Archiv
2023
Weihnachtsgruß
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (Bundesfachbereich und Landesfachbereich), der Betriebsgruppenvorstand der ver.di-Betriebsgruppe Post Dresden und die ver.di Fraktion des Betriebsrates in der Niederlassung Betrieb Dresden der Deutschen Post AG, wünschen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein neues friedliches Jahr 2024.
Vertrauensleutetreffen in Eibenstock
Vom 04. Juni bis 05. Juni fand das Vertrauensleutetreffen in Eibenstock statt. Eingeladen waren Vertrauensleute aus dem ver.di Bezirksfachbereich Fachbereich E – Sachsen West-Ost-Süd. Neben dem Dankeschön für die Arbeit der betrieblichen Funktionäre gab es auch inhaltliches Programm. Zum einen gab es einen Rückblick auf die Tarifrunde Deutsche Post AG und auf den Aufbau tariflicher Arbeit. Die Situationen in der Fachgruppe 2 war ebenso Inhalt, wie die Vorstellung des Mitgliederservice von Holger Kloft. Die Vorträge gaben Sven Fritzsch (stellv. Bezirksfachbereichsvorsitzender), Heidi Kröll (Landesfachbereichsvorsitzender FB E SAT), Normen Schulze (Landesfachbereichsleiter FB E SAT), Jens Göbler (Landesfachbereichssekretär), Stefan Dehmel (Regionalbeauftragter DPAG).
Hier noch mal ein Dank für die Arbeit aller Vertrauensleute unsererseits.
Stoppt die Ausbeutung in der Postbranche – eine Petition !
Unter diesem Link:
>>> Petition „Ausbeutung in der Postbranche“
kann man die Petition ab sofort Online unterzeichnen.
Immer wieder sorgen skandalöse und ausbeuterische Praktiken für öffentliche Empörung und negative Schlagzeilen in der Paketzustellung und Briefdienstleistern. Diese Praktiken umfassen Niedriglöhne, überlange Arbeitszeiten, mangelnde soziale Absicherung und das Unterlaufen von Mindestlohnregelungen.
Es ist keine Seltenheit, dass Fahrer und Zusteller aus Osteuropa wochenlang in ihren Autos leben und von zweifelhaften Subunternehmerketten um ihren Lohn geprellt werden. Anrüchige Arbeitszeitvorgaben, mit denen der Mindestlohn unterlaufen wird, sind an der Tagesordnung. Die sozialen Verwerfungen in diesem Bereich erinnern an die unwürdigen Zustände in der Fleischindustrie. Unter diesen Arbeitsbedingungen
wird eine bürgerfreundliche und zuverlässige postalische Leistungserbringung immer problematischer.
WIR FORDERN DAHER:
- Auf die Vergabe von Postlizenzen darf nicht verzichtet werden. Im Gegenteil, Lizenzen dürfen künftig nur an Unternehmen vergeben werden, die Mindestarbeitsbedingungen einhalten und dies gegenüber der Bundesnetzagentur nachweisen. Dabei müssen die Flächen- und Haustarifverträge der Branche als Maßstab gelten.
- Die Nachweise zur Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit gegenüber der Bundesnetzagentur müssen erbracht werden, um Steuer- und Abgabenbetrug auszuschließen.
- Die Lizenzpflicht muss ferner in ihrer Reichweite zwingend auf die Paketbranche – einschließlich der dort beschäftigten Subunternehmen – ausgedehnt werden, da vor allem in diesem bislang weitgehend unregulierten Markt schlechte und prekäre Arbeitsbedingungen zu beklagen sind.
- Der Einsatz von Subunternehmen sollte verboten werden.
- Die Bundesnetzagentur muss Kontroll- und Sanktionsinstrumente – auch in Zusammenarbeit mit dem Zoll – erhalten, um die Durchsetzung fairer und sozialer Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
Das Postgesetz steht demnächst zur Beratung im Bundestag an.
Jetzt kann die Politik etwas ändern, statt sich nur medial zu empören!
BEGRÜNDUNG – WEITERER HINTERGRUND:
Inzwischen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz seine Eckpunkte für eine Novelle des Postgesetzes der Öffentlichkeit vorgelegt. Der politische Wille aus den Verabredungen aus Koalitionsvertrag findet sich in diesen Eckpunkten nicht wieder. Die vielfach in der Öffentlichkeit kritisierten ausbeuterischen und skandalösen Arbeitsbedingungen in der Post- und Paketbranche werden mit dem vorgelegten Eckpunktepapier durch das Wirtschaftsministerium nicht angepackt und sozial
geregelt. Im Gegenteil, das Vorhaben des Wirtschaftsministeriums wird dazu führen, dass die kritisierten Zustände und sozialen Verwerfungen in der Branche weiterbestehen oder sich sogar noch ausbreiten. Aus den Skandalen in der Fleischindustrie hat man nichts gelernt.
Das Wirtschaftsministerium will künftig beispielsweise auf Vorgaben für eine Lizenzerteilung verzichten. Das heißt auch, eine Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Fachkunde und die Einhaltung von definierten sozialen Standards soll nicht mehr erfolgen. Damit wird nicht nur ein Qualitätsverlust bei der Erbringung der Post- und Paketdienstleistungen für die Menschen in Deutschland einhergehen. Vielmehr werden dubiose Arbeitsbedingungen, wie wir sie aus dem Paketmarkt bereits kennen, weiter gefördert. Ein Verzicht auf die Beschreibung sozialer Standards, die bei Lizenzerteilung einzuhalten sind, steht außerdem im Widerspruch zu anderen Vorhaben der Bundesregierung, wie etwa die Vergabe öffentlicher
Aufträge an eine Tarifbindung zu koppeln und eine höhere Tarifbindung durch die Umsetzung der Europäischen Mindestlohnverordnung zu fördern.
Es werden keine Regelungen aufgezeigt, die den Einsatz von Fremdpersonal in der
Zustellung ausschließen und/oder den Anteil von Subunternehmen in der Zustellung
eng begrenzen.
Ebenso fehlen Regelungen, die zum Ziel haben, die Lizenzierung in ihrer Reichweite
zwingend auf die Paketbranche – einschließlich der eingesetzten Subunternehmen –
auszudehnen. Das wäre jedoch besonders wichtig, da vor allem in diesem bislang
weitgehend unregulierten Markt schlechte und prekäre Arbeitsbedingungen zu
beklagen sind.
Gegen diese Entwicklungen protestieren wir und unterstützen diese Petition!
Erstunterzeichnerinnen und -unterzeichner sind:
André Fiedler, Vorsitzender Betriebsrat Deutsche Post NL Leipzig
Mike Bitter, Vorsitzender Betriebsrat Deutsche Post, NL Dresden
Elke Mothes, Vorsitzende Betriebsrat NL Zwickau
Unter diesem Link:
>>> Petition „Ausbeutung in der Postbranche
kann man die Petition ab sofort Online unterzeichnen.
Die neue INFOPOST ist da
Es gibt Zeiten in der die Nachrichten schneller sind als die Druckmaschine. Aus diesem Grund gab es in den vergangenen Monaten keine aktuelle INFOPOST, sondern mehr Plakate und Flyer. Nun wo der Tarifabschluss steht, widmet sich die neue Ausgabe als Hauptthema sich den Tarifverhandlungen und dem dazugehörigen Arbeitskampf.
>>> Infopost Ausgabe 32 | April 2023
1. Mai 2023: UNGEBROCHEN SOLIDARISCH
Am Tag der Arbeit gehen wir auch im Jahr 2023 wieder auf die Straße. In ganz Deutschland wird es zahlreiche Aktionen und Kundgebungen geben. In diesem Jahr ist das Motto der acht DGB-Gewerkschaften UNGEBROCHEN SOLIDARISCH. Spannende Hintergrundinformationen, Mitmach-Aktionen und einen Überblick zu den 1.-Mai-Veranstaltungen 2023 in unserem Betriebsgruppenbereich gibt es hier:
>>> Mai in Dresden – Sachsen muss Tarifland werden! | DGB Region Dresden–Oberes Elbtal
>>> Mai in Pirna – Ungebrochen solidarisch! | DGB Region Dresden–Oberes Elbtal
>>> Mai 2023 Görlitz | DGB Regionsgeschäftsstelle Ostsachsen
>>> Mai 2023 Weißwasser | DGB Regionsgeschäftsstelle Ostsachsen
>>> Tag der Arbeit | DGB Bezirk Berlin-Brandenburg
FAIR zugestellt statt ausgeliefert
Der Bundesfachbereich wollen nun das Frühjahr und den Sommer nutzen, um unseren KEP-Plan „FAIR zugestellt statt ausgeliefert“ weiter in die Betriebe zu tragen. Dazu starten wir eine Serie von Plakaten, die beide Themen unseres Vorhabens – Gewichtsbegrenzung und Verbot von Werkverträgen/Sub-Unternehmen aufnehmen werden.
Update:
Es kommt endlich Bewegung in die Sache und unsere Bemühungen, etwas für die Zusteller*innen in der KEP-Branche zu verbessern, zeigen eine erste Wirkung. In den letzten Wochen gab es bei einigen Bundesländern erhebliche Bewegung, uns in unserer Forderung zu unterstützen. Mittlerweile hat sich
auch der Bundesrat am 31.03.23 das erste Mal damit befasst.
Nun gibt es seit Ostersonntag auch eine erste positive Reaktion aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. In einem Zeitungsinterview vom Ostersonntag hat BM
Heil erklärt, eine Gewichtsbegrenzung für Pakete in der 1-Mann-Zustellung von 20 kg
per Gesetz umsetzen zu wollen. Hierfür wolle er bei der Novellierung des Postgesetzes
eine entsprechende gesetzliche Regelung vorschlagen.
Ein erster Schritt, der unsere Aktion unterstützt und den wir sehr begrüßen. Wir bleiben
jedoch dran und wollen auch unseren zweiten Punkt, den Ausschluss von Fremdvergabe auf der letzten Meile, gesetzlich gesichert wissen.
Frohes Osterfest
Abschluss erreicht!
Liebe*r Kolleg*in,
die zweite Urabstimmung in der Tarifrunde Deutsche Post AG ist nun zu Ende. Ihr hattet die
Chance, euch über das Verhandlungsergebnis zu informieren und an der demokratischen
Abstimmung zu beteiligen. Die Stimmen sind ausgewertet und das Verhandlungsergebnis wurde
von 61,7% der ver.di-Mitglieder bei der Deutschen Post AG angenommen. Das
Urabstimmungsergebnis zeigt, dass eine Mehrheit unserer Mitglieder die Einschätzung der
Verhandlungs- und Tarifkommission teilt: Der Abschluss ist ein Kompromiss, aber am Ende auch
ein gutes Ergebnis, vor allem für die unteren Entgeltgruppen. Das Tarifergebnis wurde erst durch
euer Engagement und eure Streikbereitschaft erreicht. Das Ergebnis der Urabstimmung macht
aber auch deutlich, dass ein Teil der Mitgliedschaft sich die Fortführung des Arbeitskampfs
gewünscht hätte. Allerdings waren das deutlich weniger, so dass eine Fortsetzung des
Arbeitskampfes nicht die ausreichende Beteiligung gefunden hätte, um das
Verhandlungsergebnis zu verbessern.
Die Konzerntarifkommission hat heute dementsprechend das Angebot der Deutschen Post AG
vom 11.03.2023 angenommen. Das Verhandlungsergebnis wird unmittelbar unterzeichnet. Das ist
wichtig, damit die erste Zahlung (1.020 €) schon im April bei euch ankommt.
Der Abschluss
Die Tarifbeschäftigten sowie die Auszubildenden und dual Studierenden erhalten:
Hohe Einmalzahlung: Im April 2023 eine steuer- und sozialabgabenfreie
Inflationsausgleichssonderzahlung von 1.020 € (anteilig der wöchentlichen Arbeitszeit (WAZ)
für die Monate Januar – April 2023). Auch Beschäftigte mit Entlastungszeit erhalten die
Inflationsausgleichssonderzahlung entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit in voller Höhe.
Monatliche Inflationsausgleichssonderzahlung: Von Mai 2023 bis März 2024 werden
monatlich 180 € als Inflationsausgleichssonderzahlung ausgezahlt. Sie ist steuer- und
sozialabgabenfrei – es kommen also jeden Monat 180 € (WAZ-anteilig) netto auf das
Konto.
Tabellenwirksame Erhöhung: Ab April 2024 erhalten alle Beschäftigten eine
tabellenwirksame Festbetragserhöhung von monatlich 340 € (WAZ-anteilig) – das
entspricht in den unteren Entgeltgruppen 1 – 3 einer Erhöhung von 16,1 bis 11 %.
Weihnachtsgeld: Beschäftigte, die noch kein Weihnachtsgeld haben, erwerben bereits
nach 30 Tagen Tätigkeit einen Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt. Dazu besteht ein
Wahlrecht – auch für bestehende Arbeitsverhältnisse – dass 50 % des 13. Monatsgehalts
auch monatlich ausbezahlt werden können.
Postzulage: Die Postzulage für die Beamt*innen wird ebenfalls fortgeschrieben.
Die Laufzeit ist vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024.
Unser Streik, unser Abschluss!
Dieser Abschluss ist euer Verdienst. Jede*r von euch, der sich in dieser Tarifrunde beteiligt und
engagiert hat, hat dazu beigetragen. Ihr macht ver.di zu der mächtigen Gewerkschaft, die sie
zweifelslos ist. Ob bei der Organisation der Mitgliederbefragung und Urabstimmungen, der
Werbung neuer Mitglieder oder der Durchführung der Streiks habt ihr das Ergebnis dieser
Tarifrunde möglich gemacht. Das Ergebnis der ersten Urabstimmung hat auch zu diesem
verbesserten Tarifabschluss geführt – der Arbeitgeber hat aus einer Position verhandelt, wo er
sicher war, dass wir unbefristet streiken könnten.
Und wie weiter?
Diese Tarifrunde ist nun zu Ende, aber unser Engagement für bessere Arbeitsbedingungen für die
Beschäftigten bei der Deutschen Post wird nie enden. ver.di kämpft sowohl für betriebliche als
auch branchenpolitische Verbesserungen. Themen wie Belastung bei der Arbeit und befristete
Arbeitsverhältnisse stehen bei uns auch weiter auf der Tagesordnung. Zum Beispiel wollen wir mit
unserer Kampagne ‚Fair zugestellt statt ausgeliefert‘ eine Gewichtsgrenze von 20 kg für Pakete
mit einem Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmer*innenrechten in der Paketbranche
durchsetzen. Wir bringen uns ein bei der so wichtigen Neuregelung des Postgesetzes und
kämpfen weiter für das Verbot von Subunternehmern in der Paketbranche. Wir werden auch in der
Zukunft um gute Tarifverträge kämpfen müssen. Das geht nur mit ver.di! Das geht nur zusammen!
Aufsichtsratswahlen bei der Deutschen Post AG
Am 23. März 2023 fanden im Konzern der Deutschen Post AG die Wahlen der
Arbeitnehmervertreter*innen in den Aufsichtsrat statt. Es waren insgesamt zehn Vertreter*innen
zu wählen: sechs Vertreter*innen der betrieblichen Arbeitnehmer*innen, drei gewerkschaftliche
Vertreter*innen sowie ein/eine Vertreter*in der leitenden Angestellten. ver.di konnte in allen drei
Wahlgängen alle Mandate erlangen. Danke an alle, die ihre Stimme für die ver.di-Kandidatinnen
und -Kandidaten abgegeben haben!
Bleib in Kontakt
Auch wenn die Tarifrunde zu Ende ist, wollen wir in Kontakt bleiben. Wenn du immer auf dem
neusten Stand bleiben willst, abonniere unseren Telegram-Kanal. Um unseren ver.di-Kanal in
Telegram zu finden, öffne die App und gib ins Suchfeld „verdiOfficialBot“ ein (alternativ: „ver.di“).
Klicke dort auf den Button „Post“. Wenn du schon Abonnent*in des ver.di-Kanals bist, gib einfach
„start post“ ein, dann bekommst du alle Nachrichten zur ver.di-Aktionen bei der Deutschen Post
AG.
Solidarische Grüße,
dein ver.di-Team Tarifrunde Deutsche Post AG
Aufsichtsratswahl Deutsche Post AG
Am 22./23. März 2023 fanden in Berlin die Aufsichtsratswahlen für die Vertreter*innen der Arbeitnehmer*innen im Aufsichtsrat des Konzerns Deutsche Post DHL Group statt.
Mit überragender Mehrheit wählten die Delegierten alle Kandidaten der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di.
Die Interessen der Beschäftigten werden im Aufsichtsrat von den Kolleg*innen Yusuf Özdemir, Thomas Held, Stefanie Weckesser, Mario Jacubasch, Ulrike Lennartz-Pipen-bacher, Silke Busch, Jörg von Dosky, Andrea Kocsis, Stephan Teuscher und Thorsten Kühn vertreten.
Die neue Urabstimmung beginnt
Die Urabstimmung findet wieder in den Betriebsstätten statt. Hierrüber werdet ihr wieder über die betreuenden freigestellten Betriebsräte (Mitglieder ver.di Betriebsgruppe) oder Vertrauensleute informiert. Eine feste Abstimmungsurne wird es wieder im BR-Büro in Ottendorf Okrilla im Verwaltungsgebäude (R106 / Mo – Do 7-15:30 Uhr, Fr bis 14 Uhr) und im Volkshaus Schützenplatz 14 Dresden, beim ver.di Bz SWOS (Mo bis Fr, 9-15 Uhr) geben.
Die Urabstimmung findet vom 15.03. – 30.03.23, 12 Uhr statt (Volkshaus bis 29.03.23)
Tarifrunde Deutsche Post AG: Tarifergebnis in vierter Verhandlungsrunde – deutliche Einkommenserhöhungen durchgesetzt
In der kurzfristig einberufenen vierten Tarifverhandlungsrunde für die rund 160.000 Tarifbeschäftigten bei der Deutschen Post AG haben die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Arbeitgeber ein Verhandlungsergebnis erzielt, das deutliche Erhöhungen der Entgelte und der Vergütungen für Auszubildende und dual Studierende beinhaltet. „Das ist ein gutes Ergebnis, das ohne den Druck und die hohe Streikbereitschaft unserer Mitglieder nicht hätte erreicht werden können“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende und Verhandlungsführerin Andrea Kocsis. „Positiv sind die hohe Einmalzahlung im April, die Erhöhung der monatlichen Inflationsausgleichssonderzahlung um 20 Prozent gegenüber dem letzten Angebot der Arbeitgeber und das Vorziehen der tabellenwirksamen Festbetragserhöhung um acht Monate. Mit diesem Tarifergebnis wird unser wichtigstes Ziel, einen Inflationsausgleich insbesondere für die unteren Einkommensgruppen zu schaffen, nach den aktuellen Prognosen der zu erwartenden Preissteigerungsrate erreicht.“ Zudem sei mit dem Tarifergebnis der Einkommenszuwachs für die Tarifbeschäftigten über die gesamte Laufzeit des Tarifvertrages um 25 Prozent gegenüber dem letzten Arbeitgeberangebot erhöht worden.
ver.di wird nun eine Urabstimmung der ver.di-Mitglieder des Unternehmens über das Tarifergebnis einleiten. Die ver.di-Tarifkommission empfiehlt den ver.di-Mitgliedern die Annahme des Tarifergebnisses.
Im Einzelnen sieht der Tarifvertrag, der eine Laufzeit von 24 Monaten bis 31. Dezember 2024 hat, folgende Regelungen vor: Die Tarifbeschäftigten sowie die Auszubildenden und dual Studierenden erhalten im April 2023 eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichssonderzahlung von 1.020 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig); von Mai 2023 bis einschließlich März 2024 erhalten sie zudem eine monatliche steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichssonderzahlung in Höhe von 180 Euro (damit wurde diese Zahlung um 20 Prozent im Vergleich zum letzten Arbeitgeberangebot erhöht). Ab April 2024 erhalten alle Vollzeitbeschäftigten eine tabellenwirksame Festbetragserhöhung von monatlich 340 Euro, das entspricht in den unteren drei Entgeltgruppen einer Erhöhung von 16,1 bis elf Prozent.
Zudem erwerben künftig neu eingestellte Beschäftigte bereits nach 30 Tagen Tätigkeit einen Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt, bislang war dies erst nach einem Jahr Beschäftigung der Fall. Die Postzulage für die Beamtinnen und Beamten bei der Post in Höhe von vier Prozent der individuellen Besoldung wird fortgeschrieben.
Urabstimmung Tarifrunde Post AG: ver.di-Mitglieder lehnen Angebot
der Arbeitgeber ab – Tarifverhandlungen werden fortgesetzt
In der nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen für die rund 160.000 Tarifbeschäftigten der Deutschen Post AG eingeleiteten Urabstimmung haben sich die ver.di-Mitglieder des Unternehmens für die Ablehnung des von den Arbeitgebern vorgelegten Angebotes entschieden. In der Urabstimmung votierten 85,9 Prozent der Befragten gegen das Angebot und für einen unbefristeten Streik, damit wurde das Quorum von 75 Prozent deutlich übertroffen. Die Deutsche Post hat ver.di heute zur erneuten Aufnahme der Tarifverhandlungen aufgefordert. Die Verhandlungen werden am Freitag, dem 10. März 2023, fortgesetzt.
„Dieser Forderung kommt ver.di nach. Die Deutsche Post AG steht jetzt in der Verantwortung, durch eine deutliche materielle Verbesserung des abgelehnten Angebots einen unbefristeten Streik abzuwenden“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende und Verhandlungsführerin Andrea Kocsis. „Das Ergebnis der Urabstimmung zeigt die Entschlossenheit unserer Mitglieder, für ein gutes Tarifergebnis zu kämpfen“, so Kocsis weiter. „Die Arbeitgeber sind gut beraten, dieses Votum sehr ernst zu nehmen.“
ver.di fordert für die Tarifbeschäftigten bei der Deutschen Post AG eine Entgelterhöhung von 15 Prozent bei einer Laufzeit des Tarifvertrages von zwölf Monaten. Bei der DP AG sind fast 90 Prozent der Tarifbeschäftigten in den Entgeltgruppen 1 bis 3 eingruppiert. Das Monatsgrundentgelt in diesen Entgeltgruppen beträgt zwischen 2.108 und 3.090 Euro brutto. Diese Tarifbeschäftigten sind im besonderen Maße von der hohen Inflation betroffen, da sie einen großen Anteil ihres Nettoeinkommens für Nahrungsmittel und Energie aufbringen müssen.
Urabstimmung beginnt am Montag
Ab dem 20.02.2023 beginnt die Urabstimmung in den Betrieben.
Mehr zu dem Thema unter:
>>> Urabstimmung und Tarifauseinandersetzung
Tarifverhandlungen bei der Deutsche Post AG in dritter Verhandlungsrunde gescheitert – ver.di leitet Urabstimmung ein
Bei den Tarifverhandlungen für die rund 160.000 Tarifbeschäftigten bei der Deutschen Post AG haben die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Arbeitgeber in der dritten Verhandlungsrunde kein Ergebnis erzielt. „Das von den Arbeitgebern vorgelegte Angebot ist weit von unseren Forderungen entfernt. Die Arbeitgeber waren nicht bereit, die Reallohneinbußen der Beschäftigten auszugleichen. Insbesondere die lange Laufzeit von 24 Monaten und die geringe Entgelterhöhung im Jahr 2024 erhöht das Risiko weiterer Reallohnverluste“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende und Verhandlungsführerin Andrea Kocsis.
Die zuständige ver.di-Tarifkommission hat auf ihrer heutigen Sitzung am Freitag (10.2.23) die Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt und leitet die Durchführung einer Urabstimmung ein. Diese Urabstimmung ist eine Abstimmung der ver.di-Mitglieder bei der Deutschen Post AG über die Durchführung eines Arbeitskampfes nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen. Die ver.di-Tarifkommission empfiehlt die Ablehnung des Angebots.
ver.di fordert für die Tarifbeschäftigten bei der Deutschen Post AG eine Entgelterhöhung von 15 Prozent bei einer Laufzeit des Tarifvertrages von zwölf Monaten. Die Ausbildungsvergütungen sollen für jedes Ausbildungsjahr um 200 Euro pro Monat angehoben werden.
Bei der DP AG sind fast 90 Prozent der Tarifbeschäftigten in den Entgeltgruppen 1 bis 3 eingruppiert. Das Monatsgrundentgelt in diesen Entgeltgruppen beträgt zwischen 2.108 und 3.090 Euro brutto. Diese Tarifbeschäftigten sind im besonderen Maße von der hohen Inflation betroffen, da sie einen großen Anteil ihres Nettoeinkommens für Nahrungsmittel und Energie aufbringen müssen. Die letzte Tariferhöhung im Januar 2022 betrug bei der DP AG zwei Prozent.
Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, hatte ver.di in den vergangenen drei Wochen Beschäftigte aller Arbeitsbereiche bei der DP AG – in den Brief- und Paketzentren sowie in der Zustellung – zu ganztägigen Warnstreiks aufgerufen. Insgesamt hatten sich fast 100.000 Streikende an den Arbeitskampfmaßnahmen in dieser Tarifrunde beteiligt.
Streit – Sonderausstellung in Berlin
Eine Sonderausstellung im Museum für Kommunikation in Berlin beschäftigt sich mit dem Thema STREIT. Der Inhalt ist unter anderem die Geschichte der Ausbeutung der Beschäftigten, die Bedeutung von Gewerkschaften – vom Anfang vor 150 Jahren bis in die Gegenwart – von der Industrialisierung bis zum Lieferdienst Gorilla.
Im Jahr 2015 fand der längste Streik in der Geschichte der Deutschen Post AG statt. Im Museum hängt unter anderem ein Bild vom größten Streik in der Geschichte der Deutschen Post AG. Das Foto ist von den Kolleg*innen der ver.di Betriebsgruppe Post Dresden.
Gerade in der derzeitigen Zeit ist das Bild aktuell, da wir uns wieder im Arbeitskampf befinden und GEMEINSAM kämpfen müssen.
Großkundgebung in Berlin
Am 06.02.2023 fand in Berlin eine Streikkundgebung vor der ver.di-Bundesverwaltung statt. Die Kolleginnen und Kollegen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin-Brandenburg, setzten ein klares Zeichen für die Tarifforderung von 15 % mehr Lohn und 200 Euro mehr Ausbildungsvergütung (Laufzeit 12 Monate). Redner waren unter anderem Frank Wernicke (ver.di-Vorsitzender), Frank Bsirske (ehem. Vorsitzender der Gewerkschaft ver.di), Andrea Kocsis (Leiterin des Bundesfachbereiches Postdienste, Speditionen und Logistik). Sie forderten den Arbeitgeber auf ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen.
>>> Tarifauseinandersetzung 2023
Gewonnen mit und für euch
Das Ergebnis der Delegiertenwahl zur Wahl der Arbeitnehmervertretung des Aufsichtsrates Deutsche Post AG in der Niederlassung Betrieb Dresden steht fest. 17 Delegiertensitze gehen an ver.di, 2 Delegiertensitze an die DPVKOM. Damit haben wir mit 89,5 % diese Wahl gewonnen.
Ihr liebe Wähler habt mit eurer Stimme ver.di gestärkt, denn diese Delegierten fahren dann am 22./23. März 2023 nach Berlin um die Arbeitnehmervertretung des Aufsichtsrates bei der Deutschen Post AG zu wählen.
Danke für euer Vertrauen!
Großartige Beteiligung
Weit über 1000 Beschäftigte waren im Betriebsgruppenbereich seit dem 26.01.2023 im Ausstand. Heute (27.01.2023) wurden alle Bereiche im Niederlassungsbereich in den Streik mit einbezogen. Wir haben eine klare Kante für unsere Forderung gezeigt, das WIR die 15 Prozent bei einer Laufzeit von zwölft Monaten und eine Erhöhung der Auszubildendenvergütung von 200 Euro (auch für duale Studenten) erkämpfen möchten. Bis zur nächsten Verhandlungsrunde haben wir den Druck auf den Arbeitgeber erhöht, so dass er uns ein ordentliches Angebot vorlegen muss. Hier ein paar Bilder vom heutigen Streiktag, ihr seid großartig gewesen!
GEMEINSAM STARK!
>>> Tarifauseinandersetzung 2023
Streik in Ottendorf-Okrilla
Seit 5 Uhr wird im Paketzentrum und Briefzentrum Ottendorf-Okrilla gestreikt. Aufgerufen sind die Beschäftigten um der Forderung von 15 Prozent Nachdruck zu verleihen. Die Kolleginnen und Kollegen aus den beiden Zentren und die Kraftfahrer sorgen wieder für ein Erfolg.
Streikauftakt im Betriebsgruppenbereich ein voller Erfolg
Am Abend des 19.01.2023 begann die Arbeitsniederlegung der Beschäftigten im Paket- und Briefzentrum in Ottendorf-Okrilla. Hier kam das Paketzentrum total zum erliegen. Über 170 Kolleginnen und Kollegen waren hier im Ausstand. Am 20. und 21.01.2023 wurde auch die Brief-, Verbund- und Paketzustellung mit in den Streik einbezogen. In den Streiklokalen Dresden, Bautzen und Cottbus waren über 1000 Beschäftigte mit dabei um für die Tarifforderung von 15 Prozent zu kämpfen. Mit diesen Maßnahmen konnten wir den Druck auf den Arbeitgeber erhöhen, das er der Forderung nach kommt ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen. Die ver.di-Mitglieder fordern von der Deutschen Post AG eine Lohnerhöhung von 15 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten und einen Erhöhung der Ausbildungsvergütungen sowie die Entgelte der Studierenden um 200 Euro monatlich. Die nächste Verhandlungsrunde ist am 08./09.02.2023. Mehr Bilder unter folgendem Link:
>>> Tarifauseinandersetzung 2023
Der Streik hat in unserem Betriebsgruppenbereich begonnen
Seit 23:15 Uhr legen die Kolleginnen und Kollegen, das Paketzentrum Ottendorf-Okrilla lahm. Nichts geht mehr. Auch in den Briefzentren wird gestreikt. Am Tage wird dann die Zustellung lahm gelegt.
Das ist die Antwort auf die erfolglose 2. Verhandlungsrunde.
MACHT MIT – ZUSAMMEN FÜR 15 PROZENT MEHR LOHN!
Kein Angebot in der 2. Verhandlungsrunde
Wir sind in der zweiten Verhandlungsrunde mit der Deutschen Post AG nicht weitergekommen. Wir haben unsere Forderung bekräftigt und begründet. Unsere Argumente stießen auf taube Ohren: Der Arbeitgeber hat kein Angebot vorgelegt. Unsere Forderung bleibt aber notwendig, gerecht und machbar. Laut dem Arbeitgeber wäre unsere Forderung viel zu hoch. Er hält auch noch an einer langen Laufzeit fest. Wir erwarten ein verhandlungsfähiges Angebot beim nächsten Verhandlungstermin am 08./09.02.2023.
Kein Inflationsausgleich!
Auf unsere gut begründeten Forderungen ist das Management der Deutschen Post nicht eingegangen. Mit seinen Aussagen in der Verhandlungsrunde hat der Arbeitgeber seine Haltung deutlich geäußert: Die Deutsche Post AG ist noch nicht mal bereit, die Inflation für ihre Beschäftigten auszugleichen. Die Beschäftigten bei der Post sollen einen Reallohnverlust akzeptieren.
Laut der Deutschen Post AG gibt es nicht genug Geld, um die Kaufkraft zu erhalten. Bei einem Konzern, der letztes Jahr über 8 Milliarden Euro Gewinn gemacht hat, gäbe es nicht genug Geld! Das ist nicht glaubhaft! Dem Konzern geht’s blendend. Das Geld für unsere Forderung ist da! Auch der Unternehmensbereich Post & Paket Deutschland steht finanziell sehr gut dar.
Wir erhöhen den Druck!
Wir müssen streiken. Die ersten Streiks sind bereits angelaufen. Unsere Verhandlungskommission hat begründet, warum unsere Forderung notwendig, gerecht und machbar ist. Die Fakten will der Arbeitgeber nicht akzeptieren, also müssen wir Druck erzeugen.
Es kommt jetzt auf dich und deine Kolleg*innen an. Wenn ver.di zum Streik bei dir im Betrieb aufruft, streik mit! Nur so wird der Arbeitgeber verstehen, dass seine Verweigerungshaltung Konsequenzen hat. Überzeug deine Kolleg*innen mit zu streiken! Denn jede*r Beschäftigte, die* vor dem Tor steht, stärkt unsere Forderung.
1. Verhandlungsrunde – Tarifrunde DP AG 2023
Tarifrunde Deutsche Post AG: Verhandlungsauftakt – ver.di fordert Arbeitgeber zur Vorlage eines verhandlungsfähigen Angebotes auf
Beim Auftakt der Tarifrunde bei der Deutschen Post AG am 6. Januar 2023 haben die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Arbeitgeber noch keine Annäherung erzielen können. Die Positionen liegen weit auseinander.
Mehr zu den Tarifverhandlungen und zur Aktion „Zeige Gesicht“ zur Tarifforderung unter dem Menüpunkt Tarifauseinandersetzung 2023
Delegiertenwahl der Arbeitnehmervertretung des Aufsichtsrates bei der Deutschen Post AG
Vom 31.01. bis 02.02. diesen Jahres finden die Delegiertenwahlen der Arbeitnehmervertretung des Aufsichtsrates in unserer Niederlassung statt. Das ist eine wichtige Wahl, denn die gewählten Delegierten werden zur Wahl der Arbeitnehmervertretung die Mitglieder des Aufsichtsrates (Arbeitnehmerbank) wählen. Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium des Aktienunternehmens Deutsche Post AG. Hier sollte die Arbeitnehmerseite, also ihr, stark vertreten sein. Daher benötigt es eure Stimme für ver.di bei der Delegiertenwahl. Damit die Delegierten dann Vertreter von ver.di in den Aufsichtsrat wählen.
Das oben gezeigte Plakat und der Flyer (unten) hängen bzw. liegen in euren Betriebsstätten im Januar aus. Viele von Euch werden dazu ab Mitte Januar Briefwahlunterlagen erhalten. Bitte beteiligt Euch an der Wahl und setzt Euer Kreuz bei Liste 2 „ver.di Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft“. Bitte motiviert Eure Kolleginnen und Kollegen zur Wahl. Der Einfluss unserer Gewerkschaft im Aufsichtsrat der Post hängt davon ab.
Hier sind die Kandidaten der ver.di-Liste für die Delegiertenwahl.
Podcast
Ab Januar verhandelt ver.di bei der Deutschen Post AG über die Erhöhung der Tarifentgelte der Arbeitnehmer*innen, Auszubildenden und dual Studierenden. Hierbei ist es wichtig, das alle Beschäftigten zusammenhalten und sich in ver.di organisieren um der Verhandlungskommission den Rücken zu stärken (Streikbereitschaft).
WENIGE erreichen WENIG – VIELE erreichen VIEL !
Hierzu ein neues Podcast (mp3 und mp4).
Neujahrsgruß
Der Betriebsgruppenvorstand wünscht alles Kolleginnen und Kollegen ein erfolgreiches neues Jahr. Das 2023 gesund und friedlich werden möge.
2022
Weihnachtsbrief
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte diesen Brief beginnen mit einem Dank an alle ver.di-Mitgliedern die für unsere Liste zu den Betriebsratswahlen gekämpft haben. Wir werden uns als ver.di-Fraktion für die Rechte im Betriebsrat stark machen und für die Menschen im Betrieb da sein. Außerdem möchte ich mich bedanken bei allen die eine ehrenamtliche Tätigkeit sei es Vertrauensfrau oder Vertrauensmann oder in anderen Gremien oder in ehrenamtlichen Tätigkeiten aktiv sind. Auch ihr als ver.di-Mitglieder die tagtäglich ihren Kollegen helfen und sie motivieren sich auf Arbeit nicht ausbeuten zu lassen, gilt mein Dank. Das sind großartige Leistungen die oft nicht einfach sind und auch viel Gegenwind durch den Arbeitgeber erfahren. Wir stehen an eurer Seite.
Im neuen Jahr 2023 beginnen die Tarifverhandlung, da am 31.12.2022 die Friedenspflicht für den Entgelttarifvertrag endet. Verhandelt werden die Entgelttabellen der Deutschen Post AG. Dies ist nicht einfach. Auf der einen Seite ist die Inflation derzeit bei 10%, auf der anderen Seite wird der Konzern über 8 Milliarden gewinnen in diesem Jahr schreiben. Das habt ihr erwirtschaftet, mit eurer Kraft. Gerade bei dieser Inflation und bei diesem Gewinn, habt ihr einen kräftigen Schluck aus der Pulle verdient. Dazu brauchen wir viele ver.di- Mitglieder, die dem Verhandlungsteam den Rücken stärken. Nur mit viel Kraft und Zusammenhalt können wir ein gutes Ergebnis einfahren. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass wir viele neue ver.di- Mitglieder begrüßen können, die Schulter an Schulter für die Ziele kämpfen. Deswegen gibt es die Kampagne „DU bist ver.di“ des Fachbereich E SAT. Die Mitgliedschaft in ver.di ist wichtig, denn nur so können wir auch in Zukunft für Tarifverträge kämpfen. Schutz, Sicherheit und Lohnsteigerung fallen nicht vom Himmel. Dies wurde erkämpft durch Verdi mit seinen Mitgliedern. Auch in Zukunft müssen wir dies erkämpfen oder verteidigen, dazu benötigen wir euch. Da viele Mitglieder in den Ruhestand gegangen oder gehen werden müssen wir neue Mitglieder finden. Dafür ist diese Kampagne da.
Es ist derzeit gerade keine einfache Zeit. Der Leistungsdruck ist in diesem Jahr gefühlt extrem gestiegen. Wörter wie Flexibilisierung und Montagszustellung, sowie Mitnahme von zusätzlichen Sendungen, sind zu Unwörtern
Bei dem Zusteller innen geworden. Aber auch in anderen Bereichen, wie in der stationären Bearbeitung, oder in der Verwaltung nimmt der Leistungsdruck zu. Hier müssen wir mit aller Kraft kämpfen, damit dieser euch nicht auffrisst. Rechte zu kennen und die Kraft zu haben diese umzusetzen ist wichtig. Das sollte ein wichtiges Thema im kommenden Jahr neben den Tarifverhandlungen werden.
Lasst uns im kommenden Jahr stark sein und für diese Ziele kämpfen. Jetzt wollen wir erst einmal an ein besinnliches Weihnachten denken, auch wenn das in unserer Branche und auch in der derzeitigen Zeit schwierig ist.
Wir wünschen euch eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch in ein friedliches neues Jahr 2023. Lasst uns gemeinsam zusammenstehen und für unsere Ziele stark sein.
v e r d i p o s t d r e s d e n . d e / m e d i e n a n g e b o t e
Frieden ist nicht alles, aber ohne Frieden ist alles nichts. Willy Brandt
Seit Februar leben wir nicht mehr in dieser friedlichen Welt in Europa, die wir kennen. Der Krieg in der Ukraine hat viele Menschen zur Flucht bewegt. Millionen Schicksale von Vertreibung, Trennung und Tod. Wir sollten zu Weihnachten auch diese Menschen denken, die keine besinnliche Zeit haben, weil sie ihre Familienangehörigen verloren haben oder getrennt von ihnen sind und unermessliches Leid erfahren.
Die neue Infopost ist da!
Die neue ver.di-Betriebsgruppenzeitung INFOPOST Ausgabe Dezember ist fertig. Schaut doch mal rein. Hier als Digitalausgabe und in den Betriebsstätten als Printmedium.
>>> Infopost Ausgabe 31 / Dezember 2022
Aktion vor dem Paketzentrum Ottendorf-Okrilla
Am Nachmittag des 7. und am Morgen des 8. Dezember fand vor dem Tor des Paketzentrum eine Aktion der ver.di Betriebsgruppe Post Dresden mit der BABS (Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen) statt. Wir erklärten mit der BABS den Grenzgängern aus Polen und Tschechien ihre Rechte im Arbeits- und Sozialrecht, hörten uns die Probleme an und klärten auf.
Für uns ist BABS sehr wichtig, sie ist ein Zugang zu den Beschäftigten nicht nur sprachlich sie zu erreichen, sondern sie auch zu hören, Aufklärung zu leisten, ihnen zu helfen und Vertrauen aufzubauen, zu den gewerkschaftlichen Themen im Betrieb.
Außerdem präsentierten wir allen Kolleginnen und Kollegen die Kampagne „Du bist ver.di“ und damit die Wichtigkeit von Gewerkschaftsmitgliedschaft im Betrieb, damit gute Tarifverträge abgeschlossen, sowie Schutz und Sicherheit immer wieder neu verteidigt werden können.
Die Tarifforderung von 15 Prozent wurde auch mit den Beschäftigten besprochen und die Wichtigkeit, das im Januar alle Kolleginnen und Kollegen zusammenstehen, damit ein gutes Tarifergebnis abgeschlossen wird. Auch hier gilt „Du bist ver.di – Ohne DICH keine Lohnsteigerung!“
Die Aktionen wurden begleitet von Leona Blahowa und Paulina Bukaiová (BABS), sowie Denise Vetter, Andreas Tumma, Stefan Dehmel (ver.di BeG Post Dresden) und Jens Göbler (ver.di-Landesfachbereichssekretär)
Tarifforderung beschlossen
Knapp 44000 ver.di Mitglieder bei der Deutschen Post haben bundesweit an der Mitgliederbefragung teilgenommen und sich somit aktiv an der Forderungsfindung beteiligt. Die Konzerntarifkommission hat daraus folgende Forderungen abgeleitet:
> 15% Lohnerhöhung für Arbeitnehmer*innen
> 200€ mehr für Azubis und Dual Studierende
> Laufzeit 12 Monate
Darüber hinaus wollen wir für die Beamt*innen die Fortschreibung der Postzulage vereinbaren.
Verhandlungstermine sind:
> 6. Januar: Verhandlungsauftakt
> 18./19. Januar
> 08./ 09. Februar
Es liegt jetzt an uns, was wir bereit sind durchzusetzen
Die neue Bundesfachbereichszeitung „bewegen“ ist da
Die neue Bundesfachbereichszeitung „bewegen“ ist da. In dieser wird über das Thema Mitgliederbefragung und Tarifverhandlungen geschrieben. Reinschauen lohnt sich.
Wahl der Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung
Am 27.10. 2022 endete die Briefwahlfrist der Wahl der Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung und dessen Stellvertreter*innen. Bis dahin mussten die abgegeben Stimmen per Briefwahl eingegangen sein. Regina Kempe und Ingrid Kiefer traten diesmal nicht an, da beide ihren wohlverdienten Ruhestand begonnen haben.
Der Sieger der SBV-Wahl ist Axel Ulbricht. Er wurde zur Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung gewählt. Er hatte dieses Amt schon vor der Wahl inne und wurde somit erneut bestätigt. Seine erste Stellvertreterin wird Denise Vetter. Sie war bisher in der Abteilung Personal beschäftigt und wird nun sich für die Rechte der Schwerbehinderten in unserem Betrieb einsetzen. Gefolgt wird sie in der Stellvertretungsreihe von Yvonne Coun und Sebastian Christoph. Beide sind auch engagiert. Wir gratulieren allen Neugewählten und wünschen Ihnen viel Erfolg. Wir sind froh darüber dass es Menschen gibt die sich stark machen und sich für die Rechte der Schwerbehinderten in unserem Betrieb einsetzen.
Solidarischer Herbst in Dresden
Unter dem Slogan „Soziale Sicherheit schaffen – Energiewende beschleunigen!“ gab es in Dresden wie in vielen anderen deutschen Städten heute Demonstrationen. Zu dem „Solidarischen Herbst“ hatte unter anderem die Gewerkschaft ver.di aufgerufen. Auch Beschäftigte aus der Betriebsgruppe Post Dresden beteiligten sich an dem Protest. Die Veranstaltung begann am Goldenen Reiter mit einer Auftaktskundgebung. Danach zog sich der Demonstrationszug in Richtung Theaterplatz, wo diese dann auch endete.
Bilder: Mike Bitter
Jugend- und Auszubildenden Versammlung und Wahl
Am 21.10.2022 fand die Jugend- und Auszubildendenversammlung im Gewerkschaftshaus in Dresden statt. Eingeladen waren die Jugendlichen und Auszubildenden der Deutschen Post AG Niederlassung Betrieb Dresden. Die Veranstaltung war gut besucht. Die Teilnehmer*innen hörten den Vorträgen der Niederlassungsleiterin, des Betriebsrates, der amtierenden Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), der ver.di Betriebsgruppe und weiteren Gästen wie der Barmer und dem Betreuungswerk zu. Auch die GUV/Fakulta wurde vorgestellt. Die ver.di-Jugend veranstaltete Workshop mit den Jugendlichen und Auszubildenden.
Im Anschluss wurde die neue JAV gewählt. Das Ergebnis steht seit 2. November nun fest, da sich die neugewählte JAV sich konstituiert hat.
Der neue Vorsitzende ist Paul Kattner, seine Vertretung ist Kevin Szkop. Ebenfalls in der neuen JAV ist Josephine Müller. Als Ersatzer und Ersatzerin sind Benedict Garbe und Sysann Grube dem neuen Gremium angehörig.
Daumen runter, für die Gründung der Transport GmbH
>>> Plakat Missbilligung Transport GmbH
Betriebsversammlung in Hoyerswerda
Am 10. Oktober fand in Hoyerswerda die Betriebsversammlung des Betriebsrates der Niederlassung Betrieb Dresden statt. Am Anfang gab es viele Grußworte von Gästen, wie zum Beispie´l der GUV/Fakulta. Außerdem gab es ein Grußwort unserer Betriebsgruppe. Hier ging es um die bevorstehende Tarifauseinandersetzung im kommenden Jahr, den vergangenen Organisationswahlen, um die Initiative „(un)befristet“ und um die Kampagne „Du bist, verdi“. Es ging an alle Mitglieder, Vertrauensleute und weitere ehrenamtlich tätige Kolleg*innen ein Dank für ihr gute Arbeit hinaus. Als Gastredner war Jens Göbler eingeladen, er ist Landesfachbereichsleiter in SAT.
Hauptinhalt war natürlich der Rechenschaftsbericht. Dieser wurde von Stefan Dehmel und Jochen Schröder, sowie Beate Sucker-Schmidt präsentiert. Der Geschäftsbericht wurde von der Niederlassungsleiterin und der Abteilungsleiterin Personal präsentiert. In einer anschließenden Fragerunde wurde per Hybridschaltung Fragen beantwortet.
Jugend- und Auszubildendenwahl (JAV-Wahl)
Im Oktober diesen Jahres finden die JAV-Wahl in unserem Betrieb statt. Aufgerufen sind alle Auszubildenden und Jugendlichen. Diese Wahl ist für euch wichtig, da sie euch zukünftig vertreten im Betrieb, sich für die Rechte der Azubis und Jugendlichen einsetzen. Fünft Kandidatinnen und Kandidaten von ver.di haben sich aufstellen lassen. Auch der derzeitige stellvertretenden JAV-Vorsitzende Paul Kattner ist wieder am Start. Nico Skopp kann als Vorsitzender nicht mehr antreten, da dies bloß bis zum Alter von 25 Jahren möglich ist.
MACHT EUER KREUZ – JAV-WAHL!
Kampagne „DU bist ver.di!“
Mitglied werden und Mitglied bleiben in ver.di, das ist die Wichtigkeit für die Zukunft, denn ohne Mitglieder wird es keine Tarifverträge mehr geben oder die Abschlüsse schlechter werden. Schutz und Entgelterhöhungen sind keine Selbstläufer, sie müssen immer wieder erkämpft und verhandelt werden. Dazu braucht es DICH! Denn das WIR macht stark!
Diese Flyer werdet ihr demnächst in euren Betriebsstätten finden, mit der Erläuterung warum ver.di wichtig ist. Auch mit den (wiederabziehbaren) Aufkleber soll ein Zeichen gesetzt werden.
Sprecht mit euren Kolleg*innen und gewinnt sie für eine starke Gewerkschaft ver.di.
Erfolgreiche Vertrauensleuteschulung
Am 19.09.2022 fand die Vertrauensleuteschulung unserer Betriebsgruppe stand. Um die 90 Vertrauensleute und Interessierte folgten der Einladung. In der Tagesveranstaltung wurden Tarifverträge bei der Deutschen Post AG erklärt, über die kommenden Tarifverhandlungen berichtet und die Aufgaben der Vertrauensleute geschult. Stefan Dehmel (Vorsitzender der BeG) und Jens Göbler (ver.di-Landesfachbereichssektretär) bedankten sich für die Arbeit und motivierten die Vertrauensleute auf die kommende Zeit. Ein Grußwort richtete Daniel Herold (ver.di-Bezirksgeschäftsführer SWOS) an die anwesenden Beschäftigten. Er ging auch noch mal auf die derzeitige politische und wirtschaftliche Lage ein.
Regionalkonferenz in Cottbus
Am 12.09.2022 fand in Cottbus eine Regionalkonferenz statt. Geladen waren Vertrauensleute aus dem Bereich Cottbus. Lutz Kämmerer (Gewerkschaftssekretär FB-E Berlin-Brandenburg) erklärte die anstehenden Tarifverhandlungen ab Januar 2023. Die Veranstaltung war sehr gut besucht. Beate Sucker-Schmidt, Jochen Schröder und Stefan Dehmel von der Betriebsgruppe untermauerten die Ausführungen und beantworteten viele Fragen.
Czy znasz ver.di lub GUV/Fakulta / Kennst Du ver.di oder die GUV/Fakulta
Die Betriebsgruppe Post Dresden hat zwei Videos zum Thema „Kennst Du ver.di – Hast Du schon mal was von der GUV/Fakulta gehört?“ gedreht. Diesmal mit Slavomir Robak in Polnisch. Die Videos werden wieder bundesweit, so wie das französische Video, bei ver.di präsentiert werden. Die Idee bei den Videos in verschieden Sprachen soll sein, dass die Kolleg*innen die die deutsche Sprache nicht so gut sprechen können, Gewerkschaft ver.di und die gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung GUV/Fakulta in der jeweiligen Muttersprache erklärt bekommen.
Denkt dran Stichtag!
Denkt an den Stichtag, wenn ihr die Entlastungszeit abschließen, etwas ändern oder kündigen wollt. Dies geht für nächstes Jahr nur noch bis zum 30.09.2022´!
Betriebsversammlung – das Kommen lohnt sich!
Am 10. Oktober findet wieder unsere jährliche Betriebsversammlung in Hoyerswerda statt. Wie in jedem Jahr möchte die ver.di-Fraktion des BR-Gremiums diese sehr informativ, aber auch unterhaltsam gestalten, um so viele Kolleginnen und Kollegen wie möglich anzusprechen. Der Betriebsratsvorsitzende wird alle Neuigkeiten mitteilen und auch die Entwicklung jeder einzelnen Abteilung vorstellen. Personalentwicklung, Zeitkonten und Einhaltung der BV Arbeitszeit sind genauso Thema, wie der momentane Verhandlungsstand der zu erarbeitenden neuen Betriebsvereinbarungen oder die Nennung der Problemgebiete, die sich gerade in der Niederlassung auftun. Der Betriebsgruppenvorsitzende wird in einem Grußwort die Arbeit der Betriebsgruppe vorstellen. Als Gastredner ist Stephan Teuscher eingeladen. Es wird um die anstehenden Tarifverhandlungen im kommenden Jahr gehen. Nach dem Mittag sind dann eure Fragen dran. Wir hoffen, dass wir alle beantworten und viel Aufklärung leisten können.
Die Gewerkschaft ver.di wird einen Stand im Foyer des Hauses haben, wo wir uns wieder etwas einfallen lassen wollen. Organisatorisches Also liebe Kolleginnen und Kollegen, meldet euch an, nehmt euer Recht war und holt euch eure Informationen. Da dies besonders wichtig ist, sprecht eure Kolleginnen und Kollegen an und motiviert sie, daran teilzunehmen. Der Betriebsrat hat im Übrigen wieder Busse organisiert. Der Fahrplan hängt an eurer Einladung die der BR versendet mit dran. Meldet bitte euren passenden Bus bei der Teilnahmezusage. Fahrkosten mit dem PKW werden nur bis zur nächstgelegenen Bushaltestelle (Sonderfahrten zur Betriebsversammlung) berücksichtig. Wenn es dazu Fragen gibt, könnt ihr gerne euren BR anrufen. Es ist wieder ein Mittagsimbiss eingeplant. Beginn der Veranstaltung ist 09:30 Uhr und endet zirka 15:00 Uhr. Die Kolleginnen und Kollegen sind hierfür freizustellen. Jeder Beschäftigte hat das Recht daran teilzunehmen. Es darf von Seiten des Arbeitgebers niemand daran gehindert oder sanktioniert werden. Das ist klar rechtlich geregelt.
KOMM MIT – NEHME DEIN RECHT WAR, ES IST DEINE BETRIEBSVERSAMMLUNG!
Vertrauensleuteschulung
Am 19.09.2022 findet die diesjährige Vertrauensleuteschulung statt. Als Tagesveranstaltung laden wir die Kolleg*innen nach Dresden in das Volkshaus am Schützenplatz ein. Zuganbindung und Parkplätze sind vorhanden. Die Schulung ist offen für alle interessierte ver.di-Mitglieder unserer Betriebsgruppe.
Informationen und Einladungen werden in den nächsten Wochen versendet.
Wir freuen uns auf euer Kommen
Seminare für Vertrauensleute und Betriebsgruppenvorstände
Im Juni und Juli fanden vom ver.di FB E SAT zwei Lehrgänge für Vertrauensleute und neue Betriebsgruppenvorstände in Peißen statt. Vermittelt wurde in jeweils zwei Tagen die Grundlagen für die beide ehrenamtlichen Aufgabenfelder. Auch unsere Betriebsgruppen sendete Kolleg/innen zu den Seminaren, außerdem unterstützten wir die Seminare mit zwei Mitgliedern für die Ausgestaltung.
Weiter geht´s bei “(un)befristet”
Am 11. Juli waren zwei Mitglieder des ver.di-Betriebsgruppenvorstand bei dem Bundestagsabgeordneten Kassem Taher Saleh (Bündnis 90 / Die Grünen). Christian Köbke und Nico Skopp erklärten im Bundestagsbüro unser Anliegen. Sie erörterten das Thema Befristungen und die Wichtigkeit, dass gesetzliche Änderungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgenommen werden müssen, damit kein Missbrauch dieses Gesetzes mehr stattfinden kann. Herr Taher Saleh erklärte uns seine Unterstützung zu.
Die Initiative „(un)befristet“ geht weiter!
Heute haben wir als ver.di-Betriebsgruppe das Thema Befristungspolitik zu den politischen Vertretern getragen. Andreas Tumma und Stefan Dehmel stellten die Kampagne „ENTFRISTUNG JETZT“ (ver.di-Betriebsgruppe) bzw. die Initiative des Bundesfachbereichs „(un)befristet“, der Bundestagsabgeordneten Clara Bünger vor. Im Haus der Begegnung der Partei DIE LINKE in Dresden, erklärten wir, dass es bundesweit um die 24 000 Befristete und Befristungsquoten von über 20 Prozent bei der Deutschen Post AG gibt. Aus diesem Grund war unser Appell, das dieses Thema in die Bundespolitik getragen werden muss, damit das Teilzeit- und Befristungsgesetz geändert wird, damit ein solcher Missbrauch nicht mehr geben kann. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse dieser Art müssen abgeschafft werden. Die Abgeordnete Clara Bünger unterschrieb als Solidarität zu der Initiative „(un)befristet“ eine übergroße Postkarte, die wir dem Personalvorstand der Deutschen Post AG Thomas Ogilvie zusenden werden.
In den kommenden Wochen werden wir noch andere Bundestagsabgeordnete in unserem Betriebsgruppenbereich besuchen.
Wir bleiben dran, bis die Befristungszahlen sinken!
Gewerkschaft bedeutet das WIR
Im Hauptartikel der INFOPOST geht es diesmal um das WIR. Ohne den solidarischen Zusammenhalt kann eine Gewerkschaft nicht funktionieren. Nur der Gemeinschaftssinn der Kolleg*innen sich in ver.di zu organisieren, erzeugt die Kraft tarifliche Forderungen durchzusetzen. Mehr dazu in der INFOPOST.
>>> INFOPOST Ausgabe 29 / Juni 2022
Betriebsratswahlen beendet
Am 19.05.22 fand die konstituierende Sitzung in Ottendorf Okrilla statt. Hier wurde der neue Betriebsratsvorsitzende der NL Betrieb Dresden und sein Stellvertreter gewählt. Die Wahlunterlagen der Betriebsratswahl wurden vom Wahlvorstand an den Betriebsratsvorsitzenden übergeben.
Der zukünftige Betriebsratsvorsitzende ist Mike Bitter, sein Stellvertreter Stefan Dehmel.
Anschließend, in der 1. ordentlichen Betriebsratssitzungen, wurden dann die Freistellungen, der Betriebsausschuss und weitere Ausschüsse gewählt. 8 von 9 Freistellungen gehen an die ver.di-Fraktion, die sich in den nächsten 4 Jahren wieder mit aller Kraft für eure Rechte einsetzen werden. Mehr zur Betriebsratswahl und zum neuen Gremium findet ihr in der nächsten Ausgabe der INFOPOST im Juni diesen Jahres.
Die Aushänge der Kontaktdaten des Betriebsrates werden in den nächsten Wochen angepasst.
Die Freigestellten der ver.di-Fraktion sind:
Mike Bitter
Beate Sucker-Schmidt
Stefan Dehmel
Janine Reichelt
Ulf Süßmann
Jochen Schröder
Volker Beckert
Andreas Tumma
Gewonnen Liste 2 – ver.di
Gewonnen, danke für euer Vertrauen, welches ihr uns für die nächsten vier Jahre gegeben habt. Die zukünftige ver.di-Fraktion des Betriebsrates wird in der kommenden Legislatur mit aller Kraft für euch da sein, sich für euch als Beschäftigte einsetzen und für eure Rechte kämpfen.
Wir möchten uns auch noch mal bedanken bei allen Helfern, Vertrauensleuten, ver.di-Mitgliedern und Wählern, die sich eingesetzt und für uns gekämpft haben, das dieses Ergebnis zustande gekommen ist.
DANKE!
Betriebsratswahlen – WÄHLE LISTE 2 – ver.di
Vom 3. bis 5. Mai findet in der Niederlassung Betrieb Dresden die Betriebsratswahlen statt. Viele Beschäftigte haben ihre Stimme schon per Briefwahl abgegeben. Wir hoffen auf eine gute Wahlbeteiligung und auf euer Vertrauen für die Gewerkschaftsliste ver.di.
Diesmal sind wir Listeplatz 2 auf dem Stimmzettel.
Als merken 2. bis 3. Mai – Wähle Liste 2 – Wähle ver.di!
>>> HIER KLICKEN >>> Alles zur Betriebsratswahl
Initiative (un)befristet
Am 28.04.22 haben wir die Kartenaktion „(un)befristet“ per Post auf den Weg gebracht. Als Flashmob haben wir mit anderen Niederlassungen der Deutschen Post AG hunderte Päckchen in der Centerfiliale am Alexanderplatz in Berlin eingeliefert. Auf dem Platz davor gab es eine Kundgebung. Andrea Kocsis verlangte ein Ende der Befristungspolitik bei der Deutschen Post. Diese Art von prekärer Beschäftigung muss aufhören. Wir lassen die Beschäftigten nicht im Regen stehen, als Gewerkschaft ver.di werden wir dieses Thema weiter anpacken und für die Kolleg*innen kämpften.
>>> Beitrag bei verdi.de: Viel Post für Herrn Dr. Ogilvie
Für deinen Schutz und deine Zukunft
Alles um die Betriebsratswahl – die neue INFOPOST ist da!
Der Wahlkampf der Betriebsratswahl ist im vollen Gange. Fragen wie: – Was ist eine Betriebsratswahl? – Was macht ein Betriebsrat? – Was hat ver.di und die ver.di-Betriebsgruppe in den vergangen vier Jahren gemacht? – Warum ist es wichtig ver.di zu wählen? Für all die Fragen bekommt ihr in dieser Ausgabe eine Antwort. Schaut mal rein. Sie ist auch als Printmedium an die Mitglieder gegangen, ebenso an die Betriebsstätten.
Und dran denken:
Betriebsratswahlen 3. bis 5. Mai – Wähle Liste 2! Wähle ver.di!
>>> INFOPOST – Ausgabe 28 / April 2022
WIR für EUCH
Im Menüpunkt WAHLEN findet ihr alles Aktuelle von den Betriebsratswahlen bei uns im Niederlassungsbereich.
verdipostdresden.de/wahlen-2
Vom 3. bis 5. Mai sind alle Beschäftigten dieses Bereiches aufgerufen wählen zu gehen.
Noch wichtiger ist das ihr die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di wählt. Denn unsere Gewerkschaft verhandelt und unterschreibt Tarifverträge und setzt sich für eure Belange ein. Mit Mitbestimmung spielt man nicht. Für deinen Schutz, deine Sicherheit und deine Zukunft:
LISTE 2 – ver.di !
Wer an diesem Tag verhindert sein sollte, kann beim Wahlvorstand Briefwahlunterlagen beantragen. Ein passenden Vordruck findet ihr unter:
verdipostdresden.de/wahlen-2
Betriebsratswahlen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vom 03.05.-05.05.2022 finden die Betriebsratswahlen in der Niederlassung Betrieb Dresden statt. Wir blicken zurück auf eine aufregende Zeit der letzten vier Jahre, die vor allem durch die Corona-Pandemie geprägt war. Eine Zeit voller Arbeit und Unannehmlichkeiten für die Beschäftigten. Gerade in solchen Zeiten ist es wichtig, dass man einen Betriebsrat im Betrieb hat, so konnte manch Übereifer einzelner Agierender von uns ausgebremst werden, weil sonst Kompetenzen und Regeln überschritten worden wären.
Aber Mitbestimmung ist auch in normalen Zeiten ein hohes Gut und zu jeder Zeit eine wichtige Angelegenheit. Der Betriebsrat ist ein Überwachungs- und Mitbestimmungsorgan, er kontrolliert die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Vereinbarungen im Betrieb und bei den Kolleg*innen. Er ist an personellen Einzelmaßnahmen zu beteiligen, wie zum Beispiel bei Versetzungen oder Eingruppierungen. Er ist bei Dienstplänen mit dabei, prüft die Einhaltung der Arbeitszeiten und passt auf, dass der Arbeitgeber die vereinbarten Regeln befolgt.
Deshalb ist es wichtig, dass für die nächsten vier Jahre wieder ein Betriebsrat gewählt wird, der sich für eure Rechte einsetzt und die Mitbestimmung gestaltet. Aus diesem Grund ist es wichtig:
Wählt Liste 2 – wählt ver.di!
Auch die gewerkschaftliche Betriebsgruppenarbeit in unserem Betrieb in den letzten vier Jahren wurde aktiv gestaltet. Durch viele Aktionen und dem Ausbau der eigenen Medien konnten wir euch besser erreichen und immer gut informieren. Das wiederum kommt der Betriebsratsarbeit der ver.di-Fraktion zugute.
In der Jahreshauptversammlung der ver.di-Betriebsgruppe Post Dresden am 07.02.2022 wurde über die neue ver.di-Liste zur Betriebsratswahl abgestimmt. Diese Liste setzt sich wieder aus Beschäftigten aller Abteilungen und der geografischen Lage zusammen. Außerdem sind alle Generationen unseres Betriebes berücksichtigt worden. Es ist also eine Liste, die unsere Vielseitigkeit im Betrieb widerspiegelt. Somit sind wir für die nächsten vier Jahre gut aufgestellt, um eine beschäftigtennahe, innovative, diskussionsreiche und kraftvolle Arbeit zu absolvieren. Lasst euch nicht blenden von Versprechen anderer Gewerkschaften, die formalrechtlich nicht umsetzbar und somit nur Stimmenfang sind. Diese enden nur mit leeren Versprechen. In den letzten Jahren kamen keine Initiativen von der anderen Fraktion. Von NIXKOMmt nix, deswegen kein Risiko und eine klare Stimme für die Mitbestimmung. Ein Kreuz für ver.di.
WIR für DICH – Wähle ver.di!
Wahl bei den Senioren
Am 14.03.2022 fand in Dresden die Delegiertenversammlung der ver.di Betriebsgruppe Senioren Dresden/Ostsachsen statt. Hier einen Wechsel im Vorstand. Viola Bleil ist zukünftig die Vorsitzende und Sonja Meine ihre Stellvertreterin. Hannelore Hille und Petra Hütter wurden für ihre Arbeit als ehem. Führungsspitze bedankt.
Die Zusammenarbeit der ver.di-Betriebsgruppe Post Dresden und der ver.di – Betriebsgruppe Senioren Dresden Ostsachen ist sehr wichtig. Beschäftigte die aus dem Arbeitsleben ausscheiden, sind anschließend dieser Betriebsgruppe angehörig. Da die Deutsche Post NL Betrieb Dresden viele altersbedingte Abgänge hat ist es wichtig das diese Gewerkschaftsmitglieder uns erhalten bleiben und sich gut weiter organisieren. Gerade in der heutigen Zeit, wo viele Kolleginnen und Kollegen Altersteilzeit in Anspruch nehmen und dies somit ein schleichender Übergang zur Rente ist.
Was viele ver.di-Mitglieder nicht wissen ist, dass der Mitgliedschaftsbeitrag in ver.di als Rentner nur 0,5 Prozent der Bruttorente ist. Man hat aber noch ein großes Leistungsspektrum zur Verfügung, wie zum Beispiel der Rechtsschutz für Sozialrecht, den Lohnsteuerservice und viele Vergünstigungen.
Viola Bleil (neue Vorsitzende ver.di Betriebsgruppe Senioren Dresden/Ostsachsen)
Sonja Meine (neue Stellvertreterin / Kassiererin)
Hannelore Hille, Petra Hüttner, Viola Bleil
Viola Bleil, Hennelore Hille und Jens Göbler (ver.di Sekretärin)
Glückwünsche zum Frauentag
In einigen Betriebsstätten wurden zum internationalen Frauentag, die Kolleginnen mit Blümchen oder anderen Präsenten überrascht. Ein Dankeschön für ihre geleistete Arbeit. Diese ist oft nicht einfach, da Frauen Erziehung, Betreuung und Beruf unter einen Hut bekommen müssen.
Im nächsten Jahr wird die ver.di Betriebsgruppe Post Dresden andere Betriebsstätten aufsuchen um ein Präsent zu überreichen. Die Gratulation ging in diesem Jahr an alle Kolleginnen im Betrieb.
Ostergruß
Betriebsratswahlen 2022: Das musst du wissen
Vom 1. März bis 31. Mai 2022 finden in Deutschland die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Bei der Deutschen Post AG wird vom 3. bis 5. Mai 2022 gewählt. Die Wahlen sind wichtig und müssen gut organisiert sein, deshalb sind die Vorbereitungen schon jetzt vielerorts in vollem Gange.
Bild: ver.di
Allein bist du allein – zusammen geht’s leichter
Nicht immer läuft alles rund im Arbeitsverhältnis und in deinem Betrieb. Etwas zu ändern, ist alleine manchmal unmöglich. Zudem muss man sich auch trauen, Missstände offen bei Vorgesetzten anzusprechen. Dass Beschäftigte ihre berechtigten Interessen nur durchsetzen können, wenn sie gemeinsam dafür eintreten, ist schon lange – auch gesetzlich – anerkannt.
Wirksame, effektive Interessenvertretung braucht beides: Gewerkschaft und Betriebsrat!
Für die Beschäftigten gibt es zwei große „Player“: Die Gewerkschaft und die Betriebsräte. Beide haben dabei bestimmte Aufgaben, die sich gegenseitig ergänzen. Beispiel: Die Mitglieder von ver.di erkämpften in manchen Betrieben sechs Wochen Jahresurlaub und eine 38,5-Stunden-Woche. Die konkrete Ausgestaltung im Betrieb liegt dann regelmäßig in der Verantwortung des Betriebsrats. Er überwacht die Einhaltung dieser Tarifvorschriften und trifft mit dem Arbeitgeber konkrete Regelungen zur Urlaubs- oder Dienstplanung.
Darum ist ein Betriebsrat wichtig
- Lohn oder Gehalt prüfen: Wer weiß schon, ob die Eingruppierung in den Tarifvertrag stimmt? Der Betriebsrat hat hier ein Mitbestimmungsrecht und überwacht zum Beispiel die korrekte Handhabung von Tarifverträgen.
- Arbeitszeit: Schicht- und Dienstplan, Arbeitszeitkonto, Teilzeit, Gleitzeit, Pausen, Überstunden, Arbeit am Wochenende, am Sonntag oder in der Nacht. Bei all dem bestimmt der Betriebsrat mit.
- Qualifizierung für alle: Auch Teilzeitkräfte, Angelernte, Ältere und befristet beschäftigte Kolleg*innen haben ein Recht auf Weiterbildung. Der Betriebsrat achtet darauf.
- Gute Arbeit: Der Betriebsrat hat viele Möglichkeiten, sich für eine Verbesserung des Arbeitsalltags und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einzusetzen.
- Arbeits- und Gesundheitsschutz: Hier bestimmt der Betriebsrat mit. Dies reicht vom klassischen Schutz vor Unfallgefahren bis hin zum Schutz vor psychischen Gefährdungen, wie zum Beispiel in Folge von Arbeitsüberlastung.
- Datenschutz: Hier spielt die Leistungs- und Verhaltenskontrolle eine große Rolle. Ohne Mitbestimmung des Betriebsrats darf der Arbeitgeber keine Auswertungen zur Leistung oder dem Verhalten der Beschäftigten durchführen, zum Beispiel mit Hilfe der IT. „Gläserne“ Kolleg*innen soll es nach Willen des Gesetzgebers nicht geben.
- Urlaub: Der Betriebsrat kann Regeln für die Urlaubsvergabe initiieren. Auch im Einzelfall kann der Betriebsrat mitbestimmen, wenn ein beantragter Urlaub nicht bewilligt wird.
- Weniger Willkür bei Kündigungen: Vor jeder Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden. Eine Kündigung ist sonst rechtsunwirksam. Wer will darauf als Arbeitnehmer*in schon verzichten?!
Wenn der Betriebsrat „mitbestimmt“, so wie es das Gesetz vorsieht, kann der Arbeitgeber erst etwas tun, wenn der Betriebsrat dem zugestimmt hat. Überstunden können somit nicht einfach angeordnet werden, die Schicht nicht verschoben werden, die Videokamera nicht in Betrieb genommen werden und vieles mehr. Es braucht hierfür eine Einigung.
Für jeden Fall abgesichert – mit einem Betriebsrat!
Auch für den Fall, dass sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen können, ist vorgesorgt: In einer sogenannten Einigungsstelle können beiden Seiten unter Leitung eines/einer unparteiischen Vorsitzenden eine Lösung finden. Durch die Gestaltung des Verfahrens gibt es am Ende immer ein Ergebnis – das beide Seiten im Blick hat.
Wichtig ist: Vorgesetzte, mit denen du dich heute gut verstehst, sind morgen vielleicht schon ersetzt. Wenn der Betriebsrat ein Anliegen hat, kann der Arbeitgeber ihn nicht einfach abwimmeln. Der Betriebsrat hat gesetzlich verbriefte Rechte, die der Arbeitgeber beachten muss, ob er dafür Verständnis hat oder nicht.
Im Betriebsrat besonders geschützt
Obwohl mitbestimmte Unternehmen sogar wirtschaftlich erfolgreicher sind als andere, gibt es Arbeitgeber, die lieber allein entscheiden wollen. Sie malen düstere Bilder oder versuchen Einzelne unter Druck zu setzen.
Betriebsratsmitglieder werden durch das Gesetz vor Benachteiligungen wegen ihrer Betriebsratstätigkeit geschützt. Vor allem haben sie einen besonderen Kündigungsschutz, der auch nach dem Ausscheiden aus dem Gremium ein Jahr nachwirkt. Auch die Wahlinitiator*innen einer Betriebsratswahl, Kandidat*innen und Wahlvorstandmitglieder sind ebenfalls besonders geschützt.
Und die BR-Wahl selbst? Jede Form der Behinderung und Beeinflussung durch Drohungen oder Versprechen von Vorteilen (speziell durch Arbeitgeber) ist verboten und steht sogar unter Strafe.
Darüber hinaus haben Betriebsratsmitglieder einen Anspruch, an Schulungen teilzunehmen. Dafür müssen sie von der Arbeit freigestellt werden und die Kosten trägt der Arbeitgeber. Und wenn es richtig tief in ein Thema geht, kann der Betriebsrat auch Sachverständige einschalten. Der Gesetzgeber schafft die Voraussetzungen dafür, dass der Betriebsrat auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber ist.
Wer bezahlt die Betriebsratswahl?
Nach dem Gesetz hat der Arbeitgeber die Kosten der Betriebsratswahl zu tragen. Dazu gehört alles, was für die Durchführung der Wahl erforderlich ist. Wer sich an der Wahl beteiligt, muss auch nicht dadurch „zahlen“, dass Freizeit geopfert wird – sie/er muss vom Arbeitgeber hierfür freigestellt werden.
Warum soll ich kandidieren?
Es geht darum, Arbeitsbedingungen und das Betriebsklima zu verbessern. Auch wenn es gerade gut läuft, spricht das nicht gegen einen Betriebsrat. Vor allem als Vorbereitung für schlechte Zeiten: Wenn der Betrieb kurz vor der Pleite steht, können Abfindungen für die Beschäftigten vielleicht nicht mehr herausgeholt werden, da es noch keinen Betriebsrat gibt und dieser erst noch gewählt werden muss. Betriebsrat und Gewerkschaft bilden für alle Fälle eine starke Säule für die Beschäftigten, deshalb ist es wichtig, dass die Betriebsratsmitglieder auch ver.di-Mitglieder sind.
Es gibt viele Gründe einen Betriebsrat zu wählen – ver.di unterstützt dich dabei.
Quelle: ver.di
Solidaritätsbotschaft an die Gewerkschaften in der Ukraine
Liebe Kolleg*innen,
wir, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der in Deutschland rund 1,9 Millionen Mitglieder angehören, übermitteln Euch: Wir stehen solidarisch an Eurer Seite!
Der Angriffskrieg Russlands auf Euer Land ist durch nichts zu rechtfertigen. Er ist ein eklatanter Bruch des internationalen Völkerrechts, der territorialen Integrität und des Selbstbestimmungs- rechts der Menschen in der Ukraine. Er ist ein Angriff auf die Freiheit und die Demokratie in der Ukraine und in Europa und Ausdruck imperialen Großmachtbestrebens. Er bringt unendliches Leid über die Menschen.
Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine sterben an jedem Tag Zivilist*innen und Soldat*innen. Menschen müssen fliehen, Familien werden auseinandergerissen.
Wir verurteilen diesen Angriffskrieg zutiefst und stehen an der Seite des ukrainischen Volkes, das sein Recht auf Selbstverteidigung wahrnimmt.
Die russische Regierung muss alle Angriffe unverzüglich einstellen, sich aus der Ukraine zurückziehen und die territoriale Integrität wiederherstellen. Mit internationalen und europäischen Sanktionen gegen Russland muss größtmöglicher Druck auf die russische Regierung ausgeübt werden, die militärische Aggression zu stoppen und den Krieg in Europa zu beenden.
Unser Respekt und unsere Solidarität gehören auch den Menschen in Russland und Belarus, die sich gegen den Krieg in der Ukraine stellen. Grenzen dürfen in Europa nicht gewaltsam verschoben werden. Wir wollen ein Europa des Friedens, der Freiheit, der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte!
Frank Werneke
Verurteilung des Krieges und Spendenaktion
Die ver.di – Betriebsgruppe Post Dresden, verurteilt den Angriffskrieg gegen die Ukraine. Solch ein kriegerischer und menschenverachtender Akt hat im Europa des 21. Jahrhunderts Abscheu und Verachtung verdient. Viele Menschen werden in diesen Stunden Opfer von Tod, Gewalt und Vertreibung. Lasst uns mit dem Herzen bei den Opfern sein und ihnen unsere Hilfe anbieten.
In der Niederlassung Betrieb Dresden gibt es derzeit eine Spendenaktion für die Opfer des verheerenden Angriffskrieges in der Ukraine. Auf Initiative der ver.di-Fraktion des Betriebsrates und der Niederlassungsleitung werden in die Betriebsstätten Spendendosen aufgestellt. Das Geld soll den Flüchtlingen und Opfern der Vertreibung zu gute kommen.
„Frieden für die Ukraine und ganz Europa jetzt!“
Berlin, 01.03.22 – ver.di hat mit einem dringenden Appell Solidarität und Unterstützung für die Ukraine eingefordert und den russischen Präsidenten Putin zum Ende des Angriffskriegs aufgefordert. „Unsere Solidarität und unser Respekt gehört den mutigen Menschen in der Ukraine. Präsident Putin, beenden Sie diesen Angriffskrieg!“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Sonntag auf einer gemeinsamen Großkundgebung von Gewerkschaften, Friedens-, Menschenrechts- und Umweltschutzorganisationen in Berlin, an der laut Angaben der Veranstalter rund 500.000 Menschen teilgenommen haben.
„Das Putin-Regime trägt die Verantwortung für den Krieg, für die Gewalt und das menschliche Leid. Das ist durch nichts zu rechtfertigen. Deshalb ist es jetzt angemessen und notwendig, mit Sanktionen zu reagieren“, betonte Werneke. Deutschland stehe in einer besonderen historischen Verantwortung gegenüber Russland und der Ukraine. Deshalb sei es richtig gewesen, dass die Bundesregierung bis zur letzten Minute versucht habe, durch Vermittlungen den Frieden zu bewahren. „Auch jetzt ist es die Aufgabe Deutschlands, Gesprächskanäle offen zu halten und die Rückkehr zum Frieden möglich zu machen“, sagte Werneke weiter. Gleichzeitig forderte Werneke die EU-Kommission und die Bundesregierung auf, umfassende humanitäre Unterstützung zu leisten: „Die Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, brauchen unsere Solidarität: Lasst die Grenzen offen“, appellierte der ver.di-Vorsitzende. Respekt und Anerkennung gebühre auch den mutigen Friedensaktivistinnen und -aktivisten, die in Russland gegen den Krieg auf die Straße gehen. Werneke: „Präsident Putin – stoppen Sie die Verhaftungen, lassen Sie unsere Freunde frei!“
In einer Solidaritätserklärung hat sich ver.di direkt an die Ukrainerinnen und Ukrainer gewendet. „Der Angriffskrieg Russlands auf Euer Land ist durch nichts zu rechtfertigen“, heißt es darin, und weiter: „Wir verurteilen diesen Angriffskrieg zutiefst und stehen an der Seite des ukrainischen Volkes, das sein Recht auf Selbstverteidigung wahrnimmt. Grenzen dürfen in Europa nicht gewaltsam verschoben werden. Wir wollen ein Europa des Friedens, der Freiheit, der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte!“ Der gesamte Wortlaut der Erklärung steht rechts zum Download, auch in Ukrainisch, bereit.
Mehr zu dem Beitrag:
>>> „Frieden für die Ukraine und ganz Europa jetzt!“ – ver.di (verdi.de)
>>> Solidaritätsbotschaft – Ukraine (deutsch)
>>> Solidaritätsbotschaft – Ukraine (ukrainisch)
Quelle: verdi.de
Bild: Stefan Dehmel
Jahreshauptversammlung in Dresden
Am 07.02.2022 fand im Volkshaus in Dresden die Jahreshauptversammlung (JHV) der ver.di-Betriebsgruppe Post Dresden statt. Diesmal in Form einer Delegiertenversammlung. Durch die Corona-Pandemie gab es strenge Hygienevorgaben.
Von links nach recht und von oben nach unten: Stefan Dehmel Betriebsgruppenvorsitzender | Andreas Tumma 1. Stellvertreter | Mike Bitter 2. Stellvertreter und Tagesleitung zur JHV | Ulf Süßmann 2. Kassierer | Katharina Liebe 1. Kassierer | Volker Beckert Schriftführer und Tagesleitung zur JHV | Jürgen Simon und Bernd Patzek, Danksagung für ihre Lebensleistung in der Betriebsgruppe | Jens Göbler ver.di-Gewerkschaftssekretär | JHV mit den Die Delegierten
Zur Jahreshauptversammlung wurde die alte Betriebsgruppe entlastet und die Neue gewählt. Der neue Betriebsgruppenvorsitzende ist Stefan Dehmel, sein 1. Stellvertreter ist Andreas Tumma, gefolgt vom 2. Stellvertreter Mike Bitter. Die alten Vorsitzenden sind somit wieder die Neuen. Als Kassierer neu im Amt ist Katharina Liebe, neben Ulf Süßmann der es bis jetzt auch schon inne hatte. Als Schriftführer ist ebenfalls neu in dieser Funktion Volker Beckert. Christian Köbke als 2. Schriftführer wurde in seiner Funktion bestätigt. Der neue Betriebsgruppenvorstand besteht als 17 Mitglieder mit jeweils zwei bzw. drei persönlichen Vertreter.
Außerdem wurde zur JHV, die neue ver.di-Liste für die Betriebsratswahlen vorgestellt und abgestimmt.
Des Weiteren wurden ver.di-Mitglieder in verschiedene ver.di-Gremien nominiert und in Kongresse delegiert.
Bei Bernd Patzek und Jürgen Simon erfolgte eine Danksagung für ihr Lebenswerk, da sie sich seit Jahrzehnten in der Betriebsgruppe engagieren und diese somit maßgebend gestaltet haben. Beide werden dieses Jahr in ihren wohlverdienten Ruhestand gehen.
Ein Teil des neuen Betriebsgruppenvorstandes mit Ersatzmitglieder auf dem Dach des Gewerkschaftshauses in Dresden.
Podcast zur Lohnerhöhung
Ab Januar diesen Jahres gab es 2 % mehr Lohn, außer für die Beschäftigten die diese Erhöhung in Entlastungszeit gewählt haben. Zu diesem Anlass gibt es hier einen Podcast.
Deutsche Post AG – Veränderung in der Zustellung
Die Arbeitswelt verändert sich stetig. Äußere Einflüsse wie die Corona-Pandemie und die damit einhergehende Digitalisierung beschleunigen diesen Prozess. Das hat weitreichende Veränderungen in der Zustellung zur Folge. Worauf sich die Beschäftigten bei der Deutschen Post AG in Zukunft einstellen müssen, darüber sprach die bewegen mit Thorsten Kühn, ver.di-Bundesfachgruppenleiter Postdienste.
Die derzeit aktuellen Corona-Verordnungen *
Hier findet ihr die aktuell gültigen Corona-Verordnungen der Bundesländer Sachsen und Brandenburg.
Sachsen:
>>> Sächsische Corona-Notverordnung 2022-01-12
Brandenburg:
* Diese Link´´´ s dienen zu euer Aufklärung und haben nichts mit gewerkschaftlichen Aktivitäten zu tuen.
2022 – das alles ist neu
Was ändert sich 2022 für Beschäftigte?
Das neue Jahr startet mit einer neuen Regierung und auch mit zahlreichen neuen Gesetzen und Verordnungen. Welche Änderungen im Jahr 2022 auf Beschäftigte zukommen, zeigt unsere Übersicht.
A
Ausbildung
Ab 1. Januar 2022 steigt die Mindestausbildungsvergütung. Die Mindestvergütung für Auszubildende ist seit 2020 im Berufsbildungsgesetz festgeschrieben. Sie gilt für Ausbildungsverträge, die außerhalb der Tarifbindung liegen und ab dem 1. Januar 2020 begonnen haben. Die Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr steigt 2022 von 550 auf 585 Euro. 2023 liegt sie dann bei 620 Euro. Im zweiten Lehrjahr bekommen Azubis jeweils 18 Prozent mehr und im dritten Lehrjahr 35 Prozent und im vierten Jahr 40 Prozent mehr. 2022 sind das dann 690 Euro im zweiten Ausbildungsjahr, 790 Euro im dritten und 819 Euro im vierten Jahr.
B
Betriebliche Altersvorsorge
Wer seit 2019 eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen hat, bekommt 15 Prozent Zuschuss vom Arbeitgeber. Mit Inkrafttreten der Stufe drei des Betriebsrentenstärkungsgesetztes zum 1. Januar 2022 muss dieser Zuschuss dann auch für Altverträge gezahlt werden. Den vollen Zuschuss erhält, wessen Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt (58.050 Euro brutto im Jahr 2022). Bei höherem Verdienst kann der Zuschuss gleitend abgesenkt werden.
C
Corona-Bonus
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können noch bis zum 31. März 2022 einen Corona-Bonus von ihrem Arbeitgeber erhalten. Dabei sind aktuell Zahlungen – auch in mehreren Teilraten – von bis zu 1.500 Euro möglich, und zwar steuerfrei. Alle Beschäftigten in Deutschland können diesen Bonus, der zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird, erhalten, auch diejenigen, die bereits 2020 und/oder 2021 eine Sonderzahlung erhalten haben. Die Bundesregierung hat angekündigt, den Bonus auf 3.000 Euro zu erhöhen, sodass sich dann der Freibetrag verdoppeln würde.
Corona-Hilfen
Die Bundesregierung verlängert die Wirtschaftshilfen in der Corona-Pandemie. Bis Ende März 2022 verlängert werden unter anderem der erleichtere Zugang zum Kurzarbeitergeld, die Neustarthilfe für Soloselbstständige und die in Zuständigkeit der Länder liegenden Härtefallhilfen. Die bis Jahresende befristete Überbrückungshilfe III wird bis Ende März 2022 als Überbrückungshilfe IV verlängert.
E
Elektronische Krankmeldung
Ab dem 1. Januar 2022 müssen Arztpraxen eine Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse übermitteln. Arbeitnehmer*innen müssen aber noch bis zum 30. Juni 2022 ihrem Betrieb die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in Papierform vorlegen. Danach soll die Krankschreibung dann auch elektronisch an den Arbeitgeber übermittelt werden – und zwar von den Krankenkassen. Der „gelbe Schein“ auf Papier wird damit Stück für Stück digitalisiert. Die Patienten erhalten lediglich noch eine ausgedruckte Ausfertigung zur eigenen Dokumentation.
F
Frührente
Frührentnerinnen und Frührentner dürfen auch 2022 deutlich mehr hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird: Wegen der Corona-Krise und des Fachkräftemangels – u.a. im Pflegebereich – ist aktuell die Hinzuverdienstgrenze für Rentner*innen mit vorgezogener Altersrente deutlich angehoben. Die Regelung wurde nun bis Ende 2022 verlängert. Frührentner*innen dürfen somit auch 2022 bis zu 46.060 Euro hinzuverdienen (etwa 3.838 Euro brutto im Monat), ohne dass ihre vorgezogene Altersrente gekürzt wird. Die Bundesregierung hatte erstmals im März 2020 mit der Anhebung der Hinzuverdienstgrenze auf den durch die Corona-Krise gestiegenen Bedarf an medizinischem Personal und anderen Fachkräften reagiert. Vorher lag die Hinzuverdienstgrenze bei 6.300 Euro im Jahr.
H
Homeoffice-Pauschale
Steuerpflichtige können 2020 und 2021 für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich im Homeoffice arbeiten, einen Betrag von 5 Euro geltend machen, maximal jedoch 600 Euro pro Jahr. Diese Homeoffice-Pauschale, die Arbeitnehmer*innen als steuersparende Werbungskosten und Unternehmer als gewinnmindernde Betriebsausgaben berücksichtigen dürfen, war ursprünglich auf die Jahre 2020 und 2021 begrenzt. SPD, Grüne und FDP wollen die Homeoffice-Pauschale bis Ende 2022 verlängern.
I
Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegeberufe
Mit einem ihrer ersten Gesetze führt die neue Ampelkoalition eine „einrichtungsbezogene“ Impfpflicht ein. Wer in einem Gesundheits- oder Pflegeberuf arbeitet oder beruflich Behinderte betreut, muss seinem Arbeitgeber bis zum 15. März 2022 eine Impfung gegen das Corona-Virus nachweisen. Ab dem 16. März 2022 können diese Arbeitnehmer*innen nur noch nach Vorlage eines entsprechenden Impf- oder Genesenennachweises ihre Arbeit antreten.
K
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag, eine Leistung zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen, steigt von 205 Euro auf bis zu 209 Euro pro Monat pro Kind. Das gilt nach Angaben des Familienministeriums allerdings nur, falls nicht kurzfristig eine Kindergelderhöhung zum 1. Januar beschlossen wird.
Kurzarbeit
Das Bundesarbeitsministerium hat die erleichterten Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld noch einmal um drei Monate bis Ende März 2022 verlängert. Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes beträgt weiterhin 24 Monate.
M
Mindestlohn
Zum 1. Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,60 Euro auf 9,82 Euro. Für 1. Juli war die Anhebung des Mindestlohns auf 10,45 Euro geplant. Im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP allerdings eine Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro angekündigt. Dies soll bereits 2022 geschehen.
P
Pfändung
Auf Schuldner*innen kommen beim Pfändungsschutz Änderungen zu: Zum Jahresbeginn 2022 erweitert der Gesetzgeber die Liste der unpfändbaren Gegenstände, die jeder besitzen darf. Die Liste wird insofern ausgeweitet, dass künftig auch die Gegenstände aller mit dem Schuldner im selben Haushalt lebenden Personen vor einer Pfändung geschützt sind. Außerdem wird eine „Unpfändbarkeit von Haustieren“ hinzugefügt.
Pflege
Ab dem 1. Januar 2022 werden die Beträge für die Pflegesachleistungen und Kurzzeitpflege erhöht. Damit bekommen pflegebedürftige Menschen mehr Geld zur häuslichen Pflege und zur Kurzzeitpflege hinzu. Die „Pflegesachleistungen“ werden ab Pflegestufe 2 um 5 Prozent erhöht:
- Pflegegrad 2: 724 Euro statt bisher 689 Euro
- Pflegegrad 3: 1.363 Euro statt bisher 1.298 Euro
- Pflegegrad 4: 1.693 Euro statt bisher 1.612 Euro
- Pflegegrad 5: 2.095 Euro statt bisher 1.995 Euro
Die Leistungen der Kurzzeitpflege steigen um 10 Prozent – von 1.612 Euro auf 1.774 Euro pro Kalenderjahr. Heimbewohnerinnen und Heimbewohner ab Pflegestufe 2 bekommen ab Januar 2022 einen Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten. Je länger die Senioren im Heim leben, desto höher ist der Zuschlag.
Pflegereform
Die Pflegereform der ehemaligen schwarz-roten Koalition kommt. Unter anderem wird der Beitrag für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr in der gesetzlichen Pflegeversicherung von 0,25 Prozent des Bruttogehalts um 0,1 Punkte auf 0,35 Prozent angehoben. Zusätzlich beteiligt sich der Bund ab 2022 jährlich mit einer Milliarde Euro an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung. Ab September 2022 dürfen nur noch die Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif vergüten.
Pflegebedürftige sollen durch die Reform nicht überfordert werden. Die Pflegeversicherung zahlt deshalb künftig neben dem je nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag einen Zuschlag zu den Pflegekosten. Dieser solle mit der Dauer der Pflege steigen. Im ersten Jahr trage die Pflegekasse 5 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent.
R
Rente
Wer überlegt, statt Nullzinsen auf dem Sparbuch die Rente durch Ausgleichszahlungen aufzubessern, sollte das im Jahr 2022 tun. Da in 2022 das „vorläufige Durchschnittsentgelt“, der „Einkaufspreis“ für die Ausgleichszahlung sinkt, sind „Extrazahlungen“ an die Rentenversicherung besonders günstig. Mehr Infos gibt es hier.
Rentenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) sinkt auf 7.050 Euro/Monat (2021: 7.100 Euro/Monat) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 6.750 Euro/Monat (2021: 6.700 Euro/Monat).
S
Sachzuwendungen
Ab 2022 wird die monatliche Freigrenze für Sachbezüge von derzeit 44 Euro auf 50 Euro angehoben. Doch aufgepasst: Werden die Sachzuwendungen mittels Gutscheinen oder Geldkarten zugewendet, müssen ab 1. Januar 2022 die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllt sein.
Steuer – Steuertarif
2022 steigt der Grundfreibetrag um 204 Euro. Bei einer ledigen Person wird somit erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.948 Euro im Jahr Einkommensteuer fällig. Bei Ehepaaren beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 19.896 Euro.
Steuer – Unterhaltsfreibetrag
Mit dem Grundfreibetrag erhöht sich 2022 auch der Unterhaltsfreibetrag auf 9.984 Euro. Das bedeutet, dass man von Unterhaltsleistungen an die bedürftigen Kinder oder Eltern mehr steuermindernd geltend machen kann.
T
Teilhabestärkungsgesetz
Ende Mai 2021 hat der Bundesrat dem Teilhabestärkungsgesetz zugestimmt. Dadurch kommt es ab Januar 2022 zu Änderungen: So wird das Budget für Ausbildung, das Menschen mit Behinderungen eine reguläre Berufsausbildung ermöglicht, ausgeweitet. Außerdem soll eine einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber zur Information, Beratung und Unterstützung bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen eingerichtet werden.
W
Wahlalter
Das Wahlalter für Betriebsratswahlen wird herabgesetzt. Ab 2022 dürfen bereits 16-Jährige ihre Stimme abgeben. Zuvor lag das Mindestalter bei 18 Jahren. Wer selbst in den Betriebsrat gewählt werden will, muss jedoch nach wie vor mindestens 18 Jahre alt sein.
Quelle: verdi.de
Ein gesundes neues Jahr 2022
Der Vorstand der ver.di Betriebsgruppe wünscht allen Kolleg*innen einen gesundes neues Jahr 2022.
Lasst uns die Probleme in diesem Jahr ab der ersten Minute anpacken, damit wir Ungerechtigkeit beseitigen und für gute Arbeit kämpfen können.
Tariferhöhung
Ab 01.01.2022 gibt es 2 Prozent mehr Geld in die Lohntüte. Dies haben die ver.di-Mitglieder in dem Tarifstreit 2020 erkämpft! In den Tarifverhandlungen wurde ebenfalls die Erhöhung der Entlastungszeit (ELZ) auf bis zu 202 Stunden ab 2022 ausgehandelt.
Im vergangenen Jahr gab es im Januar 3 Prozent mehr Lohn und eine Erhöhung der ELZ von bis auf 162 Stunden.
Zusammenhalt und Kampfeswillen zeigt, das man ordentliche Bezahlung und sozialen Schutz herbeiführen kann. Seit Jahren gibt es den Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen und Änderungskündigungen. Außerdem belaufen sich die Lohnerhöhungen in den letzten 20 Jahren, weit über 50 Prozent.
Also Mitglied werden oder Mitglied bleiben, dies zahlt sich aus!
2021
Weihnachtsgruß
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch dieses Jahr war wieder durch die Corona-Pandemie geprägt. Die Belastung für euch war auf einem hohen Niveau. Das alte Jahr muss nun mit der Hoffnung zu Ende gehen, dass im Jahr 2022 diese Pandemie endlich ein Ende nimmt und das Leben wieder in geordnete Bahnen zurückfindet.
Wegen dieser Pandemie gab es keine größeren Gewerkschaftsveranstaltungen, sondern nur kleine gewerkschaftliche Aktionen. Im nächsten Jahr haben wir geplant, wieder Veranstaltungen für die ver.di-Mitglieder anzubieten. Wissen ist Macht und wer die Macht hat, hat die Dinge in der Hand. Aus diesem Grund bieten wir auch verschiedene Medien an. Zur Internetseite (verdipostdresden.de) und Infopost, sind dieses Jahr noch Instagram und Facebook hinzugekommen und natürlich unsere App. So ist für jeden Geschmack etwas dabei und ihr werdet immer gut informiert.
v e r d i p o s t d r e s d e n . d e / m e d i e n a n g e b o t e
Seit September werden die Vertrauensleute gewählt, eure Ansprechpartner vor Ort in den Betriebsstätten. Sie sind ein wichtiges Bindeglied zwischen der Belegschaft und dem ver.di Betriebsgruppenvorstand. Im kommenden Jahr findet die Jahreshauptversammlung statt, die Corona-bedingt als Delegiertenveranstaltung am 07.02.22 abgehalten wird. Hier wird der neue Betriebsgruppenvorstand gewählt und die ver.di-Liste für die Betriebsratswahl auf den Weg gebracht. Eine starke Liste, die aus Kolleg*innen aller organisatorischen und geografischen Bereichen besteht, soll euch wieder stark vertreten.
Es ist daher wichtig, das Kreuz bei ver.di zu setzen um eine starke Zukunft zu wählen. Die Betriebsratswahlen finden dann Anfang Mai statt.
Zusammenhalt ist gefragt, gerade in einer schwierigen Zeit müssen wir alle zusammenstehen, sei es bei der Arbeitsbelastung und gegen die Raffgier des Konzerns, sei es in der schwierigen Situation jetzt in der Pandemie. Zusammenhalt aller Kolleg*innen ist wichtig.
Ich wünsche euch im Namen des gesamten ver.di-Betriebsgruppenvorstandes, ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein neues, hoffentlich besseres Jahr 2022.
Bleibt gesund!
Stefan Dehmel
Betriebsgruppenvorsitzender
Zusammenhalt auch in einer schwierigen Zeit
Wir befinden uns gerade in einer schwierigen Zeit. Die schlimmste Pandemie seit der Spanischen Grippe vor über 100 Jahren. Diese stellt uns nicht bloß medizinisch vor eine große Herausforderung, sondern auch gesellschaftlich. Zusammenhalt ist jetzt wichtig. „Reißen wir uns zusammen!“, damit wir gestärkt und nicht gespalten aus dieser Krise gehen.
ver.di lehnt Ausnahmen vom 12-Euro-Mindestlohn strikt ab!
Ausbeutung bei neuen Brief- und Paketdienstleistern beenden
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) lehnt Ausnahmen vom geplanten gesetzlichen Mindestlohn strikt ab. „Unsere Erwartung an die künftige Bundesregierung ist, dass es mit der geplanten Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 12 Euro pro Stunde weder Ausnahmen noch Öffnungen zur Umgehung dieses Mindestlohns gibt“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. Laut Medienberichten hat der Vorsitzende des Bundesverbandes Briefdienste, Walther Otremba, vor Verlusten von bis zur Hälfte der Arbeitsplätze in seiner Branche durch die geplante Erhöhung des Mindestlohns gewarnt. Zudem fordert der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK), dass beim Thema Mindestlohn regionale Unterschiede berücksichtig werden müssten und der Mindestlohn gestaffelt angehoben werden solle sowie durch „gesteuerte Zuwanderung“ Personalengpässe in der Branche vermieden werden müssten. „Solche Äußerungen und Forderungen zeigen, dass die Geschäftsmodelle der neuen Briefdienstleister und Subunternehmen der Paketdienstleister häufig auf Lohndumping beruhen, die schon mit einem Stundenlohn von nur 12 Euro nicht mehr wirtschaftlich sind“, sagte Kocsis. Gerade in der Paketbranche habe die prekäre Beschäftigung inzwischen ein unerträgliches Maß angenommen. Kontrollen des Zolls belegten Sozialversicherungsbetrug, Unterschreiten des Mindestlohns, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sowie systematischen Betrug an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die bei Subunternehmern beschäftigt sind und häufig aus Osteuropa kommen. Kocsis: „Es ist nicht hinnehmbar, wenn Geschäftsmodelle von Unternehmen auf Hungerlöhnen für Beschäftigte beruhen, die weder durch Tarifverträge geschützt noch vom Mindestlohn erfasst werden sollen. Hier müssen Tariftreuegesetze und hohe Mindestlöhne der Ausbeutung endlich einen Riegel vorschieben.“
Jugend- und Auszubildendenversammlung
Am 22.10.2021 fand im Volkshaus in Dresden die JA Versammlung statt. Neben Vorträgen von ver.di, des Betriebsrates und Geschäftsleitung der Niederlassung, gab es auch Workshops mit den Auszubildenden und Jugendlichen durch die ver.di-Jugendsekretäre.
Betriebsversammlung
Am 11.10.2021 fand in Hoyerswerda die Betriebsversammlung statt. Alle Beschäftigten unserer Niederlassung waren eingeladen an dieser teilzunehmen. Zirka 350 Menschen folgten dem Aufruf, weniger als in den Jahren zuvor, wobei aber anzumerken ist, dass 2020 durch die Corona-Pandemie keine Betriebsversammlung stattfinden konnte. In diesem Jahr fand nun unter Hygieneauflagen eine Veranstaltung statt. Es fuhren keine Busse, weil wir für jeden einen Supervisor gebraucht hätten, um die 3G-Maßnahmen umzusetzen bzw. wenn nötig, Tests durchzuführen. Das hätte der Busfahrplan nicht hergegeben und auch unsere Kapazität überspannt. Unter 2G hätten wir die Veranstaltung nicht stattfinden lassen wollen, da wir niemanden ausschließen und die Belegschaft nicht spalten wollten. Unter 3G und mit Nasen-Mund-Schutz sowie Abstand zwischen den Sitzen durften wir uns also Versammeln. Mit den Grußworten der geladenen Gäste begann die Betriebsversammlung. Stefan Dehmel ergriff für die ver.di-Betriebsgruppe Post Dresden das Wort. Er berichtete von der Arbeit der Betriebsgruppe und ging auf die Tarifverhandlungen 2020, die Entfristungskampagnen in diesem Jahr und deren Erfolge ein. Er warb auch noch dafür in die Gewerkschaft ver.di einzutreten. An den Solidaritätsinn wurde nochmals appelliert, weil nur dies das Fundament für eine gewerkschaftliche gute Arbeit für die Zukunft ist. Auch unsere Medien wurde noch mal umgänglich vorgestellt.
Der Betriebsratsvorsitzende Mike Bitter stellte den Rechenschaftsbericht des BR mit allen Höhen und Tiefen in unserer Niederlassung vor. Den Geschäftsbericht der Niederlassungsleitung präsentierten Frau Oppermann und Frau Supranowitz gemeinsam.
Als Gastredner war der neue ver.di-Landesfachbereichsleiter vom FB 10 SAT, Normen Schulze eingeladen. Er berichtete über den aktuellen Stand der Tarifverhandlungen zur Arbeitszeit und gab verschiedene Informationen mit auf den Weg.
Im Foyer waren wieder die Info-Stände zu finden. Wir, als ver.di-Betriebsgruppe hatten einen großen Stand mit vielem Infomaterial und auch Werbeartikeln für unsere Beschäftigten. Es wurden auch viele Fragen gleich vor Ort beantwortet. Gleich daneben stand Jürgen Schulz von der GUV/FAKULTA, der als Gast für uns immer besonders wichtig ist und er warb hier und dann auch am Rednerpult für den Eintritt in die Unterstützungseinrichtung.
Am ver.di-Stand gab es Kühltaschen mit dem Slogan: „Wer ver.di wählt ist cool“ und Tassen zur Kampagne „unbefristet“ bzw. „Entfristung JETZT“.
Trotz der momentanen Pandemiesituation war die Durchführung der Veranstaltung, so denken wir, die richtige Entscheidung und sie wurde von denen die da waren, gut angenommen.
Der Versand einer Zeitung BR-Aktuell ist noch für das Jahresende in Planung, angelehnt an die Ausgabe vom vergangenen Jahr.
Uns ist es wichtig, euch immer umfangreich zu informieren, sei es als ver.di-Betriebsgruppe oder als ver.di-Fraktion des BR.
WIR sind für EUCH da!
30.September – Stichtag Entlastungszeit
Der 30. September ist Stichtag! Der neue Podcast „DIALOGpost“ zum Thema Entlastungszeit in unserem Betrieb ist da.
Die neue INFOPOST ist da
Die neue INFOPOST ist da. In dieser Ausgabe sind viele interessante Dinge zum Thema Arbeitszeit in unserem Betriebsgruppenbereich enthalten. Schaut doch mal rein.
Infopost Ausgabe 26 / September 2021
Initiative zeigt Erfolge
Unsere in 2020 gestartete Initiative „(un)befristet – Beschäftigungsverhältnis mit Zukunft“ zeigt Wirkung. Der Arbeitgeber Deutsche Post AG hat zugesagt, bis zum Jahresende 5.000 befristete Arbeitsverhältnisse zu entfristen!
ver.di, Gesamtbetriebsrat und örtliche Betriebsräte haben sich gemeinsam auf den Weg gemacht, die Anzahl befristeter Arbeitsverhältnisse bei der Deutschen Post AG einzudämmen. Die Ankündigung werten wir als einen ersten Schritt in die richtige Richtung.
Befristeten Einstellungen, Kettenbefristungen und befristeten Wochen-Arbeitszeit-Erhöhungen werden wir uns weiter entgegenstellen und uns für Beschäftigungsverhältnisse mit Zukunft einsetzen.
Entlastungszeit DP AG – Entlastungszeit 202 zum 30.09.2021 erstmals wählbar
In der Tarifrunde 2018 hat ver.di in den Tarifverträgen bei der Deutschen Post AG die so genannte Entlastungszeit durchgesetzt und diese zuletzt in 2020 erweitert.
Insgesamt nehmen bereits 24.000 Arbeitnehmer*innen Entlastungszeit in Anspruch und haben da-mit einen zusätzlichen Freizeitanspruch. Damit ist die Entlastungszeit bei der Deutschen Post ein Mo-dell mit hoher Akzeptanz.
Arbeitnehmer*innen müssen aktuell die Anträge zur Beanspruchung der Entlastungszeit bis zum 30.09.2021 stellen. Das bedeutet, wenn die Entlastungszeit erhöht werden soll oder wenn diese nicht mehr in Anspruch genommen werden soll, muss dies mit einem Formblatt bei der Personalstelle bis 30.09.2021 angezeigt werden und wird dann zum 1. Januar 2022 wirksam.
Insgesamt bestehen zum 01.01.2022 fünf Wahlmöglichkeiten der Entlastungszeit:
– Entlastungszeit 42 = 42,19 Stunden – entspricht der Entgelterhöhung von 2, %
– Entlastungszeit 60 = 60,27 Stunden – entspricht der Entgelterhöhung von 3 %
– Entlastungszeit 102 = 102,46 Stunden – entspricht der Entgelterhöhung von 3 % + 2, %
– Entlastungszeit 162 = 162,73 Stunden – entspricht der Entgelterhöhung von 3 % +2,1 % +3 %
– Entlastungszeit 202 = 202,91 Stunden – entspricht der Entgelterhöhung von 3% +2,1% +3% +2%
Arbeitnehmer*innen, die Entlastungszeit in Anspruch nehmen, „tauschen“ lineare Tariferhöhung gegen Freizeit.
Wer bisher die Entlastungszeit 162 beansprucht hatte und zum 30.09.2021 diese auf die Entlastungszeit 202 aufgestockt, bei dem bleibt der Monatsgrundentgelt ab dem 01.01.2022 auf dem Niveau von 2021, aber der Freizeitanspruch aus Entlastungszeit steigt aufgrund der vereinbarten Tariferhöhung ab dem 01.01.2022 um 2% auf 202,91 Stunden im Kalenderjahr. Wer keine Entlastungszeit wählt, erhält 2% Tariferhöhung ab 01.01.2022.
Alle fünf oben genannten Modelle der Entlastungszeit können auch die Arbeitnehmer*innen beanspruchen, die bisher keine Entlastungszeit gewählt haben. Arbeitnehmer*innen, die zum 01.01.2022 erstmals Entlastungszeit beanspruchen, tauschen bereits vorgenommene Tariferhöhung gegen Frei-zeit. Die Folge bei der erstmaligen Beanspruchung von Entlastungszeit ist ein Absinken des Monatsgrundentgelts ab dem 01.01.2022. Die Höhe des Monatsgrundentgelts steht in Abhängigkeit von der gewählten Entlastungszeit.
Das jeweilige Monatsgrundentgelt lässt sich aus unseren Tarifverträgen leicht ermitteln. Jede Ent-lastungszeit hat eine eigene Tariftabelle. Die „Monatsgrundentgelttabelle für Arbeitnehmer (gültig ab 01.01.2022)“ ist die Entgelttabelle für Arbeitnehmer*innen ohne Entlastungszeit. Die Monatsgrundentgelttabellen mit Entlastungszeit sind entsprechend mit dem Hinweis „Entlastungszeit …“ gekennzeichnet:
Arbeitnehmer*innen, die Entlastungszeit ab dem 01.01.2022 ändern oder erstmals beanspruchen wollen, müssen dies bis zum 30.09.2021 der Personalstelle auf dem vorgesehenen Formblatt anzeigen. Arbeitnehmer*innen die bereits Entlastungszeit gewählt haben und nichts ändern wollen, müssen nichts veranlassen. Die gewählte Entlastungszeit läuft so lange, bis diese zum 30.09. des Jahres für das kommende Kalenderjahr „abgewählt“ oder verändert wird.
Entlastungszeit die nicht abgewickelt wurde, wird am Ende des Kalenderjahres zum erhöhten Tarif ausgezahlt.
ver.di ist die einzige Gewerkschaft in Deutschland, die im Tarifvertrag die Möglichkeit geschaffen hat, dass Arbeitnehmer*innen im Jahr bis zu 202,91 Stunden Freizeitanspruch anstelle von Tariferhöhung wählen können. Das sind in etwa 27 zusätzliche freie Arbeitstage und entspricht für Vollbeschäftigte einer Wochenarbeitszeitverkürzung auf 34,6 Stunden.
Beigefügt haben wir eine Grafik, die auch als DIN A3-Aushang genutzt werden kann.
Quelle: verdi / Stephan Teuscher
Urteil
Urteil zu Tätigkeitsjahren DHL Delivery: Deutsche Post AG legt Revision ein
Das Bundesarbeitsgericht hat mitgeteilt, dass die Deutsche Post AG (DP AG) am 7. Juni 2021 gegen die drei Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zur Anerkennung von Tätigkeitsjahren bei der DP AG, Revision eingelegt hat. Deshalb wird nun das Bundesarbeitsgericht über die Anerkennung von Tätigkeitsjahren der DP AG bei Rückkehrer*innen aus der DHL Delivery entscheiden.
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte am 20. Mai 2021 in drei Fällen entschieden, dass bereits erbrachte Tätigkeitsjahre als Paketzusteller*in bei der DP AG nach Rückkehr aus der DHL Delivery zur DP AG im Juli 2019 bei der Eingruppierung zu berücksichtigen sind. Die Urteilsbegründung wurde den Parteien am 2. Juni 2021 zugestellt. Verhandlungstermine sind durch das Bundesarbeitsgericht noch nicht festgelegt.
Spenden für die Flutopfer
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
eine verheerende Flut hat Deutschland und auch benachbarte Länder heimgesucht. In Rheinland Pfalz und Nordrhein Westfalen sind tausende Menschen obdachlos. Weit über 150 Personen ertranken alleine in der Eifel in den Fluten. Auch in Bayern und Sachsen sorgte Starkregen für hohen Schäden.
Viele Menschen haben nichts mehr, sie haben alles verloren. Unsere Gedanken sollte bei den Opfern und deren Angehörigen dieser Flut sein. Nichts kann dieses Leid mindern, aber eine Spende kann zumindest dafür sorgen, dass die Betroffenen wieder Fuß fassen können im Leben und das sie bei den Schäden unterstützt werden.
Menschen sind für Menschen da, spende jetzt!
Ein Dank auch an alle Helfer, die zum Teil aus unserem Betriebsgruppenbereich kommen um auch in anderen Regionen Hilfe leisten.
Neue Corona-Prämie
Wir sind international
In unserem Niederlassungsbereich arbeiten weit über 40 Nationalitäten. Sie geben jeden Tag ihr Bestes und dies oftmals unter schwierigen Bedingungen, da viele unsere Sprache nicht so gut verstehen und sprechen. Wir als Gewerkschafter möchten helfen. Wir möchten gerne die Menschen mit Migrationshintergrund in ver.di begrüßen, damit die sie ein Teil unserer Gemeinschaft werden und auch geschützt sind. Das Gleiche gilt für die Mitgliedschaft in der GUV/FAKULTA und ihren Leistungen.
Aus diesem Grund möchten wir kleine Videoclips drehen in denen wir ver.di und die GUV/FAKULTA vorstellen. Diese wollen wir in den weitverbreitetsten Sprachen zeigen.
Den Anfang macht unser Gewerkschaftsmitglied Jean-Claude Yapi. Er ist Paketzusteller und spricht französisch. Er möchte unseren französischsprechenden Kollege*innen erklären was ver.di und GUV/FAKULTA ist.
Kennst du ver.di? (Est-ce que tu connais ver.di? )
Kennst du GUV/FAKULTA? (Est-ce que tu connais GUV/FAKULTA?)
Drei Podcast zum Thema Befristungen
Thema BEFRISTUNGEN – Podcast 1
Thema BEFRISTUNGEN – Podcast 2
Thema BEFRISTUNGEN – Podcast 3
Die neue Infopost ist da!
Die neue Betriebsgruppenzeitung INFOPOST ist da. Die Ausgabe 25 befasst sich im Hauptthema mit der Befristungsproblematik bei der Deutschen Post. Aber ihr findet auch andere Beiträge in dieser Zeitung.
>>> INFOPOST – Ausgabe Juni 2021
Aufruf – Befristungen
Jetzt handeln und den Missbrauch von Befristungen stoppen!
Ein Aufruf von Gewerkschafter*innen, von Betriebsräten und Personalräten an die Politik. Es gibt keinen Grund, das Thema der Befristungen auf die lange Bank zu schieben. Handeln Sie jetzt!
Bezirksfachbereichszeitung FB10 SWOS
Die erste Online-Zeitung des ver.di – Bezirksfachbereichs Fachbereich 10 des Bezirkes Sachsen West Ost Süd.
>>> Online-Zeitung TRANSPORTIERT
Corona-Verordnungen der Länder Sachsen und Brandenburg
Die Kolleg*innen in unserem Niederlassungsbereich haben derzeit viele Fragen zu den Corona-Verordnungen in den jeweiligen Bundesländern Sachsen und Brandenburg. Aus diesem Grund haben wir die Links zu den Seiten des Bundes und Länder hier eingestellt, die sich mit den Gesetzen und Verordnungen beschäftigten (Diese Verordnungen und Pressemitteilungen haben nichts mit der Gewerkschaft ver.di zu tuen).
Bundesweit:
Sachsen:
Brandenburg:
Informationen zu den aktuellen Corona-Verordnungen der Länder Brandenburg und Sachsen (Niederlassungsbereich) findet ihr immer auf dieser Seite. Informationen zur Corona-Pandemie (Grenzschließung) für unsere Grenzgänger aus Tschechien und Polen findet ihr in der jeweiligen Landesprache unter dem Menüpunkt: Polski / Čeština / English .
BLEIBT GESUND !
1. Mai – WIR sind dabei!
Auch in diesem Jahr fallen viele Veranstaltungen zum 1. Mai durch die anhaltende Corona-Pandemie aus. Es gibt keine typischen großen zentralen Kundgebungen zum Tag der Arbeit durch den DGB oder ver.di.
Den Link zu zwei Beiträgen möchte ich gerne in der Betriebsgruppe teilen, denn es ist trotzdem wichtig, das an diesem Tag ein Zeichen und Signal gesetzt wird.
Livestream zum Tag der Arbeit: Solidarität ist Zukunft – am 1. Mai 2021 ab 14 Uhr
Der Tag der Arbeit steht auch 2021 im Zeichen der Corona-Pandemie. Neben Aktionen vor Ort wird der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wie im vergangenen Jahr wieder einen Livestream zum 1. Mai senden. Denn eines ist in diesen Zeiten wichtiger denn je: Zeigen, dass die Gewerkschaften für die Menschen in diesem Land aktiv sind.
-> Unser Livestream zum 1. Mai 2021 startet um 14 Uhr:
>>> LIVE-STREAM zum Tag der Arbeit
Das Programm zum 1. Mai 2021
Das Programm steht! Unter dem Motto „Solidarität ist Zukunft“ werden DGB und Gewerkschaften am 1. Mai 2021 für ihre Positionen und Forderungen im Superwahljahr demonstrieren – digital, kreativ aber mit Abstand. Auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie werden wir den Tag der Arbeit 2021 trotz Einschränkungen nutzen, um unseren politischen Forderungen Gehör zu verschaffen. Wie im letzten Jahr gibt es wieder einen Livestream, der zeitgleich auf der DGB-Internetseite, Facebook und Youtube übertragen wird.
Neben Statements von Mitgliedern des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstands und von GewerkschafterInnen aus Deutschland und der Welt werfen wir einen Blick auf das, was die Gewerkschaften in der Corona-Krise geleistet haben. Außerdem gibt es wieder ein buntes Kulturprogramm mit Musik und Slam-Poetry. Unter anderem wird die Band um den IG BCE-Vorsitzenden Michael Vassiliadis einen neuen Song präsentieren.
Und wir haben jede Menge politische Inhalte und Talks: Gäste in Talkrunden sind unter anderem der Soziologe Heinz Bude, der ein Buch zum Thema Solidarität geschrieben hat, sowie die Chefredakteurin von EditionF Mareice Kaiser und Magdlena Rodl, Digital-Chefin bei Microsoft Deutschland, mit denen wir über das Thema Gleichstellung in Corona-Zeiten sprechen. Außerdem gibt es Talks mit amnesty internationale Deutschland, SchülerInnen, Azubis und Studierenden.
-> Der Livestream beginnt am 1. Mai 2021 um 14 Uhr.
Die Künstlerinnen und Künstler im DGB-Livestream
- Jonathan Zelter (Musiker)
- Alexa Feser (Musikerin)
- Ella Anschein (Slam-Poetin und Schauspielerin)
- Misuk (Band)
- Ami Warning (Musikerin)
Zu den Veranstaltungen von ver.di und zur Historie des „Tags der Arbeit“.
>>> ver.di – Tag der Arbeit am 1. Mai: Solidarität ist Zukunft
Aktionswoche
An der Aktionswoche „(un)befristet“ beteiligte sich auch die ver.di-Betriebsgruppe Post Dresden. Wir besuchten den ZSP Freital und die Zustellbasis Dresden und klärten die Beschäftigten zum Thema Entfristung auf. Wir überraschten die Kolleg*innen mit einem Lunchbeutel und verteilten Infomaterial. Ergänzt wurde dies auch noch durch die Kampagne unserer Betriebsgruppe „Entfristung JETZT – So viele von uns“. Auch die MechZB wurde im Rahmen der BR-Sprechstunde in diese Aktion mit einbezogen.
Bei der Deutsche Post gibt es derzeit über 24 000 Befristete. In unserem Betriebsgruppenbereich sind zirka 14 Prozent der Kolleg*innen mit einem befristeten Arbeitsvertrag eingestellt. In der Spitze gibt es hier Betriebsstätten mit über 20 Prozent Befristungsanteil. Das ist zu viel und auch nicht begründbar mit Saisonalität oder dem Corona-Starkverkehr. Diese Kolleg*innen sind prekär beschäftigt. Sie haben ein abhängiges Arbeitsverhältnis und haben betriebliche und private Ängste. Hier wollen wir den Finger in die Wunde legen, denn die Beschäftigten wollen entfristet werden und ihre Zukunft planen. Aus diesem Grund macht sich ver.di, unsere Betriebsgruppe und die ver.di Fraktion unseres Betriebsrates stark für die Befristeten.
DEN BEFRISTUNGSWAHN STOPPEN – WIR WOLLEN ENTFRISTUNGEN!
20 Jahre ver.di – Save the Date!
ver.di wird 20! Das wollen wir – der Situation angemessen – feiern. Am 19.03. wollen wir gemeinsam mit Ehrenamtlichen, Aktiven und Mitgliedern in einem Live-Stream auf 20 Jahre Gewerkschaftsleben in ver.di zurückblicken, aber auch über die Zukunft der Gewerkschaft diskutieren!
Mehr dazu, sowie zum Livestream am 19.03.2021 unter:
>>> 20 Jahre Gewerkschaft ver.di
Kampagne für Entfristungen
Die ver.di Betriebsgruppe Post Dresden startet eine Kampagne für Entfristungen. Grund sind die hohen Befristungszahlen bei der Deutschen Post und in unserer Niederlassung. Die Befristeten brauchen Perspektive und Sicherheiten. Ihre Arbeitskraft wird ja benötigt, da sie ja immer wieder eingestellt werden. Aus diesem Grund wollen wir den Finger in die Wunde legen. Es sind SO VIELE VON UNS!
Die neue INFOPOST ist da
>>> Infopost Ausgabe 24 _ März 2021
>>> 5 Jahre INFOPOST – alle Zeitungen hier
Sonderaktionen der GUV/Fakulta
>>> Solidaritätsaktion Neueintritt Beitragsfrei
Betreuungswerk
Erholungswerk
Sorgenfreie Urlaubsplanung beim ErholungsWerk – Reisen
kostenlos stornieren oder umbuchen
Der Frühling naht in großen Schritten und in uns wird die Urlaubslust geweckt. Auf zu neuen
Zielen, den Alltagstrott vergessen und die Seele baumeln lassen. Das wäre jetzt genau das
Richtige. Das ErholungsWerk sorgt für Vorfreude mit einem absolut guten Gefühl.
Denn das ErholungsWerk nimmt die Sorgen und Ängste seiner Kundinnen und Kunden ernst: „Wir
möchten Ihnen eine möglichst sorgenfreie Urlaubsplanung ermöglichen und verzichten deshalb bis
zum Ende der laufenden Saison (12.11.2021) auf die für Reisen in diesem Zeitraum eventuell
anfallenden Stornierungskosten bei Buchungen für unsere EW-eigenen Ferienanlagen.“, sichert der
Vorstandsvorsitzende Klaus Weber zu. Diese Regelung gilt selbst für Stornierungen bis zum
Anreisetag.
Ebenso unkompliziert können Reisen in die EW-eigenen Ferienanlagen umgebucht werden. Kunden
können also je nach Verfügbarkeit ihren Reisezeitraum verschieben oder sich für eine andere
Reisedestination entscheiden.
Bei Reisebuchungen von Kooperationspartnern des ErholungsWerks gelten die üblichen, auch im
Jahreskatalog abgedruckten, Regeln, die auf den Webseiten des ErholungsWerks unter
„Reisebedingungen“ jederzeit einsehbar sind.
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Urlaubstelefon unter 0711 9744 12825.
Lulu Logistik – was dich in der Logistikbranche erwartet
Für jetzt. Für morgen. Füreinander
Arbeitsgericht gibt Paketzustellerin der DHL Delivery Recht
Am 12. November 2020 hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden, dass Tätigkeitsjahre, die bei der DP AG vor einer Tätigkeit bei der DHL Delivery erbracht wurden, nach Überleitung zur DP AG anzuerkennen sind. Anbei ein Beitrag von ver.di dazu. Einfach den Link öffnen:
>>> ver.di – Arbeitsgericht gibt Paketzustellerin der DHL Delivery Recht
Befristete Arbeitsverträge bei der DP AG
anbei ein Beitrag zu der aktuellen Befristungspolitik in unserem Land und bei der Deutschen Post AG. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di wird es zum Thema 2021 machen. Einfach den Link öffnen
>>> ver.di – Befristete Arbeitsverträge– arbeiten mit Ablaufdatum bei der DP AG
Corona – Achtet auf Abstand und Schutz
Die Verbreitung des Corona-Virus hat volle Fahrt aufgenommen. Gerade bei uns in Sachsen und Südbrandenburg sind die Zahlen extrem hoch. Gebt acht auf Euch. Haltet Abstand, tragt einen Nasen-Mund-Schutz und schaut auf Hygiene. Ihr macht das für Euch und Eure Kolleg*innen. Ihr macht das aber auch für Eure Kinder, Eltern, Verwandte und Freunde. Ein Virus dieser Art kennt keine Grenzen zwischen Arbeit und privatem Leben. Keiner möchte die Erfahrung machen, wenn man sich ernsthaft um einen anderen Menschen Sorgen machen muss.
Also haltet Euch an die Regeln. Diese sind für Euch und nicht gegen Euch da.
Bleibt gesund!
Podcast zu Corona
Derzeit befinden wir uns in der größten Pandemie seit der Spanischen Grippe vor 100 Jahren. Die Zahlen in Sachsen und Südbrandenburg sind sehr hoch, im Gegensatz zur ersten Welle im Frühjahr. Trotzdem gibt es immer noch Menschen, die den Virus auf eine leichte Schulter nehmen oder sogar den Corona-Virus und die Pandemie leugnen. Hier noch mal eine Aufruf für Schutz und Hygiene in einem Podcast. Gefasst in einem Dialog, wie ihn bestimmt in ähnlicher Form, schon jeder von uns erlebt hat oder selber führen musste.
Haltet Abstand, schützt euch und andere und bleibt gesund!
Schon connected?
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Das Betreuungswerk hilft
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Wegen der Schließung von Kitas und Schulen kommt es bei Beschäftigten wegen der Betreuung der Kinder zu Verdienstausfällen, hiervon besonders betroffen sind alleinerziehende Mütter und Väter.
Wir stehen auch in dieser schwierigen Phase an der Seite Ihrer Kolleginnen und Kollegen.
Wir haben eine Sonderregelungen beschlossen und können monatlich mit 500 € pro Kind helfen, wenn die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt sind.
Falls Beschäftigte durch Verdienstausfälle in eine finanzielle Notlage geraten sind, kommen Sie bitte auf uns zu, damit wir gemeinsam prüfen, wie wir helfen können.
Bei Fragen wenden die sich gerne an Frau Schröder (RegSt Berlin), die Frau Gläser derzeit vertritt.
Hier die Kontaktdaten:
Britta Schröder
Betreuungswerk Post Postbank Telekom
c/o Octavus Office & Service Berlin GmbH, Leipziger Platz 15
10117 Berlin
Telefon: 0711-1356-4935
Fax: 030-2589 4285
Kommen Sie gut und gesund durch diese turbulente Zeit.
Viele Grüße
Sandra Heidenreich
Arbeitsbefreiung §26 MTV DP AG
Frauentag
Osterwünsche
2020
Weihnachtsansprache
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auf das scheidende Jahr möchte man, so glaube ich, nicht gern zurückblicken. Es ist ein Jahr, welches eine Krise am Jahresanfang mit hineingebracht hat, deren Tragweite man noch nicht erahnen konnte. Die Corona-Pandemie ist eine große Herausforderung. Dieses Virus, das in China seinen Anfang nahm, hat uns fest im Griff. Es bedroht unsere Gesundheit und schränkt unser freiheitliches Leben ein. Es bringt uns an medizinische Grenzen. Existenziell ist es eine Bedrohung und spaltete die Gesellschaft. Wir müssen uns mit aller Kraft aufstellen, dass wir diese Krise meistern. Damit wir gestärkt und nicht geschwächt aus der Pandemie herauskommen. Wir müssen in der Krise zusammenrücken, nicht körperlich, sondern sozial.
Die Deutsche Post ist gegenüber vielen anderen Branchen ein Profiteur der Pandemie. Die Bevölkerung konnte im ersten Lockdown nicht mehr in die Geschäfte und bestellte dadurch im Rekordhoch. Bis heute bleibt dies auf einem hohen Niveau, weil das Einkaufen mit Masken mühselig ist. Starkverkehr hatten wir das ganze Jahr und dieser verlangt gerade noch mal alles von euch ab.
Mitte des Jahres standen Tarifverhandlungen an. Diese mussten verschoben werden, weil es nicht möglich war unter den Rahmenbedingungen des Corona-Lockdowns zu verhandeln und zu streiken. Ein Vierteljahr später war es dann so weit. Mit viel Geschick der Verhandlungs- und Tarifkommission und eurer Kraft im Rücken konnten wir ein gutes Ergebnis erzielen. Wir hatten eine hohe Beteiligung bei den Streiks und weit über hundert Gewerkschaftseintritte.
Das habt ihr großartig gemacht!
Das Ergebnis lässt sich sehen. 3% mehr Lohn zum 01.01.2021 und 2 % mehr ab 01.01.2022. Beides ist wieder umwandelbar in Entlastungszeit. Es gibt eine neue Corona-Prämie von 300 Euro und die Verlängerung des Schutzes vor betriebsbedingten Kündigungen und Änderungskündigen bis Ende 2023. Auch die Fremdvergabe in der Brief- und Verbundzustellung ist bis Ende 2021 ausgeschlossen. Das ist euer Verdienst. Umso mehr Beschäftigte in ver.di organisiert sind, umso besser sind auch die Tarifabschlüsse. Sagt das euren Kolleginnen und Kollegen und begeistert sie für unsere Gewerkschaft.
Nur Gemeinsam sind wir stark!
Aber nach den unschönen Zeiten durch Corona, den kämpferischen Zeiten der Jahresmitte und dem extremen Starkverkehr muss nun ein wenig Ruhe einkehren. Im Namen des gesamten Betriebsgruppenvorstands Post Dresden, wünsche, ich euch ein besinnliches Weihnachtsfest im Kreise eurer Liebsten und einen guten Rutsch in ein neues besseres und gesünderes Jahr 2021.
Mit gewerkschaftlichen Grüßen
Stefan Dehmel
Betriebsgruppenvorsitzender
Podcast zu Corona
Derzeit befinden wir uns in der größten Pandemie seit der Spanischen Grippe vor 100 Jahren. Die Zahlen in Sachsen und Südbrandenburg sind sehr hoch, im Gegensatz zur ersten Welle im Frühjahr. Trotzdem gibt es immer noch Menschen, die den Virus auf eine leichte Schulter nehmen oder sogar den Corona-Virus und die Pandemie leugnen. Hier noch mal eine Aufruf für Schutz und Hygiene in einem Podcast. Gefasst in einem Dialog, wie ihn bestimmt in ähnlicher Form, schon jeder von uns erlebt hat oder selber führen musste.
Haltet Abstand, schützt euch und andere und bleibt gesund!
Menschen sind für Menschen da!
Der ver.di- Betriebsgruppenvorstand und die ver.di-Fraktion des Betriebsrates danken euch liebe Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag in während der Corona-Pandemie in besonderer Art und Weise Großartiges leisten. Ihr bearbeitet, transportiert bzw. stellt Pakete und Briefe zu und sorgt dafür, dass die Gesellschaft weiterhin funktioniert, trotz Unannehmlichkeiten für euch selbst. Schützt euch und bleibt gesund. Danke für euren ehrenvollen Einsatz.
Ein solidarischer Gruß geht auch an alle Beschäftigten, die in der Corona- Pandemie Wunderbares leisten um die Menschen zu heilen, ihnen zu helfen, sie zu versorgen oder zu schützen. Ihr alle seid das Rückgrat, damit unsere Gesellschaft am Laufen ist, damit wir alle gesund bleiben oder sind und die Krise überstehen.
DANKE!
Die neue ver.di Betriebsgruppe Post Dresden
In einer Jahreshauptversammlung am 03.02.2019 wurden die ver.di-Betriebsgruppen NL Brief Dresden und DHL Delivery Dresden zu einer neuen gemeinsamen Betriebsgruppe (BeG) verschmolzen. Zur Neuwahl wurden Delegierte aus beiden BeG eingeladen, die in den jeweiligen Vorstandssitzungen beschlossen wurden. Zukünftig besteht der BeG-Vorstand aus 17 Mitgliedern und ihren persönlichen Vertretern. Der neue Vorsitzende ist Stefan Dehmel, der 1. Stellvertreter Andreas Tumma, der 2. Stellvertreter Mike Bitter. Kassierer ist Bernd Patzek und der Stellvertreter Ulf Süßmann. Schriftführerin ist Katharina Liebe, vertreten wird sie durch Christian Köbke.
Der Name unserer neuen Betriebsgruppe ist: ver.di-Betriebsgruppe Post Dresden.
Warum das Ganze?
Die DHL Delivery Dresden GmbH wurde im Juli 2019 mit der NL Brief Dresden verschmolzen. Hier entstand die neue Niederlassung Betrieb Dresden. Nun stellte sich in den ver.di-Betriebsgruppen beider Betriebe die Frage, was nun mit der Gewerkschaftsarbeit ist. Denn in der Zukunft müssen wir, und dass ist gut so, die Probleme gemeinsam anpacken und lösen, weil wir die gleichen Tarifverträge haben und uns nichts mehr unterscheidet. Wir sind eine Firma. Bis Februar gab es ja zwei Betriebsgruppen (BeG). Die ver.di BeG NL Brief Dresden und die BeG DHL Delivery Dresden. In einer Verschmelzungsklausur wurde dann der Zusammenschluss auf den Weg gebracht. Dies geht aber nur in Form einer Jahreshauptversammlung, da die alten BeG erst entlastet werden müssen.
Auch bei dem Namen hatten wir uns im Vorfeld Gedanken gemacht. Da die NL nicht mehr Brief heißt, sondern Betrieb musste hier eine Änderung her. Auch das durch die Verschmelzung wieder mehr Paketbereich in der NL ist, spricht gegen den Begriff BRIEF. Aber der Name ver.di-Betriebsgruppe Betrieb Dresden ist auch etwas unpassend. Es gibt keinen Bezug mehr zur Post, weil ja im Gegensatz zum Arbeitgeber nicht der Begriff Deutsche Post davorsteht. Da unsere Internetdomäne verdipostdresden.de heißt und somit der Begriff Post vorkommt, brachten wir dann als Vorschlag: ver.di Betriebsgruppe Post Dresden. Dies steht auch für den Zusammenschluss, dass es nur eine Deutsche Post mit einem Tarifvertrag in unserem Niederlassungsbereich gibt.
Aktion Grenzgänger
Am Nachmittag des 23. und am Morgen des 25. Oktober fanden wieder Aktionen für ausländische Arbeitnehmer vor dem Paketzentrum in Ottendorf-Okrilla statt. Die ver.di-Betriebsgruppe der Niederlassung Brief Dresden und die Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen errichteten vor den Toren der Arbeitsstätte einen Informationsstand. Wir klärten die Grenzgänger zum Arbeits- und Sozialrecht in Deutschland auf. Ebenso erläuterten wir, wie die Mitbestimmung in unserem Betrieb organisiert ist und stellten somit die Gewerkschaft ver.di vor. Die Beschäftigten aus den Grenzgebieten waren wieder daran sehr interessiert. Wir werden diesen Kontakt aufrechterhalten.
Bilder: ver.di BeG Brief Dresden / Archiv
2019
ver.diente Weihnachten
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir als Gewerkschafter schauen auf ein erfolgreiches Jahr 2019 zurück. Wir haben das Ausbluten unseres Tarifvertrages verhindert, da die Gefahr des gemeinsamen Betriebes vom Tisch ist. Der Irrglaube des Arbeitgebers, eine Billiglohntochter zu gründen um Tarifflucht aus dem Haustarifvertrag zu begehen, ist nicht aufgegangen. Gute Arbeit kostet nun einmal Geld, denn nur wer ordentlich verdient, wird auch gut motiviert seine Arbeit verrichten.
Der Lohn wird im kommenden Jahr in der tariflichen Arbeit eine große Rolle spielen, denn es wird Tarifverhandlungen zu den Entgelttabellen geben. Diese sind wichtig, nicht nur für die langjährig Beschäftigten. Gerade die jungen Beschäftigten können nicht mehr von einem sehr guten Verdienst bei der Deutschen Post sprechen. Er ist nur noch Mittelmaß in der Region und es ist daher wichtig, alle Kolleg*innen für die Gehaltsrunde zu motivieren. Hier sollte es egal sein, ob man erst ein Jahr oder schon 30 Jahre beschäftigt ist, ob man schon immer bei der Post arbeitet oder von der DHL Delivery kommt. Wir haben jetzt Alle die gleichen Tarifverträge, u.a. auch den Entgelttarifvertrag, um den es ja im kommenden Jahr geht. Wir stehen wieder zusammen im Arbeitskampf Seit´ an Seit´. Es gibt kein Ausspielen der Tarifverträge der DP AG und der Speditions- und Logistiktarifverträge.
WIR SIND WIEDER WIR!
Seit Oktober dieses Jahres gibt es 2,1 Prozent mehr Lohn bzw. als Alternative 42,19 Stunden Entlastungszeit (Teilzeitkräfte anteilsmäßig). Dies ist die zweite Lohnerhöhung aus der Entgelttarifrunde von 2018. Damals gab es im Oktober 3 Prozent mehr Lohn bzw. als Alternative 60,27 Stunden Entlastungszeit (Teilzeitkräfte anteilsmäßig). Damit könnt ihr nun bis zu 102,46 Stunden Entlastungszeit nehmen, was fast drei Wochen zusätzlich frei zum Urlaub wären. Und für alle Nicht-Gewerkschaftsmitglieder, die unsere Lohnerhöhungen für lächerlich halten, bleibt zu sagen, dass es seit 2002 weit über 40 Prozent mehr Geld in der Lohntüte gab.
Aus diesem Grund gibt es seit September in der Betriebsgruppe die Kampagne „VER.DI – WIR MACHEN TARIFVERTRÄGE“. Wir wollen damit verdeutlichen, dass Kündigungsschutz, Ausschluss von Fremdvergabe, Altersteilzeit, Entlastungszeit und kräftige Lohnerhöhungen in den letzten Jahrzehnten keine Geschenke des Himmels waren, sondern hart von euch erkämpft werden mussten. Damit das so bleibt ist es wichtig, dass wir zusammenstehen und unsere Zukunft gemeinsam gestalten.
Jetzt heißt es aber erst einmal zusammenstehen im Starkverkehr. Von euch wird wieder alles abverlangt, damit Pakete und Briefe unter den Gabentisch kommen können. Aber mehr wie arbeiten könnt ihr nicht, gebt Acht auf euch, nutzt eure Rechte, die euch vor Überlastung schützen. Denn auch ihr sollt mit euren Familien gesund die Feiertage verbringen.
Ich wünsche euch im Namen des ver.di – Betriebsgruppenvorstandes ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein erfolgreiches neues Jahr 2020.
Mit gewerkschaftlichen Grüßen
Stefan Dehmel
Betriebsgruppenvorsitzender
Aktion Grenzgänger
Am Nachmittag des 23. und am Morgen des 25. Oktober fanden wieder Aktionen für ausländische Arbeitnehmer vor dem Paketzentrum in Ottendorf-Okrilla statt. Die ver.di-Betriebsgruppe der Niederlassung Brief Dresden und die Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen errichteten vor den Toren der Arbeitsstätte einen Informationsstand. Wir klärten die Grenzgänger zum Arbeits- und Sozialrecht in Deutschland auf. Ebenso erläuterten wir, wie die Mitbestimmung in unserem Betrieb organisiert ist und stellten somit die Gewerkschaft ver.di vor. Die Beschäftigten aus den Grenzgebieten waren wieder daran sehr interessiert. Wir werden diesen Kontakt aufrechterhalten.
Bilder: ver.di BeG Brief Dresden / Archiv
Nachunternehmerhaftung für Paketdienste beschlossen!
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das am heutigen Donnerstag (24.10.) im Bundestag beschlossene Gesetz zur Nachunternehmerhaftung für die Paketbranche. „Die unhaltbaren Zustände in der Branche schreien nach politischem Handeln. Das Gesetz zur Nachunternehmerhaftung für die Sozialversicherungsbeiträge nimmt Unternehmen, die Arbeit auslagern, in die Verantwortung. Das ist richtig, und es muss mit Kontrollen gegen Ausbeutung in der Branche vorgegangen werden “, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.
Der Arbeitsmarkt in der seit etlichen Jahren robust wachsenden Paketbranche ist zweigeteilt. Es gibt zum einen tariflich und sozial geschützte Arbeitsplätze. Zum anderen wird mit Sub- und Subsubunternehmern gearbeitet. Hier sind die Arbeitsbedingungen vielfach prekär oder gar katastrophal. Ausweislich der Razzien der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird systematisch gegen das Arbeitszeitgesetz, das Mindestlohngesetz und Sozialversicherungsrecht verstoßen. Vielfach wird mit Beschäftigten aus Osteuropa gearbeitet, die ihre Rechte nicht kennen oder sie aus Angst vor einem Arbeitsplatzverlust nicht einfordern. Die Beschäftigten der Paketdienste erbringen mit ihrer Arbeit eine wichtige Infrastrukturleistung für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft. Das nun beschlossene Gesetz hilft, die sozialen Verwerfungen in der Branche einzudämmen.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag ist eine seit längerem von ver.di erhobene Forderung umgesetzt. Bereits im März hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigt, ein solches Gesetz zum Schutz der Beschäftigten in der Paketbranche auf den Weg zu bringen.
Quelle: verdi.de
Videos aus der Betriebsversammlung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit Jahren dreht die Betriebsgruppe Videos für die Betriebsversammlung.
Diesmal widmen wir uns dem Thema, das alle großen Vorhaben und Investitionen, so schnell wie sie gekommen sind auch wieder verschwinden. So wird nun aus PeP auch PuP (s).
Der andere Film beschäftigten sich mit der „tollen“ IBIS Bemessung. Hier tritt wieder die Ullibande in Aktion.
Alle Filme sind zu sehen, auch die der vergangen Jahre, unter der Rubrik Media -> Videos
https://verdipostdresden.de/mediathek/
Vertrauensleutetreffen
Am 15.-16.09.2019 fand in Eibenstock das Vertrauensleutetreffen des Bezirksfachbereichs 10 SWOS statt. Rund 90 Vertrauensleute aus der Deutschen Post und der Logistik und Speditionsbranche trafen sich. Es war in aller erster Linie eine Danksagung für ihre Arbeit aus Vertrauensperson. Es gab Vorträge von Dr. Judith Kerschbaumer (ver.di Rentenexpertin) und Stefan Thyroke (Bundesfachgruppenleiter der Fachgruppe Speditionen, Logistik und Kurier-, Express-, Paketdienste). Ein reger Austausch zwischen den verschiedenen Betriebsgruppen und Betrieben fand auch statt.
Betriebsversammlung
Der Betriebsgruppenvorsitzende wird in einem Grußwort die Arbeit der Betriebsgruppe vorstellen. Als Gastredner ist Stephan Teuscher eingeladen. Er war Verhandlungsführer der Tarifverhandlungen im Frühjahr diesen Jahres. Er wird nochmal auf die Tarifverhandlungen und auf deren Entwicklungsschritte eingehen. Nach dem Mittag sind dann eure Fragen dran. Wir hoffen, dass wir alle beantworten und viel Aufklärung leisten können.
Die Gewerkschaft ver.di wird einen Stand im Foyer des Hauses haben, wo wir uns wieder etwas einfallen lassen wollen. Dieser steht dieses mal unter dem Motto: WIR MACHEN TARIFVERTRÄGE!
Es wird auch einen Unterhaltungsbeitrag in Form eines Filmes wie jedes Jahr geben, um die Betriebsversammlung etwas aufzulockern. Dieser wird ebenfalls immer von der ver.di Betriebsgruppe gestaltet.
Die Betriebsversammlung muss stattfinden (wenn ein BR vorhanden) um die Beschäftigten zu informieren und Rechenschaft abzulegen. Was so juristisch klingt, ist aber auf der anderen Seite nicht nur euer Recht, sondern auch eure Möglichkeit euch Informationen zu holen. Nur wenn man aufgeklärt ist, kann man die richtige Sicht und das Maß für die tägliche Arbeit finden. Man weiß dann, warum die Dinge so sind wie sie sind oder auch gerade nicht sind. Arbeitsbelastung, Überlastung, Arbeitszeit, Abbaupfade, Überzeit, Mitspracherechte sind alles Themen, die euch tagtäglich begleiten oder beschäftigen. Zur Betriebsversammlung bekommt ihr zu vielen Dingen eine Antwort. Die Kolleginnen und Kollegen sind hierfür freizustellen. Jeder Beschäftigte hat das Recht daran teilzunehmen. Es darf von Seiten des Arbeitgebers niemand daran gehindert oder sanktioniert werden. Das ist klar rechtlich geregelt.
Es ist wieder ein Mittagsimbiss eingeplant. Beginn der Veranstaltung ist 09:30 Uhr und endet zirka 15:00 Uhr.
Ab Oktober mehr in der Lohntüte
Ab 1. Oktober diesen Jahres gibt es 2,1 % mehr Lohn. Diese Lohnsteigerung und die von 2018 (3%) wurden in den Entgelttarifverhandlungen 2018 für euch durchgesetzt. Alternativ könnt ihr auch dieses Mal wieder Entlastungszeit nehmen. Bei einer Vollzeitkraft beträgt diese 42,19 Stunden*. Mit der Entlastungszeit von 2018 (60,27 Stunden*) kann man somit 102,46 Stunden* zusätzlich Freizeit nehmen.
Diese Tarifergebnis ist nur möglich gewesen, weil wir ver.di-Mitglieder gut organsiert sind. Seit 2002 gab es über 40 % mehr Lohn. Damit dies so bleibt, ist es wichtig in ver.di zu sein. Also überzeugt eure Kolleginnen und Kollegen in die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft einzutreten, damit diese Erfolgsgeschichte die nächsten Jahre so weiter gehen kann.
bei Teilzeitkräften anteilsmäßig
Werktägliche Zustellung muss bleiben – ver.di warnt vor Arbeitsplatzabbau und Qualitätsverlust
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) spricht sich gegen eine Verringerung der gesetzlich festgeschriebenen Zustelltage von sechs auf fünf in der Woche aus und warnt vor Arbeitsplatzabbau.
„Die Zustellung von Briefen und Paketen an die Haustür an sechs Tagen in der Woche ist ein Kernelement einer qualitativ hochwertigen Postversorgung in Stadt und Land. Daran darf nicht gerüttelt werden. Wenn die Zustelltage reduziert werden, dann sind bei der Deutschen Post AG mindestens 10 000 tariflich und sozial geschützte Arbeitsplätze in der Zustellung und in den Briefzentren bedroht. Das kann dem Bundeswirtschaftsminister nicht egal sein“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis.
Das gestern (1. August 2019) vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Eckpunktepapier zur Reform des Postgesetzes sieht eine entsprechende Überprüfung der Zustelltage vor. Bei der Neugestaltung des Postrechtes müssten die grundgesetzlich verankerte Gewährleistung einer flächendeckenden Postversorgung und die Sicherung von sozial und tariflich geschützten Arbeitsplätzen im Vordergrund stehen, so ver.di. Angesichts der sozialen Verwerfungen in der Paketbranche sei unter anderem eine Erweiterung der bislang auf Briefdienstleistungen beschränkten Lizenzpflicht um die Paketdienstleistungen sinnvoll.
Quelle: verdi.de
Bald ist es so weit
Am 1. Juli 2019 wird die DHL Delivery Dresden GmbH mit der NL BRIEF Dresden der Deutschen Post AG verschmolzen. Wir sind ab diesem Zeitpunkt wieder vereint und arbeiten gemeinsam unter dem Mantel- und Entgelttarifvertrag der Deutschen Post AG. Außerdem gelten alle weiteren Tarifverträge der Mutter. Die Tochter und somit der unternehmerische Irrweg von 2015 ist somit Geschichte. Wir können gemeinsam in Zukunft unseren Haustarifvertrag gewerkschaftlich gestalten, ohne das wir uns gegenseitig ausspielen müssen. WIR sind wieder WIR. Gemeinsam stark in sozialen und entgelttariflichen Auseinandersetzungen. Dies ist ein großer Erfolg für alle Beschäftigten.
Aktion für ausländische Beschäftigte vor dem Paketzentrum
Am 21. und 28. Mai fand eine Aktion für ausländische Arbeitnehmer vor dem Paketzentrum in Ottendorf-Okrilla statt. Die ver.di-Betriebsgruppe der Niederlassung Brief Dresden und die Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen errichteten vor den Toren der Arbeitsstätte einen Informationsstand. Da in dem Paketzentrum zirka 75 Prozent tschechische und polnische Beschäftigte arbeiten, sprachen wir diese an und erklärten ihnen Wichtiges zum Arbeits- und Sozialrecht in Deutschland. Ebenso erläuterten wir, wie die Mitbestimmung in unserem Betrieb organisiert ist und stellten somit die Gewerkschaft ver.di vor. Die Beschäftigten aus den Grenzgebieten waren daran sehr interessiert, da für sie die rechtlichen Rahmenbedingungen bisher so nicht bekannt waren und auch das ver.di bei der Deutschen Post die Gewerkschaft ist. Fazit: Wir werden diese Aktionen ausbauen um eine Kontinuität in der Kontaktpflege zu erreichen, um tschechische und polnische Gewerkschaftsmitglieder zu gewinnen, Vertrauensleutewahlen mit ihnen stattfinden zu lassen und somit die Mitbestimmung im Paketzentrum zu stärken.
>>> sachsen.dgb.de/cross-border-workers
Der Wechsel lohn sich
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, tagtäglich machst du eine sehr gute Arbeit bei der Post und gibst dein Bestes. Dafür bekommst du einen guten Lohn und dein Job ist für die nächsten Jahre sicher. Niemand wurde in den letzten Jahren betriebsbedingt gekündigt. Aber warum ist das so? Weil bei der Deutschen Post weit über 60 Prozent der Beschäftigten in der Gewerkschaft ver.di sind. Durch diesen guten Organisationsgrad, und der Willensstärke der ver.di-Mitglieder, konnten wir zum Beispiel seit 2003 37 Prozent mehr Lohn aushandeln und unsere Jobs bis 2022 sichern. Alles erkämpft durch ver.di. Auch die Entlastungszeit, die Altersteilzeit und die Betriebsrente sind Tarifverträge von ver.di. Also entscheide dich für die richtige Seite und trage am Erfolg von ver.di bei der Deutschen Post bei. Wechsel die Gewerkschaft und werde ver.di-Mitglied.
Wer jetzt von der DPVKOM zu ver.di wechselt, zahlt trotzt Kündigungsfrist keinen doppelten Beitrag (Differenz möglich), weil ver.di ihn übernimmt.
Wenn ihr jemanden kennt oder selber zu ver.di wechseln wollte, dann nehmt bitte Kontakt mit uns auf (begdd@gmx.de) und wir melden uns dann zurück.
Der neue Anlaufpunkt für dich
Hast du Fragen zum aktuellen Tarifabschluss, zu anderen bestehenden Tarifverträgen oder einfachen zu Problemen in deinem Betrieb? Dann komme doch im ver.di – Treff vorbei. Der neue Anlaufpunkt bei ver.di auf der Cottaer Straße 4 in 01159 Dresden. Jeden Mittwoch zwischen 17 und 20 Uhr sind wir in der 1. Etage (beim Landesfachbereich) für dich da. Der ver.di – Treff soll zusätzliche zu den bestehenden Ansprechpartner (ver.di – Sekretäre, Betriebsräte oder Vertrauensleute vor Ort) dienen. Es sind die Betriebsgruppenvorsitzenden von der ver.di – BeG NL Brief Dresden und der ver.di BeG DHL Delivery Dresden GmbH oder deren Vertreter da, um deine Fragen zu beantworten.
KOMME EINFACH VORBEI !
Beim …
Aktionstage vor den Zustellbasen
Seit März diesen Jahres werden vor den Zustellbasen (ZB) in der Niederlassung Aktionstage veranstaltet. Unter dem Motte „Mach mal Pause!“ begrüßten wir in den ZBn die Kolleginnen und Kollegen mit einem Frühstück. Aber in dieser Kampagne geht es um viel mehr. Es geht auf der einen Seite darum Fragen zum neuen Tarifvertrag zu beantworten und auf der anderen Seite um die Aufklärung, dass WIR, also ver.di, die Tarifverträge mit der Deutschen Post AG abschließen. Andere Gewerkschaften, wie die DPVKOM zeichnen nur unsere erkämpften und abgeschlossenen Tarifvertrag nach und verkaufen es als ihren Erfolg. Die Aktionstage finden mit der ver.di Betriebsgruppe DHL Delivery GmbH statt. Dies ist wichtig, da die Fragen zum neuen Tarifvertrag durch die Verschmelzung der Regionalgesellschaften mit der Post AG, sich besonders in den ZBn (Depots) stellen. Die nächsten Veranstaltungen finden wie folgt statt:
- MechZB / Depot 09 – Marie-Curie- Str. 14, in Dresden 25.06.2019, 15 – 18 Uhr
- ZB 02 / Depot 07 – Alttorna 5, in Dresden 26.06.2019, 7 – 9 Uhr
- ZB 11 / Depot 12 – Am Gleis 10, in Cottbus 27.06.2019, 8 – 10 Uhr
Vertrauensleutetagungen waren ein Erfolg
Im April und Mai diesen Jahres fanden wieder in Bautzen, Cottbus und Radeberg Vertrauensleutetagungen statt. Alle Veranstaltungen waren gut besucht. In Radeberg mussten sogar noch Tische reingetragen werden, weil mehr Leute kamen wie angemeldet waren. Aber wir konnten noch schnell improvisieren, so dass jeder sein Platz bekam und auch ein Abendessen.
In den Tagungen wurde der neu abgeschlossene Tarifvertrag vorgestellt und wie sich die Zeit von 2015 bis zu dem Abschluss im April 2019 gestaltete. Die Inhalte des TV wurden noch mal erörtert, wie der Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen und Änderungskündigungen bis Ende 2022 und der Ausschluss der Fremdvergabe in der Brief- und Verbundzustellung bis 31.12.2020. Wir können auf dieses Ergebnis stolz sein, dass die DHL Delivery GmbH´s wieder mit der Post AG verschmolzen werden. Es wird ab 01. Juli wieder unter einem Tarifvertrag gearbeitet, dem Haustarifvertrag der Deutschen Post AG. Das Ausbluten unseres TV wurde gestoppt. Wir haben für die nächsten Jahre wieder sichere Jobs.
Ein zweites großes Thema war die Arbeitszeit. Die rechtlichen Grundlagen des Arbeitszeitgesetzes, des Tarifvertrages und der Betriebsvereinbarungen in unserer Niederlassung. Speziell wurde noch mal auf die BV Arbeitszeit in der Zustellung eingegangen. Abbruchrecht, Abbruchpflicht, Schwankungsbreite, Nulllinien und Abbaupfade. Hier gab es viele Fragen, die beantwortetet wurden
Zum Abschluss fand eine rege Diskussionsrunde statt.
Wir fanden die Veranstaltungen erfolgreich und freuen uns auf die nächsten Tagungen im Herbst.
WIR WERDEN WIEDER EIN BETRIEB MIT EINEM TARIFVERTRAG
ver.di und Deutsche Post AG einigen sich auf Überleitung der Beschäftigten der Regionalgesellschaften in die Tarifverträge der Deutschen Post AG – Kündigungsschutz bis 2022 verlängert
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Deutsche Post AG haben eine Tarifeinigung zur Überleitung der rund 13.000 Beschäftigten der im Jahre 2015 gegründeten Regionalgesellschaften (DHL Delivery GmbHs) in die Haustarifverträge der Deutschen Post AG erzielt. Die Überleitung soll zum 1. Juli 2019 erfolgen. Überdies wurden die Schutzverträge bei der Deutschen Post AG zum Ausschluss vor betriebsbedingten Kündigungen bis Ende 2022 und der Schutz vor Fremdvergabe bis Ende 2020 verlängert. „Jetzt gibt es wieder eine Belegschaft bei der Deutschen Post AG. Der Irrweg zweier Gesellschaften ist damit beendet. Darüber sind wir sehr froh“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. „Künftig gilt wieder: ein Betrieb, ein Tarifvertrag.“
Da sich die für die Regionalgesellschaften geltenden Flächentarifverträge strukturell unterscheiden und zum Teil deutlich unter den Entgelten der Deutschen Post AG liegen, wurden spezielle Überleitungsregelungen vereinbart. Die Überleitung führt in der Regel unmittelbar zu einem Plus im Tarifentgelt. Für die Beschäftigten aus Baden-Württemberg und Bayern wird durch die Überleitungsregelungen sichergestellt, dass kein Beschäftigter weniger Tarifentgelt als bisher erhält. Der bestehende Entgelttarifvertrag der Deutschen Post AG wird zum 1. Juli für alle über-geleiten Beschäftigten und für neue Arbeitsverhältnisse verändert; künftig werden die Zeiten zum Aufstieg in die nächste Erfahrungsstufe, die mit einem monatlichen Entgeltzuwachs von in der Regel 75 Euro verbunden ist, von derzeit 24 auf 36 bis 48 Monate verlängert. Die Tarifverträge zum Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen und Änderungskündigungen werden um 36 Monate bis 31. Dezember 2022 verlängert. Der Schutz vor der Fremdvergabe von Bezirken in der Brief- und Verbundzustellung sowie die Regelungen zum Erhalt des posteigenen Fahrdienstes werden um 21 Monate bis 31. Dezember 2020 verlängert.
„Wir sind der festen Überzeugung, dass die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten am besten gestaltet werden können, wenn es einen Tarifvertrag und eine geschlossene Belegschaft unter dem Dach der Deutschen Post AG gibt. Wir waren zu moderaten Veränderungen im Tarifvertrag für neue Arbeitsverhältnisse bereit. Die ehemaligen Delivery-Beschäftigten erhalten künftig ein 13. Monatsentgelt, eine betriebliche Altersversorgung, Kündigungsschutz und eine deutlich bessere Entgeltperspektive. Die Rückführung der Delivery-Gesellschaften in die Deutsche Post AG ist ein riesiger gewerkschaftlicher Erfolg“, sagte Kocsis.
Die Tarifvertragsparteien hatten sich im Dezember 2018 verständigt, Tarifverhandlungen zur Überleitung der Beschäftigten der 46 DHL Delivery GmbHs und zur Verlängerung der bestehenden Schutzverträge bei der Deutschen Post AG aufzunehmen. Die nun erzielte Einigung konnte in der 5. Verhandlungsrunde am 21./22. März erzielt werden. Die Tarifkommission hat dem Ergebnis am gestrigen Dienstag (26. März) zugestimmt.
Gemeinsamer Betrieb und Tarifverhandlungen
Seit Mai letzten Jahres plant die Deutsche Post AG die Einführung der sogenannten „Gemeinsamen Betriebe“. Der Zweck soll sein die 2015 gegründeten Regionalgesellschaften (Delivery´s) wieder in die Niederlassungen der DP AG zurückzuführen. Dies dient dazu, einen doppelten Kostenfaktur zu minimieren, weil diese sich nicht rechnen. Denn geplant war ja 2015, dass alle Mitarbeiter der Post auch in die Delivery´s eingestellt werden sollten. Nun wird ein neuer Versuch unternommen die Löhne bei der Post AG zu senken. Mit der Gründung der „Gemeinsamen Betriebe“ sollen innerhalb der Niederlassung die Mitarbeiter zwar zurückgeführt werden, aber für den schlechteren Lohn des Speditions- und Logistiktarifvertrag (SpedLogTV). Der Overheadbereich (Leitung) soll aber in Zukunft in die Hände der AG wieder zurückgeholt werden. Kurzgefasst, schlechte Bezahlung unter eigener Kontrolle. Dies ist von den Betriebsräten und auch von ver.di so nicht gewollt. Warum nicht?
Die Deutsche Post führt eine Zweiklassenbezahlung ein, mit zwei Tarifvertragen in der DP AG. Dies hätte neben der Schlechterbezahlung für alle Neueinstellungen, auch zur Folge, dass in Zukunft immer der Betriebsteil der nicht im Arbeitskampf ist, um für Lohn und Schutz für die Beschäftigen zu kämpfen, der andere Teil mit dem anderen Tarifvertrag als Streikbrecher eingesetzt werden kann. Im Klartext: Streiken die Mitarbeiter mit dem Haustarifvertrag der DP AG, können die Mitarbeiter mit dem SpedlogTV nicht streiken und fungieren gezwungener Maßen als Helfer für den Arbeitgeber, streiken die Kolleginnen und Kollegen mit dem SpedlogTV, können die DP AG Mitarbeiter im Haustarifvertrag als Streikbrecher eingesetzt werden. Nun könnte man sagen, dass man dies jetzt schon hat, aber es ist zu berücksichtigen das im „Gemeinsamen Betrieb“ auch die Kolleginnen und Kollegen in der Brief- und Verbundzustellung im SpedlogTV eingestellt werden sollen und es ist keine Fremdvergabe, denn es ist ein Betrieb! Die Folge, unser Haustarifvertrag blutet irgendwann aus, weil wir in diesem immer weniger Kolleginnen und Kollegen haben, da ja alle neueingestellten Beschäftigen, im SpedlogTV eingestellt werden. Folge wäre dann, dass unsere Löhne in den Tarifverhandlungen irgendwann nicht mehr steigen und unser Kündigungsschutz und Änderungskündigungsschutz nicht mehr in einem Tarifvertrag mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden kann, weil wir zu schwach sind. Die Konsequenz kann dann sein, dass die Beschäftigten eine Änderungskündigung bekommen und dann unter dem schlechter bezahlten SpedlogTV eingestellt werden. Auch ein Betriebsübergang droht. Dies bedeutet dann der Wegfall des Besitzstandes. Es ist davon auszugehen, dass eine Tarifkraft der DP AG mit Besitzstand, bis zu 36 % weniger Lohn hätte.
Im Streit um den „Gemeinsamen Betrieb“ wurde im vergangenen Jahr eine Einigungsstelle durch den Konzernbetriebsrat (KBR) angerufen. In dieser Einigungsstelle verhandelten der Arbeitgeber (Deutsche Post AG) und der KBR unter dem Vorsitz des Einigungsstellenvorsitzenden einen Interessensausgleich zur Bildung „Gemeinsamer Betriebe“ zwischen den Regionalgesellschaften (Delivery´s) und den jeweiligen Niederlassungen BRIEF (Berlin auch NL Paket) der Deutschen Post AG. Diese Einigungsstelle ist nun am 11.02.2019 gescheitert, weil der Arbeitgeber kein wahres Interesse an einer Einigung hatte.
Nun könnte der Arbeitgeber den „Gemeinsamen Betrieb“ umsetzen. Der „Gemeinsame Betrieb“ wird derzeit noch nicht in unserer Niederlassung umgesetzt, dies erklärte die Niederlassungsleitung auf Anfrage des Betriebsrates. Angedacht von der DP AG war der 01.04.2019.
Parallel zur Einigungsstelle liefen und laufen derzeit Tarifverhandlungen zwischen der DP AG und ver.di. In diesen geht es unter anderem um den Auslauf des Ausschlusses der Fremdvergabe in der Brief- und Verbundzustellung (lief am 31.12.18 aus und wurde noch mal um drei Monate wegen der Tarifverhandlungen bis 31.03.19 verlängert), um den Kündigungsschutz/Änderungskündigungsschutz (läuft am 31.12.19 aus) und um die Rückführung der Regionalgesellschaften (Delivery´s) in den DP AG Haustarifvertrag. Über den Stand der Verhandlungen sind derzeit keine Details bekannt, außer dass diese sehr schwierig sind, da die Post kein Geld in die Hand nehmen möchte und die Kosten des „Gemeinsamen Betriebes“ auf die Beschäftigten umlegen will. Wenn es nach den Vorstellungen der Post geht, möchte dieser zudem noch gerne regionale Löhne und Lohnstufen die noch unter der Null liegen, bei den Neueinstellungen.
Derzeit befinden wir uns bis 31.12.19 in der Friedenspflicht. Das heißt wir können nicht per Streik den Druck auf den Arbeitgeber erhöhen. Außerdem ist die Einführung des „Gemeinsamen Betriebs“ als solches nicht bestreikbar, denn es ist eine unternehmerische Freiheit. Ein Druckmittel haben wir! Der Ausschluss der Fremdvergabe in der Brief- und Verbundzustellung ist gekoppelt seit 11/2011 mit der Lohnstufe 0, Diese wurde für das Ziel, das nichts bei Brief ausgesourct wird, eingeführt. Der Arbeitgeber konnte im Gegenzug für den Schutz der Beschäftigten, die Löhne für Neueinstellung senken. Dies würde aber auslaufen, wenn der Schutz nicht mehr besteht. Somit würden alle Beschäftigten die in den letzten 8 Jahren eingestellt wurden, alle um eine Lohnstufe nach oben springen (0 auf die 1, 1 auf die 2, 2 auf die 3 usw. bis zur 6 auf die 7). Diese Besserbezahlung würde die Post zirka 80 Millionen Euro kosten. Dies möchte der Vorstand nicht ausgeben, so dass sich hier der Arbeitgeber bewegen muss.
Das oberste Ziel für uns als Beschäftigte sollte ein gemeinsamer Tarifvertrag für alle sein, damit es kein Ausbluten unseres Haustarifvertrages gibt und damit wir auch noch in Zukunft stark sind für unseren Schutz und unser Entgelt zu kämpfen. Außerdem könnten hier auch die Beschäftigten der Regionalgesellschaften davon profitieren die dann einen ordentlichen Lohn bekommen würden. Deswegen kann man bloß hoffen, dass die Tarifverhandlungen zum Erfolg führen.
Neustrukturierung der Niederlassungen
Die Deutsche Post AG möchte die Anzahl ihrer Brief Niederlassungen in Deutschland von 50 (mit PZ Obertshausen) auf 40 minimieren. Viele Niederlassungen werden aufgeteilt und anderen Niederlassungen zugeordnet. Im ver.di SAT Bereich (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) wird es die NL BRIEF Halle treffen, sie wird der NL BRIEF Leipzig zugeordnet. Die NL BRIEF Dresden bleibt unverändert bestehen, da wir eine der größten Niederlassungen sind, durch die Zuordnung des PLZ-Bereiches 03 vor 3 Jahren.
Die Neustrukturierung der Niederlassungen wird am 01.07.2019 umgesetzt.
Die Montagszustellung und der veränderte Urlaubsanspruch
Seit einiger Zeit findet in der Brief- und Verbundzustellung die Montagszustellung statt. Hierbei verändert ich der Urlaubsanspruch, da sich die Tagewoche ändert. Der Manteltarifvertrag sagt folgendes darüber aus:
Der minimierte Urlaub, wird durch die freien Tage ausgeglichen, die durch die Montagszustellung mehr entstehen. Sollte es dennoch durch gewisse Konstellation zu fehlenden Urlaubstagen kommen, können diese per Freizeitausgleich ausgeglichen werden. Wenn es Problemen geben sollte, einfach beim Betriebsrat melden (035205 65 3018).
Demografie-Tarifvertrag bei der Deutschen Post AG nochmals deutlich verbessert
Der Generationenvertrag, 2011 zwischen ver.di und der Deutschen Post AG geschlossen, wurde jetzt weiterentwickelt und deutlich verbessert. Es entstand für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein tarifvertraglicher Anspruch auf Reduzierung ihrer Arbeitsbelastung durch eine frühe Altersteilzeit.
Der Generationenvertrag ist ein wirksames Instrument zur Bewältigung des demografischen Wandels und zur Gestaltung alternsgerechter Arbeit. Durch die sofortige Halbierung der Arbeitszeit in der Altersteilzeit wird die körperliche Beanspruchung und die Arbeitsbelastung älterer Arbeitnehmer ab dem ersten Tag der Altersteilzeit spürbar reduziert und zum Ende der Altersteilzeit folgt eine Freistellungsphase aus dem Zeitwertkonto. Dieses Modell fördert das Erreichen der jeweiligen gesetzlichen Regelaltersgrenze. Jetzt wurden weitere tarifliche Verbesserungen geregelt. Die Änderungen treten zum 1. März 2019 in Kraft.
Altersteilzeit
Eine Altersteilzeit (ATZ) kann ab 1. März 2019 ab Vollendung des 55. Lebensjahres für maximal 120 Monate in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür bleibt ein Wertguthaben im Zeitwertkonto von 55 Wertguthabenpunkten.
Während der ATZ wird das monatliche Teilzeitarbeitsentgelt, wie bisher einkommensabhängig, um einen Aufstockungsbetrag auf mindestens 79 bis höchstens 87 von Hundert des monatlichen Bezugs-Nettoentgeltes (Netto vor ATZ) erhöht. Die einkommensabhängigen Aufstockungsbeträge werden für die verlängerte ATZ nach dem 6. Jahr im höheren Umfang aus den Mitteln des Demografiefonds finanziert. Für die Beschäftigten ergibt sich aus dieser Finanzierungsregelung keine Veränderung des Aufstockungsbetrages in der ATZ.
Mit dem neuen Tarifvertrag konnte auch klar und ausdrücklich geregelt werden, dass die Aufstockungsbeträge bei langer Erkrankung auch während des Bezugs von Krankengeld gezahlt werden.
Zeitwertkonto
Ergänzend zu den bisherigen Einbringungsmöglichkeiten von Entgelt in das Zeitwertkonto (ZWK), können nun auch durch Bezahlung abgegoltener Überzeitarbeit (Paragraf 14 Abs. 5 ETV Deutsche Post AG) in wählbarer Höhe sowie frei wählbarer Teile des Steuerbruttos als Sondereinbringung eingebracht werden.
Bei der Berechnung der jährlichen Einbringungsgrenze gemäß TV Nr. 160 Paragraf 4 Absatz 1 (30 Prozent) bleiben diese Einbringungen unberücksichtigt. Die Einbringung muss vor Fälligkeit der Zahlung schriftlich erklärt werden.
Dabei sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht in einem Monat 100 Prozent ihres Steuerbruttos einbringen, sondern die Einbringung so verteilen, so dass für jeden Monat Rentenbeiträge geleistet werden, damit alle Kalendermonate als Rentenbeitragsmonate zählen. Mit den neuen flexiblen Einbringungsmöglichkeiten, kann ab dem 1. März 2019 kurzfristig und unkompliziert ein höheres Wertguthaben im Zeitwertkonto aufgebaut werden.
Teilweise Freistellung
Die Deutsche Post AG Post und ver.di haben in den Verhandlungen auch über die Möglichkeit einer teilweisen Freistellung von der Arbeitsleistung aus dem ZWK verhandelt. Hierzu müsste nicht der Arbeitsvertrag verändert werden, sondern die Arbeitsleistung würde auf 50 Prozent reduziert (Teilfreistellung). Die Differenz zum bisherigen durchschnittlichen Entgelt würde aus dem Wertguthaben des ZWK entnommen.
Die teilweise Freistellung wird von den Tarifparteien jedoch erst nach Abschluss weiterer erforderlicher Prüfung der Auswirkung in Kraft treten können. Ein Zeitpunkt konnte daher noch nicht festgelegt werden.
Beamtinnen und Beamte
ver.di hat von der Deutschen Post AG die Übertragung der Verlängerten Altersteilzeit auf die Beamtinnen und Beamten des Unternehmens eingefordert. Hierzu werden weitere erforderliche Gespräche im nächsten Jahr aufgenommen.
Quelle: verdi.de
Weihnachtsbrief 2018
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Starkverkehr verlangt derzeit von euch, liebe Kolleginnen und Kollegen alles ab. Das Paket- und auch das Briefzentrum laufen auf Hochtouren, um die großen Mengen zu bewältigen und der Kraftverkehr fährt Sonderfahrten. Dementsprechend hoch ist die Sendungsmenge in der Zustellung und die Kräfte zur Entlastung fehlen mancherorts. Neuerungen, wie die A&B-Zustellung oder verschiedene Modelle der Flexibilisierung verunsichern die Leute, weil der oftmals erwartete positive Effekt nicht so eintritt, wie man es den Beschäftigten versprochen hat. Auch wenn wir es wollten, möchte ich hier nochmals erwähnen, dass im betriebsorganisatorischen Ablauf weder eine Gewerkschaft, noch ein Betriebsrat ein rechtliches Mitsprache-Recht haben.
Deswegen ist es wichtig, dass hier die Mitbestimmung über das Thema Arbeitszeitgestaltung geregelt wird. Dies wurde mit der „Betriebsvereinbarung (BV) Arbeitszeit in der Zustellung“ getan. Durch die Neuerungen in der BV ab 01.11.2018 gibt es nun auch eine Abbruchspflicht, so dass die Überstunden nicht mehr ins Unermessliche steigen und ihr euer Frei zurückbekommt. Lebt diese BV, es ist vom Betriebsrat für euch verhandeltes Recht. Es schützt euch vor Überlastung. Der Arbeitgeber hat zu handeln, u.a. muss er mehr Kräfte einstellen und die Arbeit anders organisieren, damit eine Entlastung spürbar wird. So schließt sich der Kreis und eure persönliche Sendungsmenge sinkt.
Die Ursachen der Neuerungen in der „BV Arbeitszeit in der Zustellung“ liegen darin, dass wir Anfang diesen Jahres Tarifverhandlungen hatten und ein Punkt in dem Tarifangebot des Arbeitgebers war, dass zukünftig Überstunden freiwillig bezahlt werden können. Diesem Tarifangebot wurde in der Mitgliederbefragung zu 67 Prozent von den ver.di-Mitgliedern zugestimmt. Somit musste die bestehende BV Arbeitszeit in der Zustellung angepasst werden, damit sie weiterhin tarifkonform bleibt. Im Tarifabschluss vom April 2018 war auch eine Einmalzahlung von 250 Euro beinhaltet. Die Löhne stiegen im Oktober um 3 Prozent und werden im Oktober kommenden Jahres nochmal um 2,1 Prozent steigen. Hierbei war es auch das erste Mal möglich, dass der Beschäftigte sich entscheidet, ob er die Lohnerhöhung nimmt oder sich diese in Entlastungszeit umwandeln lässt. Gerade durch unseren hohen Altersdurchschnitt wurde die Entlastungszeit in unserer Niederlassung gut angenommen. Durch Besuche von uns vor Ort in den Dienststellen und durch entsprechendes Informationsmaterial wurdet ihr ja auch gut aufgeklärt.
Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen habt ihr erkämpft. Seit 2005 sind die Löhne bei der Deutschen Post AG um 36 Prozent gestiegen, Ausbildungsvergütungen sogar um 40 Prozent. Das sollte Grund genug sein, sich in ver.di zu organisieren und für einen gerechten Lohn für die schwere Arbeit zu kämpfen. Ebenso wurde in den letzten Jahrzehnten immer wieder mit dem Arbeitgeber ausgehandelt, dass es einen Schutz für betriebsbedingte Kündigungen und Änderungskündigungen gibt, und dass die Fremdvergabe in der Brief- und Verbundzustellung ausgeschlossen ist. Das ist sehr wichtig, denn es ist ein Trugschluss zu glauben, nur weil genügend Arbeit da ist, dass man gebraucht wird. Mit der Gründung der Regionalgesellschaften (DHL Delivery GmbH) 2015 haben wir gemerkt, wie schnell man Jobs outsourcen kann, um sie für weniger Lohn machen zu lassen. Das wurde für die Stammbelegschaft der Deutschen Post AG in den vergangen Jahren immer wieder verhindert, weil ihr euch bei Wind und Wetter auf die Straße gestellt habt um den nötigen Druck auszuüben, damit der Tarifabschluss für uns zum Positiven gekommen ist.
Das alles ist kein Selbstläufer und muss immer wieder neu verhandelt werden. Im kommenden Jahr ist es wieder so weit. *Am 31.12.2018 endet der Ausschluss der Fremdvergabe in der Brief- und Paketzustellung. Dieser ist aber gekoppelt mit der Einführung der Lohnstufe 0 aus dem Jahr 2013. Da heißt es, wenn die Fremdvergabe nicht mehr ausgeschlossen ist, werden schlagartig alle Beschäftigten, die seit 2013 eingestellt wurden, um eine Gruppenstufe nach oben gesetzt. Das sind Kosten in 3-stelliger Millionengröße. Hierbei ergibt sich ein Druckpotential auf den Arbeitgeber, um die Fremdvergabe in der Brief- und Verbundzustellung weiterhin auszuschließen. Das ist wichtig, denn wir sind 2019 noch in der Friedenspflicht mit dem Arbeitgeber und können dieses Ziel nicht erstreiken. (*Diese Passage ist mittlerweile überholt. Update siehe Folgebeitrag)
Am 31.12.2019 endet dann auch der Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen und Änderungskündigungen und wir werden dann im Jahr 2020 arbeitskampfbereit sein, um dieses Ziel weiterhin in einem Tarifvertrag fortzusetzen. Hierbei benötigen wir alle ver.di-Mitglieder, um diesem Ziel Nachdruck zu verleihen. Ansonsten steht auch unser Besitzstand auf dem Spiel. Denn wer betriebsbedingt änderungsgekündigt wird und in einer Regionalgesellschaft wieder eine Einstellung findet, verliert seinen Anspruch darauf. Das bedeutet für jeden Einzelnen bis zu 36 Prozent weniger Lohn. Aus diesem Grund sollte es keine Ausreden geben, warum man sich einem Arbeitskampf nicht beteiligt. Alles andere wäre das Sägen am Ast, auf dem man sitzt.
Die Deutsche Post AG plant nun seit Anfang 2018 den >Gemeinsamen Betrieb<. Dies ist kein später gewerkschaftlicher Sieg, weil man denkt, dass alles wieder so wird wie es vor 2015 war. Nein die Gefahr besteht, dass alle Neueinstellungen nur noch über den schlechter bezahlten >Speditions- und Logistik-Tarifvertrag< (SpedlogTV) vorgenommen werden. Derzeit wird in einer Einigungsstelle in Bonn versucht eine Lösung zu finden. Wenn hierzu Neuigkeiten gibt werdet ihr darüber informiert.
Nun ist erst einmal gut mit betrieblichen und gewerkschaftlichen Themen. Ihr alle habt ein paar ruhige und besinnliche Tage in den Kreisen eurer Familie verdient.
Ich wünsche euch, auch im Namen des gesamten ver.di-Betriebsgruppenvorstandes ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2019, dass dieses erfolgreich für uns alle wird.
Mit gewerkschaftlichen Grüßen
Stefan Dehmel
ver.di-Betriebsgruppenvorsitzender
* Schutzverträge bis Ende März verlängert – jetzt wird verhandelt!
12.12.2018 +++ ver.di und die Deutsche Post AG haben den Ausschluss der Fremdvergabe in der Brief- und Verbundzustellung und die Regelung zum Schutz des Fahrdienstes für drei Monate bis 31. März 2019 verlängert.
In dem Zeitraum bis Ende März wollen ver.di und die Deutsche Post AG Tarifverhandlungen führen zu
- den ursprünglich bis 31. Dezember 2018 befristeten Schutzregelungen vor Fremdvergabe und für den Fahrdienst,
- den bis 31. Dezember 2019 geltenden Regelungen zum Schutz vor betriebsbedingten Kündigung und vor Änderungskündigungen,
- Überleitungsregelungen für die Beschäftigten der DHL Delivery GmbHs in die Tarifverträge der Deutschen Post AG und zu Änderungen der Entgelttabelle im Entgelttarifvertrag und der betrieblichen Altersversorgung für neue Arbeitsverhältnisse bei der Deutschen Post AG.
Nach Abschluss dieser Tarifverhandlungen wollen ver.di und die Deutsche Post AG ergebnisoffene Verhandlungen zu einem Tarifvertrag zur Arbeitszeit in der Zustellung aufnehmen.
Quelle: verdi.de
Demografie-Tarifvertrag bei der Deutschen Post AG nochmals deutlich verbessert
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Deutsche Post AG haben den bereits im Jahr 2011 geschlossenen Demografie-Tarifvertrag nochmals deutlich verbessert. Der Anspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Altersteilzeit wird von bisher sechs auf künftig zehn Jahre ausgeweitet. Sie kann daher in Zukunft ab dem vollendeten 55. Lebensjahr genommen werden. „Die Arbeit bei der Post ist sehr anstrengend. Der Demografie-Tarifvertrag findet bei den Beschäftigten großen Anklang, da er die Belastung gegen Ende des Berufslebens für einen langen Zeitraum reduziert und zugleich empfindliche Rentenabschläge ausschließt. Die nun vorgenommene Ausdehnung von sechs auf zehn Jahre ist in der Tariflandschaft bislang einmalig“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis.
Der Demografie-Tarifvertrag umfasst ein Zeitwertkonto, in das die Beschäftigten Entgeltbestandteile einbringen, und eine Regelung zur Altersteilzeit. Mit Eintritt in die Altersteilzeit wird die Arbeitszeit sofort halbiert. Zum Ende der Altersteilzeit vor dem Renteneintritt erfolgt in der Altersteilzeit eine Freistellungsphase aus dem individuell durch die Beschäftigten in einem Zeitwertkonto angesparten Wertguthaben. Das Teilzeitentgelt wird in der Altersteilzeit einkommensabhängig auf bis zu 87 Prozent des Netto-Entgeltes vor der Altersteilzeit, die Rentenbeiträge werden auf 90 Prozent der Beiträge vor der Altersteilzeit aufgestockt. Die Tarifverträge enthalten keine tarifübliche Höchstzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die eine Altersteilzeit beanspruchen können.
Die Deutsche Post AG hat derzeit über 160.000 Beschäftigte, rund 130.000 davon sind Tarifbeschäftigte. Etwa 26.000 von ihnen haben inzwischen ein Zeitwertkonto und 4.200 befinden sich bereits in der bisherigen sechsjährigen Altersteilzeit.
Der Demografie-Tarifvertrag von Deutscher Post AG und ver.di war im Jahr 2013 mit dem Innovationspreis der Deutschen Wirtschaft ausgezeichnet worden. Die nun vorgenommenen neuerlichen tariflichen Verbesserungen treten zum 1. März 2019 in Kraft.
Quelle: verdi.de
Anpassungen zur „BV Arbeitszeit in der Zustellung“
Die ver.di-Fraktion des Betriebsrates informiert:
Ab 01.11.18 gelten die Neuerungen
Ab 01.11.2018 gilt die angepasste „Betriebsvereinbarung (BV) Arbeitszeit in der Zustellung“. Hierzu wurde ein Nachtrag zur bestehenden BV abgeschlossen der die Anpassung beinhaltet.
Warum musste die bestehende BV geändert werden?
Es gibt seit April diesen Jahres einen neuen Entgelttarifvertrag, der beinhaltet, das Überstunden freiwillig bezahlt werden können. Dies war mit der bestehenden BV nicht möglich. Hierzu musste der Betriebsrat diese BV anpassen, da sonst diese nicht mehr tarifkonform gewesen wäre. Denn in unserer bisherigen BV war die Bezahlung nicht möglich, da Überstunden nur durch Freizeitabwicklung (Durchschreiten der Nulllinie) abgegolten werden konnten. Jetzt wurde eine Möglichkeit geschaffen, die erbrachte Ist-Zeit in das Überzeitkonto (ÜZA) umzuklappen. Hier kann die Überzeit zukünftig bis zu 50 % bezahlt werden. Auch der Verzicht auf Planfrei kann auf Wunsch des Beschäftigten in Zukunft zu 50 % bezahlt werden.
BV bleibt bestehen
Vom Grunde her wurde die bestehende BV so belassen. So gelten weiterhin das Abbruchrecht ab der 46. Minute nach Dienstplanende bzw. nach 9:30 Stunden (inkl. Pause) und die Ist-Zeit für Alle.
Über deine Rechte und Pflichten in Sachen „BV Arbeitszeit in der Zustellung“ informiert dich ab sofort ein Daueraushang an der Betriebsratsinfotafel.
Übergangsregelung
Bei den Mitarbeitern, die bis November nicht die Nulllinie im Ist-Zeit- Konto erreicht haben, werden ihre Salden in das ÜZA-Konto umgeklappt. Hierbei gibt es Übergangsregelungen, die im Dienstunterricht und vom Betriebsrat erklärt werden.
Ergebnis zur SBV-Wahl
Am 13.11.18 fand die Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen statt. Aufgerufen zur Wahl waren alle Schwerbehinderten und Gleichgestellte in der NL Brief Dresden.
Die ver.di Kandidaten konnten knapp 70 Prozent der Stimmen bekommen. So ist als Vertreter für die Schwerbehindertenvertretung Ingrid Kiefer mit 164 Stimmen gewählt wurden. Ihr folgen folgende ver.di-Kandidaten Jürgen Simon, Axel Ulbricht, Yvonne Coun, Annegret Kahle, Anja Isert und Andre Vogt.
Regina Kempe ist die Vertrauensperson der Schwerbehinderten Menschen in der Niederlassung Brief Dresden.
Das Ergebnis ist bis 26.11.2018 vorläufig
Ergebnis zur JAV-Wahl steht fest
Die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung wurde am 26.10.2018 gewählt.
Die Wahl wurde gut angenommen und die Beschäftigten bis 18 Jahre, sowie die Auszubildenden bis 25 Jahre konnte Ihre Vertretung wählen.
Folgendes Ergebnis kam zu Stande und sind nun die Jugend- und Auszubildendenvertretung:
- Linda Strunz
- Alexander Seiffert
- René Mitscherling
Sie sind zukünftig für die Jugend verantwortlich.
Linda Strunz wurde zur Vorsitzenden gewählt.
Die Mitglieder der JAV sind in ver.di organisiert !
Betriebsversammlung in Hoyerswerda
Auch in diesem Jahr fand wieder die Betriebsversammlung in Hoyerswerda statt. Das ist der Mittelpunkt unserer Niederlassung.
Das Grußwort unserer ver.di-Betriebsgruppe hielt Stefan Dehmel (BeG-Vorsitzender). Er ging noch mal auf die Parallelen der Gründung der Regionalgesellschaften 2015 und der Gründung des „Gemeinsamen Betriebs“ ein. Das der Konzern am Ziel festhält, dass die 5 Milliarden Gewinn kommen müssen bis 2020 und dies auf Kosten der Beschäftigten. Die Gefahren von 2015 sind heute noch genauso existent, denn der „Gemeinsame Betrieb ist nichts anderes als 2015 2.0 . Ende 2019 läuft der Kündigungs- und Änderungskündigungsschutz aus. Der „Gemeinsame Betrieb“ bringt die Gefahr mit sich, dass dieser nicht verlängert werden kann, weil unser Tarifvertrag ausblutet, da alle neuen Einstellungen in Zukunft in Brief-, Verbund- und Paketzustellung nur noch in der Delivery, zu dem schlechter bezahlten Speditions- und Logistiktarifvertrag Thüringen, eingestellt werden. Somit ist auch der Besitzstand bei den Kolleginnen und Kollegen in Gefahr, die diesen haben, weil bei einem drohenden Betriebsübergang dieser nur befristet nachwirkt.
Aber um ein was noch mal klarzustellen, die Mitarbeiter der DHL Delivery Dresden GmbH sind unsere Kolleginnen und Kollegen. Das Problem ist die Gründung der Deliverys und der „Gemeinsame Betrieb“, weil es die Beschäftigten tarifpolitisch ausspielt und nicht die Leute die dort arbeiten.
Der Gastredner war Rolf Bauermeister. Er sprach den derzeitigen Stand des „Gemeinsamen Betrieb“ an. Auch die Tarifverhandlungen im kommenden Jahr war ein Thema, sowie der die Gewinnziele des Konzerns.
Der Betriebsratsvorsitzende stellte den neuen Betriebsrat vor und präsentierte den Geschäftsbericht. Die neue Niederlassungsleiterin erklärte den Standpunkt als Arbeitgebersicht und präsentierte die Zahlen der Niederlassung.
Unterhaltungstechnisch wurde die Veranstaltung wieder umrahmt durch die Filme unserer ver.di-Betriebsgruppe, die zum ersten Mal in Zusammenarbeit mit der ver.di-Betriebsgruppe DHL Delivery Dresden GmbH, produziert wurden. Auch die ver.di Jugend in der Betriebsgruppe war wieder mit einem Film dabei.
Am ver.di-Informationsstand fand eine Tombola statt. Die Preise waren ein Picknickrucksack, zwei Powerbanks und drei Gürteltaschen. Diese Tombola wurde gut angenommen und die Preise am Ende der Veranstaltung überreicht.
Außerdem fand eine DGB-Kampagne zum Thema „5-Tage Bildung / Zeit für Sachsen“ statt. Dies ist wichtig, da außer in Sachsen und Bayern, in allen anderen Bundesländer die Möglichkeit besteht, Bildungsurlaub war zunehmen, um zu Seminaren zu gehen.
Die Filme der ver.di-Betriebsgruppe
Viele Kolleginnen und Kollegen schätzen die Filme der ver.di-Betriebsgruppe, die wir mit viel Leidenschaft jedes Jahr neu für die Betriebsversammlung drehen. Fest zum Team gehören Ulf Süßmann, Jens Grülling, Linda Strunz und Stefan Dehmel. In diesem Jahr verstärkte uns das erste Mal Andreas Tumma (BeG-Vorsitzender DHL Delivery Dresden GmbH). Aber wichtig sind auch die Nebenrollen. Hier wurden wir dieses Jahr von Janine Reichelt, Franz Unglaub und Paul Kattner verstärkt. Spaß in den Filmen ist schön, aber es ist uns wichtig, dass in jedem Film eine Botschaft rüberkommt.
Hier die Filme von diesem Jahr:
Unsere Betriebsgruppe im Interview in der ver.di- Zeitschrift „bewegen“
In der neusten Ausgabe der „bewegen“ ist ein Interview mit unsere Betriebsgruppe.
Schau doch mal rein:
Entlastungszeit
Es wird immer wieder nachgefragt, ob es den Tatsachen entspricht, dass eine Freistellung aus Entlastungszeit erst nach komplett verplanten oder sogar erst nach abgewickeltem Erholungsurlaub erfolgen könne.
Eine Auslegung, dass eine Freistellung aus Entlastungszeit erst nach komplett verplanten oder nach abgewickeltem Erholungsurlaub erfolgen könne, ist unzutreffend.
In § 24a Absatz 4 MTV-DP AG wird darauf hingewiesen, dass bei der Abwicklung von Entlastungszeit „ist zu berücksichtigen, dass die Abwicklung von Erholungsurlaub nicht durch die Abwicklung von Entlastungszeiten beeinträchtigt wird“.
Mit Erklärung zur Ergebnisniederschrift vom 10.04.18, haben die Tarifvertragsparteien klargestellt, was eine „Beeinträchtigung“ darstellt:
„Erklärung zur Ergebnisniederschrift:
…
Zu Ziffer 4 Ergänzung MTV-DP AG zum Thema Entlastungszeit § 24 a Absatz 4
Die Inanspruchnahme zusätzlicher Entlastungszeit kann nicht dazu führen, dass Erholungsurlaub gegen Entlastungszeit getauscht wird.“
Eine Auslegung der Bestimmungen zur Entlastungszeit, dass Urlaubsansprüche verplant oder abgewickelt sein müssen, bevor eine Freistellung durch Entlastungszeit erfolgen kann, widerspricht ferner dem Zweck der Entlastungszeit und den tarifvertraglichen Bestimmungen zur Freistellung aus Entlas-tungszeit aus § 24a Absatz 5.
Zweck der Entlastungszeit ist es, eine individuelle Möglichkeit der „Entlastung“ zu schaffen. Dabei gingen die Tarifvertragsparteien unter anderem davon aus, dass viele ältere Arbeitnehmer*innen Entlastungszeit beanspruchen, um neben dem Erholungsurlaub eine Entlastung durch zusätzliche freie Schichten zu nutzen. In den Verhandlungen wurde davon ausgegangen, dass aus der Entlastungszeit auch Personalkostenentlastungen entstehen können, sowie Entlastungszeit auch positive Auswirkungen auf die Gesundheit einzelner Arbeitnehmer*innen haben kann.
Diese Effekte treten natürlich nur ein, wenn Entlastungszeit auch tatsächlich gewährt werden kann und zusätzliche Abwicklungsmöglichkeiten über den Erholungsurlaub hinaus geschaffen werden.
Würde Entlastungszeit im großen Umfang ausgezahlt werden müssen (da nicht bis zum 31.12. ab-gewickelt), dann würde dies die Personalkosten deutlich erhöhen und die möglichen positiven Auswirkungen aus dem Instrument der Entlastungszeit wären verpasst. Es ist auch davon auszugehen, dass viele Tarifbeschäftigte die mögliche Nutzung von Entlastungszeit davon abhängig machen, wie die Erfahrungen mit der Freistellung aus Entlastungszeit im Jahr 2019 ist. Daher kommt den Regelungen zur Freistellung aus Entlastungszeit eine hohe Bedeutung zu.
§ 24a Absatz 5 MTV-DP AG regelt das Verfahren zur Freistellung aus Entlastungszeit:
„(5) Beantragt der Arbeitnehmer eine Freistellung aus Entlastungszeit, ist dieser Antrag zu genehmigen, wenn keine betrieblichen Interessen entgegenstehen. Ein Antrag des Arbeitnehmers auf Freistellung ist unverzüglich zu beantworten und bei Ablehnung zu begründen. Durch den Arbeitgeber ist auch zu prüfen, ob eine Möglichkeit der Freistellung durch die Erbringung von freiwilliger Überzeitarbeit gemäß § 14 ETV-DP AG durch andere Beschäftigte besteht.
Bei Ablehnung sind durch den Arbeitgeber mindestens zwei zeitnah am Freistellungswunsch liegende Ersatztermine vorzuschlagen. Ein Widerruf bereits genehmigter Entlastungszeiten ist nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers möglich.“
Das bedeutet, dass eine beantragte Freistellung immer zu genehmigen ist, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, oder keine betrieblichen Gründe bekannt sind, die dem Freistellungswunsch entgegenstehen.
Hätten die TV-Parteien eine Genehmigung der beantragten Freistellung aus Entlastungszeit davon abhängig machen wollen, ob noch ein Erholungsurlaubsanspruch oder ein nicht verplanter Erholungsurlaubsanspruch besteht, dann wäre der erste Satz des Absatzes 5 entsprechen eingeschränkt worden.
Eine Einschränkung, dass Freistellung aus Entlastungszeit erst nach verplantem oder abgewickelten Urlaubsansprüchen möglich ist, würde in der Regel dazu führen, dass Entlastungszeit erst Ende des Jahres – in der Zeit mit dem höchsten Personalbedarf – abgewickelt werden könnte, das war zweifelsfrei nicht das gemeinsame Ziel der TV-Parteien!
Ferner ist ein Antrag auf Freistellung aus Entlastungszeit unverzüglich zu beantworten. Unverzüglich meint „ohne schuldhaftes Zögern“. Dabei ist eine Prüfungszeit einzuräumen, diese darf aber nicht unangemessen lang sein. Eine Prüfung ob betriebliche Gründe gegen eine Freistellung sprechen ist auf wenige Arbeitstage begrenzt.
Anträge zur Freistellung aus Entlastungszeit sind bei Personaleinsatz abzufordern. Sollte es hierbei Probleme geben, stehen wir Euch natürlich zur Seite.
DGB-Mitbestimmungspreis 2018
Die ver.di-Betriebsgruppe hat eine Ehrenurkunde für ihre Leistung in der gewerkschaftlichen Arbeit bekommen. Die Ehrung war insbesondere darauf bezogen, das wir die Medien (Internet und Zeitung) ausgebaut haben. Dadurch war es uns in der Vergangenheit möglich, die Leute besser zu erreichen, unseren Organisationsgrad auszubauen und die BR-Wahl für uns zu entscheiden.
Bild 1: Eingangsbild / Bild 2: Markus Schlimbach (DGB-Vorsitzender Sachsen) bei der Eröffnungsrede / Bild 3: Michael Kretschmer (Ministerpräsident Sachsen) bei einer Rede über die Mitbestimmung / Bild 4: Urkundenübergabe von Markus Schlimbach (DGB Vors. Sn) an Stefan Dehmel (ver.di BeG Vors./BR) und Janine Reichelt (BR) / Bild 5: Gruppenfoto mit allen Preisträgern
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Film Gefährdungsbeurteilung (Gebu)
Die Beschäftigten der Deutschen Post AG werden auf Grund der schlechten Arbeitsbedingungen immer öfter krank. Aus dem Grund wurde lange über eine Betriebsvereinbarung zur „Gefährdungsbeurteilung“ verhandelt. Diese Verhandlungen wurden nun erfolgreich abgeschlossen. Jetzt müssen die nächsten Schritte folgen.