktionen bedankten sich die Kolleginnen und Kollegen des Vorstandes der ver.di Betriebsgruppe Post Dresden bei den werktätigen Frauen für ihre tägliche Arbeit.

Grußwort an die Streikenden des DHL HUB

Vom 22. bis 23. Februar 2024 fand der erste Warnstreik im DHL HUB statt. Die ver.di Betriebsgruppe Post Dresden war mit anwesend und richtete ein Grußwort an die Beschäftigten aus. Wir finden es beachtenswert und mutig, dass die Kolleginnen und Kollegen sich gut organsiert haben um ihrer Forderung nach 5 Tage mehr Urlaub Nachdruck zu verleihen. Bleibt standhaft und viel Erfolg!

Aktuelles zum Thema Postgesetz

Neues und aktuelles zum Thema Postgesetz findet ihr hier auf unserer Website unter:

>>> verdipostdresden.de/postgesetz

Kampagne für Bildungsurlaub in Sachsen

Was ist Bildungszeit für Beschäftigte?

In fast allen Bundesländern haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf jährlich fünf Tage Freistellung für individuelle Fortbildung. Gemeint sind Seminare zur beruflichen, politischen, ehrenamtlichen, sozialen oder kulturellen Bildung. Für jeden ist etwas dabei! In Sachsen gibt es keine gesetzliche Regelung. Das wollen wir ändern! Profitieren von dem Gesetz werden neben den Beschäftigten in den Betrieben auch die Arbeitgeber, die Bildungsanbieter und viele Ehrenamtlich in Vereinen und sozialen Einrichtungen.

Anspruch auf Fortbildung

Unsere Welt wird immer komplexer und verändert sich rasant. Die fortschreitende Digitalisierung, Globalisierung und demografische Entwicklung aber auch der allgemeine technische Fortschritt und der Klimawandel sind gewaltige Herausforderungen unserer Zeit. Eine gute Aus- und regelmäßige Fortbildung sind die wichtigsten Schlüssel um mit diesen Veränderungen umzugehen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen wünschen sich deshalb mehr und verbindliche Weiterbildungsmöglichkeiten, die weder den Urlaub kürzen noch vom guten Willen der Arbeitgeber abhängen. In fast allen Bundesländern haben Beschäftigte in den Betrieben einen Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für individuelle Weiterbildung. Nur in Sachsen und Bayern gibt es eine solche gesetzliche Regelung noch nicht. Wir wollen, dass auch in Sachsen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit bekommen, pro Jahr eine Woche Arbeitszeit in Bildungszeit zu tauschen! Es ist Zeit für Sachsen!

Vielfalt an Bildungsthemen

Die für die »Arbeitnehmerfreistellung«, wie die Bildungszeit in einigen anderen Bundesländern heißt, vorgesehenen Themen beschränken sich nicht nur auf die berufliche Weiterbildung. Sie umfassen alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und zielen darauf, den Lernenden solche Kompetenzen zu vermitteln, die ihnen Orientierung, Teilhabe, Karrierechancen und ein selbstbestimmtes und lebenswertes Arbeiten und Leben ermöglichen. Dazu zählen zum Beispiel Sprach- und Rhetorikkurse, Computer-Schulungen, Seminare über ehrenamtliche Arbeit, Trainer- und Übungsleiterausbildungen u.v.m. Denkbar sind alle Facetten der beruflichen, politischen, sozialen, ehrenamtsbezogenen und kulturellen Bildung. Für jeden ist etwas dabei.

Nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren von zusätzlicher Bildung. Auch die Arbeitgeber, die den Beschäftigten während der Bildungszeit das Arbeitsentgelt weiterzahlen, bekommen etwas zurück. Ihre Mitarbeiter*innen sind nicht nur schlauer, sondern nachweislich interessierter, motivierter, leistungsfähiger, loyaler und weniger krank. Eigenschaften, die in Zeiten wachsenden Fachkräftemangels immer wichtiger werden. Von dem neuen Wissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren auch andere: Zum Beispiel die gemeinnützigen Träger der Kinder- und Jugendarbeit und die unzähligen Initiativen und Vereine, in denen sich die Menschen ehrenamtlich engagieren. Und natürlich verdienen auch die Bildungsträger durch verstärkte Nachfrage mehr Geld. Wir erwarten von ihnen, dass sie attraktive und maßgeschneiderte Angebote für die Bildungszeit machen und unsere Initiative zur Durchsetzung eines Bildungszeitgesetzes in Sachsen unterstützen!

Warum ein Gesetz in Sachsen?

Die Bundesrepublik Deutschland hat ein internationales Übereinkommen, welches die Freistellung von abhängig Beschäftigten für Bildungszwecke vereinbart, bereits im Jahre 1974 ratifiziert. Seither haben 14 Bundesländer ein entsprechendes Landesgesetz verabschiedet. Sachsen und Bayern fehlen noch. In den Gesetzen werden Details zu Anspruch, Dauer, Art der Bildung, zugelassene Veranstaltungen, Antragsfristen usw. rechtsverbindlich geregelt. Das schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten.

Vorgeschichte

Die Idee zu einem gesetzlich geregelten Bildungsanspruch stammt ursprünglich von den Gewerkschaften. Das erklärt auch, warum es der Sächsische Gewerkschaftsbund mit seinen großen Mitgliedsgewerkschaften ist, der jetzt eine gesetzliche Regelung für Sachsen durchsetzen möchte.

Schon 1963 wurde die Forderung nach bezahlter Bildungsfreistellung in das Grundsatzprogramm des DGB aufgenommen. Das Konzept »Bildungsurlaub«, wie die Bildungszeit andernorts bezeichnet wird, wurde bis 1966 weiter ausformuliert. Man bezog sich dabei auch auf internationale Forderungen der UNESCO und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Die ILO ist eine Sonderorganisation der UNO mit der Aufgabe, internationale Arbeitsstandards durch rechtsverbindliche Übereinkommen weiterzuentwickeln.
Das erste Bildungsurlaubsgesetz in Deutschland wurde im Mai 1974 von der SPD-Mehrheit im Niedersächsischen Landtag mit dem Ziel verabschiedet, Bildungsbenachteiligungen auszugleichen und ein Recht auf bezahlte Bildungsfreistellung zu erreichen. Die Grundlage für die weitere gesetzliche Regelung der Bildungsfreistellung bildete im Juni 1974 das ILO-Übereinkommen Nr. 140 („Übereinkommen über den bezahlten Bildungsurlaub“).
Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete das Abkommen noch im selben Jahr und verpflichtete sich damit, „die Gewährung von bezahltem Bildungsurlaub zum Zwecke der Berufsbildung auf allen Stufen der allgemeinen und politischen sowie der gewerkschaftlichen Bildung zu fördern“. Da jedoch anschließend auf Bundesebene nichts geschah, setzten die einzelnen Bundesländer das Abkommen mit ihren jeweiligen Gesetzgebungen zum Bildungsurlaub/zur Bildungsfreistellung um.
Abhängig Beschäftigte haben heute in fast allen Bundesländern Anspruch auf Bildungsurlaub. Zuletzt hat Thüringen eine gesetzliche Grundlage hierfür zum 1.1.2016 geschaffen. Nur in Bayern und Sachsen gibt es bisher keine entsprechende Gesetzgebung. (Quelle DGB Bildungswerk)

Eckpunkte eines Gesetzes

Ein Gesetz regelt nicht nur den Anspruch – in der Regel fünf Tage pro Jahr – sondern klärt auch, ob dieser Anspruch für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb, also auch für Leiharbeitnehmer und Auszubildende gilt und ob es Einschränkungen nach Betriebszugehörigkeit oder Betriebsgröße gibt. Aus gewerkschaftlicher Sicht sind Einschränkungen weder nötig noch praktikabel. Das zeigen auch die Erfahrungen aus anderen Bundesländern.

Selbstverständlich darf der Anspruch auf Bildungszeit nicht dazu führen, dass der Betrieb stillsteht, weil die ganze Belegschaft zum Kurs ist. Was sinnvoll und machbar ist, kann ein Gesetz regeln. Ein solches schreibt auch die Fristen vor, in denen ein Antrag beim Arbeitgeber gestellt und von ihm beantwortet werden muss, welche Gründe für Ablehnungen in Frage kommen und was passiert, wenn die Fristen nicht eingehalten werden. Es geht hier um verbindliche Spielregeln, die allen Beteiligten, also Arbeitnehmern, Arbeitgebern und den Bildungsträgern Planungssicherheit geben.

Und natürlich muss ein Gesetz auch regeln, welche Bildungsveranstaltungen überhaupt für die Inanspruchnahme von Bildungszeit in Frage kommen. In einigen Ländern gibt es zum Teil skurrile Einschränkungen. So lässt Nordrhein-Westfalen zum Beispiel die Teilnahme an einer Sprachreise nur zu, wenn der Lernort nicht weiter als 500 km von der Landesgrenze entfernt ist. Eine Sprache lernt man jedoch dort am besten, wo sie gesprochen wird. Und gerade Fremdsprachenkompetenzen der Arbeitnehmer werden in einer globalisierten Welt immer wichtiger. Wir plädieren dafür, jede individuelle Weiterbildung also allgemeine, berufliche, politische, ehrenamtliche, soziale oder kulturelle Bildung zuzulassen. Dass trotzdem nicht jeder schräge Selbsterfahrungskurs als Grund für eine bezahlte Freistellung von der Arbeit herhalten darf, liegt auf der Hand. Um Details zu regeln und allen Beteiligten (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Bildungsträger) Planungssicherheit zu geben, brauchen wir ein Gesetz. Es ist Zeit für Sachsen!

Argumente für Bildungszeit und eine gesetzliche Regelung

Alle Bereiche unseres Lebens verändern sich. Um mit der Entwicklung mitzuhalten, müssen wir immer neue Dinge lernen. In der Arbeitswelt liegt es in der Verantwortung des Arbeitgebers, dass die Beschäftigten »Up-to-Date« und z.B. in der Lage sind, neue Maschinen und Geräte effizient und sicher zu bedienen. Im privaten Alltag fehlt es leider an Gelegenheiten neue Kompetenzen zu erwerben. Hier könnte die Bildungszeit Abhilfe schaffen. Die jährliche Inanspruchnahme individueller Fortbildung stärkt die Zukunftsaussichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, schafft ein besseres Verständnis für Veränderungen, baut Ängste ab und vermittelt das Gefühl, dazuzugehören und die Zukunft gestalten zu können.

Um Veränderungen (Digitalisierung, Globalisierung, Migration, demografischer Wandel, Klimawandel…) akzeptieren, beeinflussen und positiv gestalten zu können, müssen die Betroffenen Hintergründe, Auswirkungen und Handlungsmöglichkeiten kennen. Ein »Dagegensein« hält die Veränderungen nicht auf und schafft keine Lösung. Gegenstand politischer, gesellschaftlicher und gewerkschaftlicher Bildung ist es daher, Hintergrundwissen, Gestaltungsmodelle und Handlungsalternativen aufzuzeigen. Je größer oder bedrohlicher die Herausforderungen der Zukunft sind, desto mehr Gelegenheiten benötigt jeder Einzelne, seine Grundsätze, Haltungen, Lebenseinstellungen zu diskutieren und den neuen Bedingungen anzupassen. 5 Tage Bildungszeit im Jahr sind ein kleiner Anfang und ein großer Beitrag für die Demokratie!

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nur 20 Tage Erholungsurlaub. Viel zu oft wird dieser Urlaub für die Pflege von kranken oder bedürftigen Angehörigen oder anderen Aufgaben wie Hausbau aufgezehrt. Für zusätzliche Bildung brauchen wir deshalb zusätzliche Zeit: Bildungszeit!

Nach Angaben des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz von 2017 engagieren sich 40 Prozent der Menschen über 14 Jahren ehrenamtlich. Sie sind Trainerinnen für Kinder und Jugendliche im Sportverein, arbeiten bei der freiwilligen Feuerwehr, sind in der Flüchtlingsarbeit aktiv, in politischen Organisationen oder kümmern sich um alte Menschen. Ohne Ehrenamt würden viele Bereiche in unserer Gesellschaft nicht funktionieren und ohne entsprechendes Know-how kann Ehrenamt nicht effizient funktionieren. Das nötige Wissen für ihr Engagement könnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bildungszeit erwerben.

zeit-fuer-sachsen.de

Lindner verscherbelt Tafelsilber

Der Bund hat in der Nacht vom 06. auf den 07. Februar 2024 einen Teil seiner Anteile an der Deutschen Post AG verkauft. Der Staatsbankanteil an der DP AG sinkt damit von 20,5% auf 16,5%. Das ist eine heftige Fehlentscheidung zulasten des Steuerzahlers und einer funktionierenden Infrastruktur. Hier wird Tafelsilber verscherbelt, um selbstverschuldete Löcher im Bundeshaushalt zu stopfen, anstatt eine nachhaltige Beteiligungspolitik mit sicheren Dividendeneinnahmen zu betreiben!

Andrea Kocsis, Bundesfachgruppenleiterin Postdienste, Speditionen und Logistik: „Das ist eine politische Bankrotterklärung von Christian Lindner.“

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) plant weitere Verkäufe von Bundesbeteiligungen. ver.di warnt ausdrücklich vor weiteren Veräußerungen und fordert eine nachhaltige Beteiligungspolitik.

>>> Bericht: Verkauf DPAG – Aktien

Postgesetz im Bundesrat

📣 Bundesrat beschließt Stellungnahme zum neuen Postgesetz – Verbot von Subunternehmen und 20-kg-Grenze 📣

📯Heute hat der Bundesrat wichtige Änderungen am Postgesetz gefordert!

1️ Nach dem Willen des Bundesrats soll „das Verbot von Werkverträgen und Nachunternehmerketten“ in das Postgesetz aufgenommen werden!

2️ Er fordert auch eine echte 20-kg-Grenze. Technische Hilfsmittel reichen nicht – Pakete über 20 kg müssen im Zwei-Personen-Handling zugestellt werden!

🚚 „Ein Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche ist das Gebot der Stunde,“ betont Andrea Kocsis, Bundesfachbereichsleiterin Postdienste, Speditionen, Logistik.

📑Der Bundestag ist am Zug! Als nächstes geht der Gesetzesentwurf und die Stellungnahme in den Bundestag, wo das Gesetz beraten und verabschiedet wird.

💪 ver.di bleibt am Ball, um diese Änderungen im Bundestag weiter voranzutreiben.

Mehr dazu:

>>> Mehr zum Postgesetz

Postgesetz – Briefe an die Bundestagsabgeordneten

In dieser Woche hat die ver.di – Betriebsgruppe Post Dresden Briefe an die Bundestagsabgeordneten (MdB) im Betriebsgruppenbereich (Sachsen und Brandenburg) gesendet. In diesen Schreiben brachten wir noch mal den MdBs die aktuelle Situation zum Ausdruck, wie wichtig ein gutes Postgesetz für die Arbeitsplätze bei der Deutschen Post AG und in der ganzen Branche ist. Auch enthalten waren Infos über die Großdemonstration der Postler*innen in Berlin und den Aktionen in den Betriebsstätten, wo Beschäftigte mit Schildern ihre Wünsche und Ängste mitgeteilt haben.

Am 20. Dezember 2023 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf für das neue Postgesetz beschlossen. Leider entspricht der Gesetzesentwurf unseren Anforderungen an einem neuen Postgesetz nicht und wurde in einigen Punkten gegenüber dem Referentenentwurf vom Anfang Dezember noch verschlechtert.
Die Bundesregierung hat das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet und den Gesetzesentwurf an den
Bundesrat weitergeleitet. Der Bundesrat wird nach aktuellem Stand am 02. Februar seine Gegenäußerung beschließen. Die erste Lesung des Gesetzes im Bundestag soll dann am 22. Februar 2024 stattfinden.

Unsere Hauptkritikpunkte am Gesetz, bei denen wir noch die Möglichkeit auf Nachbesserung sehen,
sind:

  • Gewichtsgrenze für Pakete:
    Es soll eine Kennzeichnungspflicht für Pakete über 10 kg, jedoch keine Obergewichtsgrenze für
    Pakete geben. Doch Pakete mit über 20 Kilogramm sollen weiter von nur einer Person zugestellt
    werden können, wenn technische Hilfsmittel wie Sackkarren zur Verfügung stehen. Wir brauchen eine echte 20 kg-Grenze!
  • Subunternehmen:
    Trotz des Beschlusses der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, die ein Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche fordert, weigert sich die Regierung das umzusetzen.
    Stattdessen wird eine schwache Lizenzpflicht auf den Paketbereich und Subunternehmer ausgeweitet. Ursprünglich sollte die Lizenzpflicht einer Nachunternehmerhaftung für die Auftraggebenden beinhalten. Dies wurde im Bundeskabinettbeschluss auf Wirken der FDP gestrichen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereitet parallel dazu eine Verordnung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Paketzustellern vor. Voraussichtlich wird diese Anfang Februar vom Bundeskabinett verabschiedet. Leider wird diese Verordnung auch nicht die notwendigen Verbesserungen erreichen. Das grundlegende Problem der Branche – dass Subunternehmen ohne Tarifbindung und gesetzliche Mitbestimmung die Arbeitsschutzgesetze missachten – bleibt mit der Verordnung ungelöst. Die einzige Lösung bleibt nach wie vor ein Verbot von Subunternehmen.
Um in den parlamentarischen Beratungen Nachbesserungen im Sinne der Beschäftigten in der Post und Paketbranche zu erreichen, ist es wichtig, dass die Abgeordneten über die Bedeutung des Gesetzes und die Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen in unserer Branche informiert sind.

Die neue BEWEGEN ist da!

Die neue Fachbereichszeitung Postdienste – Spedition – Logistik ist da. Reinschauen lohnt sich.

>>> Bewegen 1/2024

Die neue BEWEGEN ist da!

Hier findet ihr die neue Bundesfachbereichszeitung des FB E, die BEWEGEN. Es gibt viel Neues zum Tarifabschluss und zur Novellierung des Postgesetzes. Reinschauen lohnt sich.

>>> Bewegen_Ausgabe_08-2023

Die neue INFOPOST ist da!

In der neuen INFOPOST sind als Hauptthema das Postgesetz und der Tarifabschluss enthalten. Hineinschauen lohnt sich. Die Betriebsgruppenzeitung wird auch als Printmedium in die Betriebsstätten  versendet. Die INFOPOST wird von der ver.di-Betriebsgruppe Post Dresden geschrieben und gestaltet. Die Beiträge sind direkt für die ver.di-Mitglieder der Deutschen Post im PLZ-Bereich 01 – 02 -03 zugeschnitten.  Die Zeitung gibt es seit 2016 und wird in der Regel viermal im Jahr produziert.

>>> Infopost Ausgabe 34 / Dezember 2023

Werberaktion bis 31.03.2024

Wer im Bereich der ver.di-Betriebsgruppe Post Dresden, bis 31.03.2024 in die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di eintritt, bekommt eine Gürteltasche als Willkommensgeschenk. Der Werber erhält 15 Euro wie gewohnt. Gilt ab 01.12.2023.

Postgesetz – der Referentenentwurf ist da

Wir begrüßen:
✅ Lizenzpflicht wird auf den Paketbereich ausgeweitet. Wer gegen Arbeitsrecht verstößt, bekommt Bußgelder und darf bei schweren Verstößen/Wiederholung keine Postdienstleistungen mehr erbringen
✅ Gilt auch für Subunternehmer! Große Dienstleister müssen Subunternehmen prüfen und Bußgelder sollen verhängt werden, wenn die Subunternehmen gegen Arbeitsrecht verstoßen und nicht geprüft wurde
✅ Kennzeichnungspflicht für Pakete über 10 kg
Was muss sich noch ändern?
❌ 20 kg-Grenze für Pakete: 20 kg-Grenze ist im Entwurf, aber mit Ausnahme, wenn „technische Hilfsmittel“ vorhanden sind. Ergebnis = wirkungslos! Wir brauchen eine echte 20 kg Grenze.
❌ Laufzeitvorgaben flexibilisiert: E+3 (95% der Briefe) und E+4 (99%). Das kostet Arbeitsplätze und muss korrigiert werden!
❌ Kein Verbot von Subunternehmern: Nur Lizenzentzug für „schwarze Schafe“!
Unterschreibe die Petition heute: psl.verdi.de/fair-zugestellt

Verlängerung der Schutzverträge Deutsche Post AG und Tarifabschluss zur Arbeitszeit in der Zustellung DP AG

Heute wurde von der Konzerntarifkommission den Schutzverträgen und dem Tarifvertrag Arbeitszeit zugestimmt. Näheres an Informationen erfolgt in den kommenden Tagen.

Online-Petition zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Paketzusteller*innen – „FAIR zugestellt statt ausgeliefert“

Die Arbeitsbedingungen in der Kurier-, Express-, Paketbranche (KEP-Branche) sind oft miserabel, prekäre Beschäftigungsverhältnisse und Ausbeutung haben ein inakzeptables Maß erreicht. Jetzt in der Vorweihnachtszeit steigen die Sendungsmengen und die Probleme verschärfen sich.
Die Beschäftigten stellen bis zu 300 Pakete pro Tag zu. Sie tragen schwere Pakete (bis zu 70 kg) alleine und ohne Kennzeichnung, selten mit Sackkarre oder anderen Hilfsmitteln. Die Beschäftigten arbeiten häufig ohne die vorgeschriebene Arbeitskleidung oder Arbeitsschuhe. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das Muskel-Skelett-System und macht krank (vgl. Institut für Betriebliche Gesundheitsförderung BGF GmbH, 2021).
Um möglichst wenig für die geleistete Arbeit zu bezahlen, nutzen Subunternehmer eine Vielzahl von legalen und illegalen Möglichkeiten, um die geltenden Arbeitsschutzgesetze zu umgehen.
Beratungsstellen für Beschäftigte in der Branche berichten von Problemen bei der Entlohnung, ungerechtfertigten Kündigungen, fehlender Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Verstößen gegen
Arbeitsverträge. Die Beschäftigten werden strukturell daran gehindert, ihr Grundrecht auf gewerkschaftliche Organisierung wahrzunehmen. Das muss sich ändern!

Hier die entsprechenden Links:

>>> Kampagne und Petition: Fair zugestellt

>>> Openpetition.de

Mit der Petition setzen wir uns für ein Gesetz zur Sicherung der Arbeitnehmer*innenrechte in der Paketbranche ein. Dieses soll folgende Punkte regeln:

1. Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche
Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal für Transport und Zustellung bei Paketdienstleistern, einschließlich des Verbots von Subunternehmen und Werkverträgen.

2. 20 kg Gewichtsgrenze für Pakete sowie Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete
Die Festlegung einer Gewichtsgrenze von 20 kg für Paketsendungen im Ein-Personen-Handling sowie die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete.

3. Wirksame Kontrollen durch Stärkung des Zolls
Verstärkung der Zollkontrollen, um die Einhaltung des neuen Gesetzes besser
gewährleisten zu können.

Für unsere Petition brauchen wir jede Stimme.

Demo in Berlin – Postgesetz

In Berlin demonstrierten am 9. Oktober unsere Kolleginnen und Kollegen für ein gutes Postgesetz, wo keine Gefahr besteht das Arbeitsplätze abgebaut werden. Über 30 000 Postler setzen ein klares Zeichen. 50 000 Arbeitsplätze sind nach dem Gesetzesvorhaben derzeit in Gefahr.

Die neue „bewegen“

Die neue Bundesfachbereichszeitung „bewegen“. Das Hauptthema in der Ausgabe sind die geplanten Änderungen des Postgesetzes. Dies ist eine extreme Gefahr für unsere Jobs. Bis 50 000 Arbeitsplätze sind bedroht. Aus diesem Grund müssen wir handeln und wollen ein Zeichen zur Großdemo in Berlin setzen. Meldet euch an, fahrt mit nach Berlin und reiht euch bei euren Kolleginnen und Kollegen ein, damit es 50 000 Demonstrierende werden. Ein klares Zeichen gegenüber der Politik.

Und für alle Kritiker, solche Aktionen müssen vor der Unterzeichnung des Postgesetzes passieren und nicht erst dann wenn es beschlossen ist. Wir müssen kämpfen, wenn man das nicht macht, hat man schon verloren.

Alles zu den Bussen, hier auf der Seite, ein paar Beiträge weiter unten.

>>> Zeitung „bewegen“_Ausgabe 06-2023

Komm auch DU mit nach Berlin – Es geht um UNSERE Arbeitsplätze

Komm mit, wir fahren nach Berlin – ES GEHT UM DEINEN JOB!

 

Neuigkeiten um das Postgesetz – DEIN ARBEITSPLATZ IST IN GEFAHR!

Wir haben bereits ausführlich über die anstehende Novelle des Postgesetzes informiert. Im Januar dieses Jahres wurden die ersten Eckpunkte für ein neues Postgesetz vorgestellt. In der weiteren politischen Diskussion haben wir uns als ver.di eindeutig für ein Postgesetz positioniert, welches die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten bei den Postdienstleistern (Brief und Paket) besser schützt. Die Zeit für die Umsetzung der Novelle drängt. Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde ein neues Postgesetz angekündigt und rausgekommen ist nur ein Reförmchen. Vor den sich verändernden Rahmenbedingungen und der fortschreitenden Digitalisierung kann eine weitere Verzögerung Auswirkungen, auch auf die Arbeitsbedingungen in der Branche, haben. Der Universaldienst muss abgesichert werde. Leider werden nicht nur unsere Forderungen Eingang in die laufende Gesetzesnovelle haben. Wir haben genau im Blick, welche Forderungen von Verbänden, Unternehmen und wirtschaftsliberalen Kräften gestellt werden. Die Folgen einer wirtschaftsliberalen Novelle des Postgesetzes wären für unsere Mitglieder bei der Deutschen Post AG, sowie bei anderen Postdienstleistern, katastrophal. Eine Ausweitung des Wettbewerbs im schrumpfenden Briefmarkt würde über die Arbeitsbedingungen der Kolleg*innen ausgetragen. Es würde die Grundlage für gute Löhne und Arbeitsbedingungen entzogen werden, zehntausende Arbeitsplätze wären in Gefahr. Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass das neue Postgesetz die Arbeitsplätze und -bedingungen langfristig schützt. Für die Zukunft der Arbeitsplätze – Demo in Berlin am 09. Oktober 2023 Die schwierige Gemengelage um das neue Postgesetz erfordert, dass wir ein deutliches Zeichen an die Politik senden. Wir müssen öffentlichkeitswirksam Druck für unsere Forderungen an das neue Gesetz erzeugen. Das erreichen wir durch eine große zentrale Demo mit der Teilnahme von mehreren zehntausenden Kolleg*innen, damit die Politik und die breite Öffentlichkeit die Bedeutung dieses Gesetzes für zehntausende Arbeitsplätze nicht übersehen kann. Die Demo wird in Berlin, am Brandenburger Tor, am 09. Oktober 2023, stattfinden. Dieses Datum ergibt sich aus der Erwartung, dass der Referentenentwurf zum neuen Gesetz Ende September erscheinen könnte und dass der Entwurf dann in der politischen Öffentlichkeit diskutiert wird. Damit liegt unsere Demo mitten im politischen Prozess. Ablauf der Kundgebung Die Planungen für die Kundgebung laufen auf Hochtouren. Damit ist auch klar, dass noch nicht alle Details abgestimmt sind.

meine.verdi.de

Wir bündeln unsere Online-Angebote künftig in Deinem persönlichen ver.di-Raum

Was kann meine ver.di?

> meine ver.di ist die Online-Plattform für alle ver.di-Mitglieder. Künftig laufen hier unsere Online-Services zusammen.

> Auf meine ver.di lassen sich Mitgliedsdaten bearbeiten, die Beitragsquittung und die Mitgliederbescheinigung herunterladen, das Mitgliedernetz und die Gruppenplattformen zur gemeinsamen Diskussion und zur Arbeit an Dokumenten erreichen und alle Informations-Abos verwalten.

> Dazu bietet meine ver.di einen sicheren, einheitlichen Zugang zu digitalen Leistungen, der endgeräteunabhängig funktioniert.

> Unsere Mitglieder erhalten durch meine ver.di wesentlich mehr Transparenz und Kontrolle über ihre bei uns gespeicherten Daten.

> Perspektivisch werden wir diesen individuellen ver.di-Raum mit weiteren Service-Angeboten und passenden Informationen bestücken.

Wie kann ich meine ver.di nutzen?

> Für die einmalige Registrierung müssen nur Vor- und Nachname sowie eine E-Mail-Adresse und ein sicheres Passwort angegeben werden.

>  Um eine Mitgliedschaft sicherzustellen, erfragen wir zusätzlich die Mitgliedsnummer und das Geburtsdatum. Nur mit diesen Angaben können wir die Online-Dienste für unsere Mitglieder entsprechend sicher zur Verfügung stellen.

Fragen und Antworten

> Wo finde ich meine Mitgliedsnummer?

Deine Mitgliedsnummer ist auf Deinem ver.di Mitgliedsausweis abgebildet. Falls Du Deinen Mitgliedsbeitrag per Lastschrift bezahlst, findest Du Deine Mitgliedsnummer im Verwendungszweck unserer Abbuchungen.

> Welche Leistungen kann ich auf meine ver.di in Anspruch nehmen?

Registrierte Mitglieder können ihre Mitgliedsdaten online verwalten, ihre Beitragsquittung und Mitglieder-bescheinigung downloaden und erhalten Zugang ins Mitgliedernetz und die Gruppenplattform. Registrierte Nutzer*innen ohne Mitgliedschaft können unser Newsletter-Angebot verwalten.

> Wieso benötigt ver.di meine Kontaktdaten?

Wir benötigen Deine Kontaktdaten um im Rahmen unserer gewerkschaftlichen Arbeit mit Dir in Kontakt zu treten. Wenn wir Dich z. B. bei der Klärung von Fragen zum Arbeitsrecht persönlich unterstützen, müssen wir uns mit Dir austauschen können.

>>> Plakat: MEINE.VERDI.DE

>>> Zur Seite: meine.verdi.de

Mindestlohn

Europäische Richtlinie Mindestlohn – Brüssel stärkt die Arbeitnehmer*innen

Die Mindestlohnkommission hat sich entgegen der Einwände der Gewerkschaftlichen dazu entschieden, den Mindestlohn auf 12,41 € pro Stunde anzuheben. Wir sagen das ist zu wenig. Diese Anhebung entspricht auch nur 52,40 Prozent des Medianlohns. Dabei steht längst fest – die Mindestlöhne in der Europäischen Union müssen 60 Prozent des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigten entsprechen. Ziel der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne ist es den Zugang zu gesetzlichen Mindestlöhne europaweit sicherzustellen und zudem auch Tarifverhandlungen zur Lohnfestsetzung zu fördern.

In Deutschland entsprach der Monatsmedianlohn bei Vollzeitbeschäftigten mit Berufsausbildung schon 2021 4100€.  Davon 60 Prozent entspricht in etwa 2460 € Brutto, pro Stunde 14,21€. Spätestens Ende 2024 muss die Umsetzung des Mindestlohns in der entsprechenden Höhe erfolgen.

Auswirkungen des Mindestlohns auf die Tarifentwicklung

Studien belegen, dass bereits nach der Einführung des Mindestlohnes 2015 auch die Tariflöhne der Beschäftigten stärker gestiegen sind. Insbesondere die niedrigeren Einkommensgruppen profitierten bei diesen tariflichen Zuwächsen. Zwar ist der Mindestlohn ein wirksames Instrument im Kampf gegen Armut, aber es zeigt sich deutlich, dass Beschäftigte in Arbeitsverhältnissen mit Tarifbindung deutlich stärker Lohnzuwächse, einen höheren Anspruch auf Urlaubstage und insgesamt mehr Sicherheit im Arbeitsleben erfahren. In Sachsen zählen 43% der Beschäftigten zu denen mit Tarifbindung, in Sachsen-Anhalt sind es sogar 51%, allerdings sind die beiden Länder damit immer noch Schlusslichter im deutschlandweiten Vergleich. Die künftigen Weichen für gute Beschäftigungsverhältnisse müssen starke Tarifverträge sein.

Das Schreckgespenst der Lohn-Preis-Spirale

Bereits bei der Einführung des Mindestlohns gab es Kritiker*innen, die mahnten, dass eine wirtschaftsschädliche Lohn-Preis-Spirale losgetreten werden würde, das unternehmerische Wachstum gefährdet und alle Konsumgüter eine ungeheuerliche Preissteigerung erfahren würden. Zahlreiche Publikation beweisen das Gegenteil. Als Gewerkschaft setzen wir uns für gute Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten ein – wenn die strukturellen Hürden in der Selbstorganisation hoch sind, dann helfen gesetzliche Mindestlöhne eine Anpassung der Lohnuntergrenzen zu etablieren. Fakt ist – die nominalen Lohnerhöhungen liegen bei nur vier bis fünf Prozent und der Inflationswert von Januar bis Mai 2023 lag bei über sieben Prozent. Eine erneute Anhebung des Mindestlohns, wie von den Gewerkschaften gefordert mit Orientierung auf 14 Euro stärkt den sozialen Frieden, ermöglicht bessere gesellschaftliche Teilhabe und unterstützt die Kaufkraft.

Wichtig ist!
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Der gesetzliche Mindestlohn definiert die untere Grenze der Bezahlung, damit die Beschäftigten nicht unwürdig entlohnt werden. Das haben die DGB-Gewerkschaften, unter anderem ver.di, politisch erkämpft.
Noch wichtiger!
Die Lohngestaltung wird in tarifgebundenen Betrieben durch Gewerkschaften verhandelt und abgeschlossen mit der Kraft der organisierten Beschäftigten. Die Tarifabschlüsse liegen über den Mindestlöhnen. Daher ist es wichtig in ver.di einzutreten, sich mit den Kolleg*innen zu organisieren um dann gemeinsam für gute Arbeit und gute Löhne zu kämpfen.
Eintreten – organisieren – gestalten

> psl-sat.verdi.de

Die neue Infopost ist da

Die neue Betriebsgruppenzeitung aus unserer ver.di Betriebsgruppe Post Dresden ist da. Reinschauen lohn sich. Die Zeitung wird auch als Printmedium in die Betriebsstätten versandt.

>>> INFOPOST Ausgabe 33 | August 2023

Ausschluss Fremdvergabe – Verhandlungen „Arbeitszeit Zustellung“ DP AG

Die Tarifkommission hat am 24.06.2023 der Verlängerung des Vertrages zum Ausschluss der Fremdvergabe von Zustellbezirken in der Brief- und Verbundzustellung sowie zur vereinbarten Eigenbeschäftigung von mindestens 2.600 Kraftfahrer*innen (Personaleinheiten) bis zum 30.09.2023
zugestimmt.
ver.di hatte sich für einen längeren Zeitraum der Fortschreibung ausgesprochen, die DP AG hat aber den 30.09.2023 unter anderem mit anhaltender Unsicherheit zum Postgesetz sowie mit dem zum Teil bestehenden Veränderungsbedarf in der Arbeitszeit Zustellung begründet.
Die Tarifkommission hat erneut eine Verhandlungskommission zur Arbeitszeit Zustellung eingesetzt. Diese Verhandlungskommission besteht im Wesentlichen aus den Mitgliedern, die bereits 2019 und 2021 diese Verhandlungen mit der DP AG ohne Einigung geführt haben.
Die DP AG hat ver.di in mehreren Gesprächen zu erneuten Verhandlungen zu einer TV-Regelung aufgefordert, die die Ist-Zeiterfassung in der Zustellung bundesweit in einer tariflichen Rahmenregelung festlegt. Mit der DP AG wurde vereinbart, dass die Tarifverhandlungen zu einem TV „Arbeitszeit Zustellung“
erneut aufgenommen werden. In den Gesprächen hat ver.di deutlich gemacht, dass die Verhandlungen an diesem Sachverhalt schon 2019 und 2021 geführt wurden und die erneute Verhandlung faktisch nur am letzten Verhandlungstand aus 2021 fortgesetzt werden kann. Die Verhandlungen werden noch im Juli 2023 begonnen.
Ferner sollen in den Verhandlungen Möglichkeiten zum Anreiz für „zusätzliche Arbeit“ in der Zustellung sowie zu einem Modell der „Saisonalen Arbeitszeitgestaltung“ erörtert und ggf. tarifvertraglich vereinbart werden. Gerade zur „Saisonalen Arbeitszeitgestaltung“ bestehen jedoch keine konkreten gemeinsamen Vorstellungen.
Im Rahmen einer Gesamteinigung soll am Ende auch Klarheit über die Fortschreibung der bestehenden Schutzverträge – Kündigungsschutz und Ausschluss Fremdvergabe sowie Eigenbeschäftigung Kraftfahrer – stehen.